"angehender" ... Einwohner etc.

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  • Mandragora
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2011
    • 347

    [gelöst] "angehender" ... Einwohner etc.

    Jahr, aus dem der Begriff stammt:
    Region, aus der der Begriff stammt:


    Hallo ihr,

    es ist mir natürlich einigermaßen klar, was ein "angehender Einwohner" ist, aber kann man daraus irgendwelche Annahmen ableiten? Was war das denn für ein Procedere, und wie lange war man "angehend", bis man richtig Einwohner war? Lässt es Rückschlüsse über den Zeitraum des Zuzuges zu, oder heisst das gar nicht per se, dass der Mensch von wo anders herkommt - hängt es eher damit zusammen, ob man eine eigene Wohnstätte bezog oder beziehen wird, also aus dem Elternhaus auszog?

    Über ein wenig Erleuchtung würde ich mich sehr freuen.

    viele Grüße
    Kathrin
    Zuletzt geändert von Mandragora; 18.01.2017, 13:42. Grund: Rechtschreibung .... Erläuchtung von läuchten ;)
    Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    #2
    Hallo Kathrin,

    bitte verrate uns doch um welche Zeit und Region es sich handelt. Der Fragebogen ist nicht zum Spaß da.
    Gruß
    gki

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    • Mandragora
      Erfahrener Benutzer
      • 03.09.2011
      • 347

      #3
      ok sorry ... ich fülle den Fragebogen in der Regel sehr ausführlich aus, diesmal hab ich es gelassen, weil die Bezeichnung in mehreren Gegenden in vielen Jahrzehnten auftaucht.


      Speziell heute: Waldenburg/Zwickau/Sachsen, 1837: angehender Einwohner und Handarbeiter

      ansonsten z. B. auch im Ries/Schwaben 18. und 19. Jhdt und in Münchberg/Oberfranken: angehender Unterthan, angehender Einwohner, angehender Bauer, angehender Bürger, angehender Schmiedemeister.....

      viele Grüße
      Kathrin
      Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

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      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4823

        #4
        Hallo Kathrin,

        es geht Dir nur um den Begriff "angehender"? Das war jemand der eben was neues anfing.

        Meist war es so, daß derjenige geheiratet hatte und zB den Hof der Eltern oder Schwiegereltern übernahm.
        Gruß
        gki

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        • Mandragora
          Erfahrener Benutzer
          • 03.09.2011
          • 347

          #5
          Hallo gki,

          ja, soweit war mir das schon klar Mir geht es darum, ob man beim "angehenden Einwohner" zum Beispiel etwas ableiten kann, zum Beispiel, dass er vielleicht gerade zugezogen ist...?

          vG
          Kathrin
          Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4823

            #6
            Hallo Kathrin,

            ich weiß nicht, was in Sachsen unter einem "Einwohner" verstanden wurde.

            Wenn das mit "Bewohner von Stadt/Dorf X" gleichzusetzen ist, dann könnte man wohl annehmen, daß der vorher woanders wohnte.

            In Bayern gab es den "Inwohner", der eine Wohnung oder ein Häuschen auf einem Bauernhof bewohnte. Da könnte er einfach vorher auf dem Nachbarhof gewohnt haben. Oder er konnte weil der Bauer im die Inwohnerstelle zugesagt hat, eben erst heiraten.
            Gruß
            gki

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            • Roswitha
              Erfahrener Benutzer
              • 10.10.2009
              • 507

              #7
              Hallo Kathrin,

              meiner Erfahrung nach bedeutet es nicht, dass er aus einem anderen Ort kommt. In dem Fall würde er wahrscheinlich als "ortsfremder" bezeichnet. Es handelt sich bei dem angehenden Einwohner evtl. um den ältesten Sohn, der noch im Elternhaus wohnt, aber das Haus und dazugehöriges Land etc. von seinen Eltern übernehmen wird. Als Einwohner wurde im allgemeinen der Haushaltsvorstand bezeichnet und das ist er noch nicht, aber er wird es.

              Viele Grüße
              Roswitha
              Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

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              • didirich
                Erfahrener Benutzer
                • 02.12.2011
                • 1344

                #8
                HALLO
                Ich vermute einmal das er noch nicht das volle Bürgerrecht hatte, da er bisher bei den Eltern, im gleichen Ort, wohnte.
                Wenn er heiraten wollte und eine neue Familie gründen wollte musste er dann als angehender Neubürger erst das Bürgerrecht, mit einem Bürgergeld, erwerben. So war es in Süddeutschland !
                Gruß didirich

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                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #9
                  Na endlich eine gute Antwort!
                  Didirichs Auskunft trifft den Punkt, obwohl der "angehende" Einwohner auch von außerhalb kommen konnte.
                  Und neben dem zu zahlenden Bürgereinzugsgeld musste auch noch ein regelrechter Antrag gestellt und genehmigt werden; dabei ging es für die Kommune immer um die Frage, ob der angehende neue Bürger sich selbst und seine Familie ernähren können würde - und nicht etwa der Armenfürsorge anheim fallen würde.
                  Zuletzt geändert von henrywilh; 18.01.2017, 19:50.
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

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                  • Mandragora
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.09.2011
                    • 347

                    #10
                    dank euch für die Antworten. Damit kann ich was anfangen.
                    Wo kann man denn Unterlagen zu diesen Bürgerrechten/Anträgen finden?

                    viele Grüße
                    Kathrin
                    Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

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                    • didirich
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.12.2011
                      • 1344

                      #11
                      Hallo Kathrin
                      Diese Einbürgerungs Dokumente findest du nur in den Orts - bzw. Rathausarchiven wo er dann das Bürgerrecht erworben hat !
                      Meist wurde in Gemeinderats Sitzungen über die Bürgerannahme abgestimmt und ein Protokoll geschrieben.
                      Dort mußt du weiter suchen.
                      Gruß didirich

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #12
                        In Archiven liegen z.B. städtische Protokollbücher (des Magistrates, denk ich) in denen solche Anträge und Bewilligungen verzeichnet sind.

                        -- ach, ich hatte nicht die zweite Seite und Didirichs Antwort gesehen. Aber, schön, dass sich unsere Antworten decken.
                        Zuletzt geändert von henrywilh; 18.01.2017, 21:49.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • Mandragora
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.09.2011
                          • 347

                          #13
                          super! ... ich geh im April eh nach Zwickau ins Kreisarchiv wegen der Personenstandsdaten, die sind ausgelagert. Ich werd mal fragen ob nicht zufällig derlei Unterlagen zu Waldenburg auch dort lagern.... ansonsten bin ich dann ja nicht weit weg von Waldenburg.

                          ich dank euch für eure Auskünfte!
                          Kathrin
                          Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

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