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Dem Grundherren, also dem Obereigentümer des zu einem Hof gehörigen Landes, waren gar keine Dienste zu leisten. Der bezog lediglich Natural- oder Geldabgaben.
Und dann gab es noch die Dienste, die dem Landesherrn zu leisten waren. Reisefuhren, Wegebesserungen, Burgfesten. Ein 11xUrgroßvater etwa ist 1630 dabei ertrunken, als er den Wassergraben um das Residenzschloß von Eis befreit hat. Solche Dinge eben.
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