... vom Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei ...

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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2412

    [gelöst] ... vom Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei ...

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 19. Jahrhundert bis heute
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Deutschland
    Namen um die es sich handeln sollte: Ausdruck


    Hallo,

    Ich habe ein kleines Verständnisproblem mit diesem Ausdruck: ... er/sie erklärte vom Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet zu sein"

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hallo, ich bitte um eure Hilfe, ich habe 2 Sterbeurkunden die in Sütterlin geschrieben sind und kann sie nicht richtig entziffern. Freue mich sehr wenn es jemanden gibt der helfen kann. Vielen Dank in Voraus RegMi


    Was bedeutet das eigentlich? Daß der Zeuge, der kein Artzt ist, selber den Tod festgestellt hat, also daß er zum Beispiel einen Spiegel vor dem Mund gehalten hat oder daß er den Puls gemessen hat? Aber was ist seine Beurteilung Wert?

    "unterrichtet": heisst das "informiert"?

    Also für mich der kein Expert der deutschen Sprache ist klingt dieser Ausdruck ein bisschen widersprüchlich.

    Danke im voraus für Eure Erklärungen.
    Viele Grüße.

    Armand
  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    #2
    Ich deute das in der Regel so, dass die Person beim Todesfall zugegen war (z.B. Großvater wird morgens tot von der Frau im Bett gefunden) oder irgendeiner Art und Hinweise davon unterrichtet wurde. (Dazu kann beispielsweise auch der Bestatter zählen.)
    In einem Übersetzungforum noch der interessante Hinweis, dass damit auch die Person gemeint ist, die gegenüber dem Standesbeamten den Tod anzeigt.

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    • jacq
      Super-Moderator

      • 15.01.2012
      • 9719

      #3
      Moin,

      zur Anzeige, siehe bspw. Personenstandsgesetz exemplarisch von 1937:
      Viele Grüße,
      jacq

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2412

        #4
        Danke Euch aber:

        @Saraesa: jede Person die zugegen war oder von dem Sterbefall ...

        @Jacq: ja, das habe ich auch gefunden aber das ist noch keine Erklärung.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
          Quelle bzw. Art des Textes:
          Jahr, aus dem der Text stammt: 19. Jahrhundert bis heute
          Ort und Gegend der Text-Herkunft: Deutschland
          Namen um die es sich handeln sollte: Ausdruck


          Hallo,

          Ich habe ein kleines Verständnisproblem mit diesem Ausdruck: ... er/sie erklärte vom Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet zu sein"

          Hallo,

          diese Phrase findet man sehr oft; man könnte auch sagen, aus eigener Kenntnis wissend.

          Ich habe das für mich immer mit: „mit eigenen Augen den Tod festgestellt“ gelesen.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2412

            #6
            Ja, ja, August, aber Ihr scheint nicht zu verstehen wo mein Problem liegt.

            Obwohl DE nicht meine Muttersprache ist, gibt es doch, meiner Meinung nach, einen Widerspruch in dem Maße wie "aus eigener Wissenschaft" "mit meinen eigenen Augen" bedeutet und "ich bin vom Sterbefall unterrichtet" "ich bin informiert worden daß ..." heisst.

            Beispiel: https://kas-soldatenbetreuung.de/wp-...ausschluss.pdf

            Seht Ihr was ich meine?
            Zuletzt ge?ndert von Wallone; 29.09.2020, 17:46.
            Viele Grüße.

            Armand

            Kommentar

            • AKocur
              Erfahrener Benutzer
              • 28.05.2017
              • 1371

              #7
              Hallo,

              heute würden wir sagen, dass es Beamten- bzw. Behördendeutsch ist.

              "aus eigener Wissenschaft" = aus eigenem Wissen/Kenntnis
              "unterrichtet sein" = Wissen/Kenntnis über etwas erlangen

              Ich verstehe das so, dass die Person, die "aus eigener Wissenschaft über den Sterbefall unterrichtet" ist, selbst die verstorbene Person gesehen haben muss und auf diese Weise vom Sterbefall weiß (also kein Hörensagen). Dazu muss man nicht unbedingt noch den Puls fühlen oder einen Spiegeltest machen oder ähnlich (das hätte man in Behördendeutsch vermutlich anders beschrieben). Die persönliche Überzeugung vom Tod dürfte völlig ausgereicht haben.

              LG,
              Antje

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              • Wallone
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2011
                • 2412

                #8
                Vielen lieben Dank Antje, jetzt ist mir der Satz völlig klar.

                Auf meinem lothringischen Forum mache ich oft Übersetzungen von deutschen Urkunden wo dieser Satz auftritt und ich war nicht sicher ob meine Übersetzung richtig war.

                Jetzt werde ich das so übersetzen: "a déclaré qu'il a personnellement constaté le décès".

                Guten Abend.
                Viele Grüße.

                Armand

                Kommentar

                • AKocur
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.05.2017
                  • 1371

                  #9
                  Hallo Armand,

                  mein Französisch ist lange nicht so gut wie dein Deutsch, deshalb eine Gegenfrage rein für mein Verständnis. Warum constater und nicht s'assurer?

                  LG,
                  Antje

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28326

                    #10
                    Hallo Armand,

                    mein Französchisch ist gleich 0

                    Deinen Satz übersetzt mir Google mit: erklärte, dass er persönlich Zeuge des Todes war
                    Das würde ja bedeuten, daß derjenige genau zum Todeszeitpunkt anwesend war. Zumindest würde ich es so verstehen.
                    Es reicht aber doch, daß derjenige den Toten selbst gesehen hat.

                    Ich würde es daher eher mit:
                    erklärte, dass er sich persönlich vom Tod des XY überzeugt hat
                    was mir Google mit folgendem übersetzt:
                    a déclaré qu'il s'était personnellement convaincu de la mort d'XY


                    Es kann natürlich sein, daß Dein Satz genau dieses bedeutet und mir Google einach ungenau übersetzt. Es wäre ja nicht das erste Mal.
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine
                    sigpic .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11323

                      #11
                      Moin zusammen,


                      wenn einer persönlich Zeuge war, dürfte die Formulierung "beim Tode des N.N. zugegen gewesen sei" genutzt worden sein.


                      Friedrich
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • Wallone
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.01.2011
                        • 2412

                        #12
                        Hallo,

                        @ Antje: "constater" statt "s'assurer".

                        Man kann ja nicht einem damaligen einfachen Bauer trauen daß er fachkundig genau war um "s'assurer" (gleich "sicherstellen") daß die betroffene Person tot war. In vielen auf FR verfassten Urkunden liest man daß der Bürgermeister sich zum Ort/Haus des Verstorbenen begeben hat um sich dessen Tod sicherzustellen. Also war er natürlich kein Artzt aber seine Kompetenz, seine Fähigkeit war vermutlich grösser als die des Bauern. Deshalb würde ich "s'assurer" nur in Verbindung mit dem Bürgermeister anwenden. Umso mehr daß der Bauer keine anerkannte Fahigkeit besass um dies behaupten zu können.

                        @ Christine: die DE Paragrafen lauten: "die Person die zugegen war ODER aus eigener Wissenschaft ..."

                        Also war er nicht unbedingt da als der Mann starb. Aber "sicherstellen" darf er aus den oben erwähnten Gründen auch nicht. Deswegen darf er NUR mangels besonderen Kompetenzen "constater" (gleich: feststellen), was schwächer als "sicherstellen" ist.

                        Unter den Synonymen von "constater" finden wir "observer", "remarquer" (gleich: beobachten, bemerken):

                        constater : définitions, significations, usages, synonymes, antonymes, dérivés, analogies dans les dictionnaires sensagent (français)


                        Nochmals vielen lieben Dank für Eure interessanten Anmerkungen.

                        P.S. Ja, genau Friedrich. Danke Dir auch.
                        Zuletzt ge?ndert von Wallone; 30.09.2020, 11:18.
                        Viele Grüße.

                        Armand

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                        • AKocur
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.05.2017
                          • 1371

                          #13
                          Okay, verstanden. Danke für die ausführliche Erklärung und den Link zum Wörterbuch Muss ich mir speichern; einsprachige Wörterbücher helfen mir immer viel besser die Nuancen einer Sprache wirklich zu begreifen.

                          LG,
                          Antje

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                          • Xtine
                            Administrator
                            • 16.07.2006
                            • 28326

                            #14
                            Hallo Armand,


                            Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                            Also war er nicht unbedingt da als der Mann starb. Aber "sicherstellen" darf er aus den oben erwähnten Gründen auch nicht. Deswegen darf er NUR mangels besonderen Kompetenzen "constater" (gleich: feststellen), was schwächer als "sicherstellen" ist.

                            dann paßt es ja


                            Da hat dann Google halt doch nicht so differenziert übersetzt, wie immer halt.


                            Der Anzeigende kam, sah den Toten und zeigte dessen Tod an.
                            Veni, vidi, vici
                            (Ach nein, gesiegt hat er nicht, außer der Nebenbuhler zeigte den Tod an ---duck und wegrenn )
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine
                            sigpic .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

                            Kommentar

                            • Löffel
                              Erfahrener Benutzer
                              • 31.08.2006
                              • 121

                              #15
                              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                              Hallo Armand,

                              dann paßt es ja


                              Da hat dann Google halt doch nicht so differenziert übersetzt, wie immer halt.

                              Hallo Christine,

                              versuche für Übersetzungen doch mal dies hier:
                              Translate texts & full document files instantly. Accurate translations for individuals and Teams. Millions translate with DeepL every day.

                              Liefert deutliche bessere Ergebnisse als Google.

                              Gruß
                              Matthias

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