Unehelich geborenes Kind, was ändert sich wenn die Eltern später Heiraten

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  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    Unehelich geborenes Kind, was ändert sich wenn die Eltern später Heiraten

    Hallo

    Ich hätte eine Frage bezüglich der Nachnamen in der heutigen Zeit.

    Ein Kind wird unehelich geboren, später heiraten die Eltern und einigen sich auf einen gemeinsamen Familiennamen.

    Laut Google erhält dann das gemeinsame Kind automatisch den von den Eltern gewählten Familiennamen

    unter cc ist das aufgeführt



    Bekommt ein Kind das sein 5tes Lebensjahr noch nicht vollendet hat automatisch den neuen Familienname auch wenn es vor der Heirat den Nachnamen der Mutter trug? Wird das als Randvermerk auf der Geburtsurkunde vermerkt?

    anika
    Ahnenforschung bildet
  • Puselbär
    Benutzer
    • 13.02.2018
    • 24

    #2
    Hallo Anika,


    bei meiner Tochter, 1997 geboren, wurde dann nach der Heirat 1998, eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Dazu musste ich selbst zum betroffenen Standesamt und das Stammbuch und die Vaterschaftsanerkennung mitbringen. Nun hat sie zwei, die erste mit dem Mädchennamen und die zweite mit dem Namen des Vaters. Natürlich ist die erste jetzt ungültig, aber diese durften wir behalten.
    Mein damals schon mit vollendeten 5.Lebenjahr Sohn, durfte sich lt. Gesetz damals aussuchen, wie er heissen wollte. Er hat meinen Mädchennamen behalten. Er war mächtig stolz, dass er den schon schreiben konnte, das war der Grund

    Wie es jetzt...20 Jahre später aussieht, weiss ich nicht, vielleicht hat sich was geändert.
    LG
    Michaela

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    • sk270278
      Erfahrener Benutzer
      • 06.09.2013
      • 345

      #3
      Hallo,

      die aktuellste Variante der gesetzlichen Regelung bekommt man am einfachsten beim örtlichen Standesamt.
      Da ich es nicht genau weiß, lasse ich Spekulationen lieber ...
      Gesetze erheben leider keinen Anspruch auf nachvollziehbare Logik.

      Gruß
      Schön daß es euch alle gibt - DANKE an sämtliche Helferinnen und Helfer!


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      • anika
        Erfahrener Benutzer
        • 08.09.2008
        • 2631

        #4
        Unehelich geborenes Kind, was ändert sich wenn die Eltern später Heiraten

        Hallo

        Es handelt sich um ein uneheliches Kind das 1881 geboren wurde. Die Heirat seiner Eltern erfolgte 13 Jahre später, in der Heiratsurkunde steht das er das Kind als sein leibliches Kind anerkennt. Es gibt keinen Rand Vermerk auf der Geburtsurkunde bezüglich einer Namensänderung, das Kind führte aber anschließend den Namen des Vaters.

        anika
        Ahnenforschung bildet

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        • GiselaR
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2006
          • 2173

          #5
          Ich habe mehrere Fälle und- bzw. vorehelich geborener Vorfahren. Einmal wurde das Kind nach der Heirat vom Ehemann adoptiert, der war dann wohl oddiziell nicht der Vater, oder hat es nie zugegeben.
          Einmal war der Sohn definitiv nicht vom späteren Ehemann der Frau, wurde bei der Heirat nicht vom Ehemann adoptiert, behielt seinen FN und erbte auch nicht beim Tod des Ehemanns.
          Einmal hat der uneheliche Vater schon bei der Taufe den Sohn anerkannt und ihm "seinen Namen gegeben" (O-Ton beglaubigter Auszug aus dem Taufregister). Da änderte sich nach der Heirat der Eltern 1 Jahr später nichts.
          Ich habe noch andere Fälle, um die ich mich bisher aber noch nicht gekümmert habe.
          Diese 3 stammen alle aus dem 19. Jahrhdt. und zwar aus Sachsen, Hessen u. Württemberg und leider vor der Standesamts-Zeit.
          Grüße
          Gisela
          Zuletzt ge?ndert von GiselaR; 23.09.2018, 05:59.
          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2631

            #6
            Unehelich geborenes Kind, was ändert sich wenn die Eltern später Heiraten

            Hallo

            Wie ich nun aus den Antworten herauslese gab es unterschiedliche Regelungen.

            In meinem Fall wurde das Kind 1881 geboren, in der Geburtsurkunde wird kein Vater genannt also gehe ich davon aus das er den Geburtsnamen seiner Mutter erhielt.

            Erst bei der Heirat seiner Mutter 13 Jahre nach seiner Geburt ist vermerkt das der Ehemann das uneheliche Kind als sein leibliches Kind anerkennt.

            Ab diesem Zeitpunkt hat er dann wohl den Namen des Vaters übernommen, denn der Name ist nun unser Familienname.

            Ich denke mit der Frage brauche ich mich an kein Standesamt zu wenden wie das zum Zeitpunkt der Heirat seiner Eltern 1894 ablief.


            anika
            Ahnenforschung bildet

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            • Andrea1984
              Erfahrener Benutzer
              • 29.03.2017
              • 2545

              #7
              Bei meinem Großvater väterlicherseits - dieser ist vorehelich geboren - hat sich mein Urgroßvater als Vater bekannt und darum gebeten als solcher ins Kirchenbuch eingetragen zu werden.

              Mein Großvater und dessen älterer Bruder - beide sind inzwischen gestorben - sind einige Jahre später, anlässlich der Hochzeit ihrer Eltern legitimiert worden und haben auch den Familiennamen des Vaters erhalten.

              Zeitraum: 1920er Jahre, die Hochzeit der Eltern hat 1929 stattgefunden.

              Bei einer anderen Linie ist das Kind - ein Mädchen - um 1800 zwar vorehelich geboren worden, hat jedoch schon den Familiennamen des Vaters bekommen und ist auch unter diesem in der Matricula eingetragen.

              Es gibt nichts, was es nicht gibt.
              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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              • DeniSee
                Benutzer
                • 25.09.2018
                • 80

                #8
                Ich habe in 1915 gesehen, dass das Kind unter dem Namen der Mutter im Taufbuch eingetragen wurde.
                Monate später wurde geheiratet, der muttername durchgestrichen und der Vatername hingeschrieben.
                Bei Bemerkungen findet sich dann der Hinweis auf die Hochzeit und Anerkennung.

                1957 wurde (warum auch immer) ein neues Stammbuch vom Standesamt ausgestellt, da hat das Kind bei der eingetragenen Geburt den Ehenamen und auch die Mutter hat den Ehenamen (was ja lt. der ebenfalls eingetragenen Hochzeit zu diesem Zeitpunkt unmöglich ist).

                Da es leider nur eine Nebenlinie ist, und die Geburt noch in der Sperrfrist, weiß ich nicht, was in der Geburtsurkunde oder im Familienbuch steht.

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                • bleu-de-pastel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2017
                  • 147

                  #9
                  Meine direkte Ahnin heiratete den Vater ihrer Kinder kurz vor der Geburt des fünften Kindes. Die vorehelichen Kinder trugen alle den FN des Vaters, bis auf ein Zwillingpärchen, dass 1852 geboren wurde. Der ungebührliche Lebenswandel der Eltern schien den Pfarrer "gefuchst" zu haben, denn dort trug der Pfarrer eines der Mädchen mit dem FN der Mutter, und das andere Mädchen mit dem FN des Vaters ins Kirchenbuch ein!

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