Bürgerrecht

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  • Naresiak
    Erfahrener Benutzer
    • 04.12.2007
    • 168

    Bürgerrecht

    Hallöchen,

    ich habe mal ein Frage, bei der ich vermute, dass jeder die Anwort weiß... ABER: Wer nicht fragt bleibt dumm!

    Ich wollte gerne wissen, wie erhielten um 1850 Personen das Bürgerrecht, die in derselben Stadt geboren wurden? Hatten diese es automatisch oder wurden Sie auch irgendwann offiziell aufgenommen und mussten Geld bezahlen?

    Steht in den Bürgerbüchern, eigentlich nur der Hausvorstand oder alle volljährigen männlichen Bewohner?

    Liebe Grüße
    Nadine
  • oma
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2008
    • 1382

    #2
    Hallo Nadine,

    bevor ich dir alles abschreibe, schau mal hier:

    Viele Grüße, Oma

    Kommentar

    • Naresiak
      Erfahrener Benutzer
      • 04.12.2007
      • 168

      #3
      Danke für den Hinweis.

      Gibt es denn auch Listen (Einwohnerlisten bspw. von Erfurt) wo auch die "Nichtbürger" drin stehen? Wenn dem so ist, wo sind die zu finden?

      MfG Nadine

      Kommentar

      • oma
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2008
        • 1382

        #4
        Zitat von Naresiak Beitrag anzeigen
        Danke für den Hinweis.

        Gibt es denn auch Listen (Einwohnerlisten bspw. von Erfurt) wo auch die "Nichtbürger" drin stehen? Wenn dem so ist, wo sind die zu finden?

        MfG Nadine
        Hallo Nadine,

        soweit mir bekannt, gibt es für Erfurt die Bürgerbücher von 1555 bis 1851. Für die Zeit danach kann man die Adressbücher heranziehen. Diese sind im Stadtarchiv Erfurt zu finden. Da fällt mir ein: Hat nicht die Marlis (?) großzügigerweise einmal ein Buch abgeschrieben und hier eingestellt?

        Einwohnerlisten Hhhmmm. Ich glaube, es gibt für das 19. Jh. so eine Art Einwohnerkartei nach Namen. Ich hatte jedenfalls so etwas einmal vom Stadtarchiv bekommen. Da waren sogar die Ehefrau und Kinder mit vermerkt.

        Also: Ran ans Stadtarchiv (Stadtarchiv@Erfurt.de)
        Viele Grüße, Oma

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