Angeheiratete Verwandtschaft...

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  • Lausi
    Benutzer
    • 21.05.2016
    • 13

    Angeheiratete Verwandtschaft...

    ...gibt es dafür eigentlich richtige Namen?

    z.B.:

    Der Schwager meines Großvaters ist der Bruder meines Bekannten Großvaters.

    Bin ich dann mit meinem Bekannten noch verwandt?*gggg

    Danke!

    Andrea
  • Struppi
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2013
    • 309

    #2
    Hallo Andrea!

    So ganz verstehe ich deine Frage nicht, vorallem, die Sache mit dem Bekannten.

    Der Schwager deines Grossvaters ist der Ehemann, der Schwester deines Grossvaters, somit für dich dein Grossonkel.

    Viele Sonnige Grüsse von der Müritz!!!

    Euer Struppi

    Kommentar

    • Lausi
      Benutzer
      • 21.05.2016
      • 13

      #3
      Hallo,

      so ganz passt das nicht.
      Mal in schlechtem Deutsch: der Schwager meines Großvaters ist der Bruder vom Opa meines Bekannten.

      Danke!

      Andrea

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Hallo, Andrea!

        Deine Frage war die nach einer bestehenden Verwandtschaft, richtig? - Geht es Dir um Bluts-Verwandtschaft oder um "Familie" im weiteren Sinn?

        Wie Struppi schon sagt:

        der Schwager Deines Großvaters ist der Ehemann der Schwester Deines Großvaters, demnach Dein Grossonkel. - Somit bist DU mit dem schon mal nicht bluts-verwandt, dennoch gehört er durch die Ehe zu Deiner Verwandtschaft.

        Jener "angeheiratete" Schwager (Dein Grossonkel) hat einen Bruder, der der Opa Deines Bekannten ist; damit gehört der Bruder "nach wie vor" in die angeheiratete Familie. - Zu Deiner direkten Linie gehört er nicht.

        Ich hoffe, da ist jetzt kein Denk-Fehler drin; ich verstehe es jedenfalls so und meine, das sei richtig. - Jemand anderer Ansicht?
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Mats
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2009
          • 3390

          #5
          Hallo Andrea,

          ich sehe das etwas anders als scheuck.
          Ich behaupte: Du bist mit Deinem Bekannten nicht verwandt.

          Getreu der Frage "verwandt oder verschwägert" vor Gericht,
          seh ich Verwandschaft eben als blutsverwandt.

          So bin ich mit meiner Cousine verwandt und mit ihren Kindern, nicht aber mit ihrem Ehemann und seinen Eltern.
          Mit meinem Neffen bin ich verwandt, nicht aber mit seiner Frau, dafür aber mit seinen Kindern.

          Mit meinem Schwager bin ich verschwägert aber eben nicht verwandt, genausowenig mit seinen Eltern, seiner Nichte oder deren Kindern.

          Grüße aus OWL
          Anja
          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
          also ist heute der richtige Tag
          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
          Dalai Lama

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo Andrea,
            Anja bezieht sich im letzten Beitrag auf den Begriff "Verwandtschaft" wie er bei der Anwendung der deutschen Gesetze gesehen wird, im Sinne von Blutsverwandtschaft (= gemeinsamen Vorfahren).
            Dieser unterscheidet sich vom Begriff "Verwandtschaft" im umgangsprachlichen bzw. im allgemein gebräuchlichen Sinn. In diesem Sinne bist Du sehr wohl mit Deinem Bekannten "verwandt".

            Rechtlich gesehen seit ihr nur "verschwägert". Zwischen den beiden Begriffen "blutsverwandt" und "verschwägert" liegt also der Begriff "verwandt" unter dem sich jeder etwas eigenes vorstellen darf. (außer wenn man vor Gericht ist, bzw. wenn man Jurist ist.)
            Viele Grüsse
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.05.2016, 22:28.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Rolf Stichling
              Erfahrener Benutzer
              • 21.06.2011
              • 791

              #7
              ????????????

              Zitat von XJS Beitrag anzeigen
              Hallo Andrea,

              ich sehe das etwas anders als scheuck.
              Ich behaupte: Du bist mit Deinem Bekannten nicht verwandt.

              Getreu der Frage "verwandt oder verschwägert" vor Gericht,
              seh ich Verwandschaft eben als blutsverwandt.

              So bin ich mit meiner Cousine verwandt und mit ihren Kindern, nicht aber mit ihrem Ehemann und seinen Eltern.
              Mit meinem Neffen bin ich verwandt, nicht aber mit seiner Frau, dafür aber mit seinen Kindern.

              Mit meinem Schwager bin ich verschwägert aber eben nicht verwandt, genausowenig mit seinen Eltern, seiner Nichte oder deren Kindern.

              Grüße aus OWL
              Anja
              Deiner Logik folgend gehörte meine Ehefrau nicht zu meinen Verwandten?
              Verstehe ich Dich richtig?

              Das hätte ich bisher anders gesehen.
              Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

              Rolf Stichling

              PS. Ich suche die Herkunft von

              Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
              In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
              1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28393

                #8
                Hallo Andrea und Rolf,

                richtig, streng genommen ist man mit seinem Ehepartner nicht verwandt!

                Verwandt bist Du nur mit jenen Personen im Stammbaum, die irgendwann einmal einen gemeinsamen Vorfahren im Stammbaum haben. Auch wenn dieser 10 oder mehr Generationen zurück liegt. Je weniger Generationen Du zurück musst um diesen gemeinsamen Vorfahren zu finden, desto enger ist die Verwandtschaft.

                P.S. Ausnahme:
                Ehepartner die einen gemeinsamen Vorfahren haben sind natürlich verwandt, dann gibt es aber auch ordentlich Ahnenschwund
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Lausi
                  Benutzer
                  • 21.05.2016
                  • 13

                  #9
                  Hallo zusammen,

                  dass ich mit meinem Bekannten nicht verwandt bin, war mir klar, mir ging es nur darum, ob es für diesen Verwandtschaftsgrad einen Namen gibt.

                  Ich ecke auch schon immer mit meiner Auffassung an, dass der Mann meiner Schwester eigentlich nicht der Onkel meines Sohnes ist, da er ja nur angeheiratet ist. Aber landläufig wird das halt doch so bezeichnet. Das kann ja zum Glück jeder so machen, wie er das will.

                  Viele Grüße aus dem Vogtland.

                  Andrea

                  Kommentar

                  • Mats
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2009
                    • 3390

                    #10
                    Zitat von Lausi Beitrag anzeigen
                    dass ich mit meinem Bekannten nicht verwandt bin, war mir klar, mir ging es nur darum, ob es für diesen Verwandtschaftsgrad einen Namen gibt.
                    Hallo Andrea,

                    wenn Du nicht verwandt bist,
                    kann es für den Nicht-Verwandschaftsgrad nur einen Namen geben: Bekannter



                    Grüße aus OWL
                    Anja
                    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                    also ist heute der richtige Tag
                    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                    Dalai Lama

                    Kommentar

                    • Hector
                      Benutzer
                      • 01.05.2016
                      • 7

                      #11
                      Hallo,

                      Ich komme zu folgendem Ergebnis: Der Bruder des Schwagers ist ein weiterer Bruder der Großmutter.
                      Man kann ja auch anstatt "Der Schwager meines Großvaters..." formulieren: Der Bruder meiner Großmutter ist der Bruder des Großvaters meines Bekannten.
                      Oder verstehe ich das total falsch?
                      Falls es so richtig ist, wäre der "Bekannte" ein Vetter 2. Grades (jedenfalls nach der Liste, in die ich geschaut habe).

                      MfG, Hector

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                      • Hector
                        Benutzer
                        • 01.05.2016
                        • 7

                        #12
                        Hallo,

                        wie ich festgestellt habe, geht es hier wohl um den Ehemann der Schwester des Großvaters (vom Fragesteller). Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Jedoch ist die Schwester vom Großvater des Fragestellers mit dem Großvater des "Bekannten" verschwägert.
                        Ein benennbares Verwandtschaftsverhältnis zwischen den "Großvätern" gibt es dann wohl nicht.

                        MfG, Hector

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                        • Lausi
                          Benutzer
                          • 21.05.2016
                          • 13

                          #13
                          ...ich muss mich revidieren - Verschwägerungsgrad

                          Als ich meinen letzten Post gelesen habe, musste ich selbst lachen*Gg

                          Andrea

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