Kein Vater bekannt! Was nun?

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  • Johanna Damberger
    Benutzer
    • 01.11.2011
    • 77

    Kein Vater bekannt! Was nun?

    Hallo,

    Ich wollte mal Fragen, was man tun kann, wenn kein Vater vorhanden ist.
    Bei meinen Vorfahren kommt es nämlich häufiger vor, dass in den Taufbüchern einfach nur die Mutter eingetragen ist, aber kein Vater!
    Gibt es da irgendeine möglichkeit, das trotzdem rauszufinden?
    Das Ganze liegt nämlich leider so weit zurück, dass ich dazu keine noch lebenden Verwandten befragen kann !



    liebe Grüße,
    Johanna Damberger
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo Johanna,

    versuch sämtliche Urkunden, diese Person betreffend zu finden.
    Also Geburtsurkunde, Taufurkunde, Heiratsurkunde (Standesamt und Kirche) und Sterbeurkunde. Eventuell gibt es auch Briefprotokolle bei den Staatsarchiven.
    Wenn es noch ältere Verwandte gibt, die noch mal befragen. Manchmal fällt den Leuten bei der ersten Befragung nichts ein, erst später, bei uns mal nach 30 Jahren, kommt das richtige Ergebnis.

    Viel Glück
    wünscht
    Gudrun

    Kommentar

    • Johanna Damberger
      Benutzer
      • 01.11.2011
      • 77

      #3
      Hallo Gudrun,

      Danke für die schnelle Antwort ..
      Wie bzw. wo findet man solche Urkunden? Auch in den Staatsarchiven?
      Ach ja, und was sind besagte Staatsarchive? Gibts die online, oder muss man da persönlich vorbeischauen?

      liebe Grüße,
      Johanna

      Kommentar

      • Victoria
        Erfahrener Benutzer
        • 25.12.2009
        • 667

        #4
        Hallo Johanna,

        willkommen unter Leidensgenossen.

        Also der Tip von Gudrun ist ganz richtig. Manchmal taucht in späteren Urkunden, wie Heiraturkunden bzw. in den Stammbüchern, dann doch der Name des Vaters auf, obwohl er in der Geburtsurkunde oder im Taufeintrag nicht drin stand.

        Auch bei mir gibt es so manche Lücke im Stamm. Mein Ururopa haat auch keinen "Vater". Dieser wird auch immer ein Rätsel bleiben, weil es niemand mehr gibt, der Auskunft geben kann und in den Unterlagen von Geburtsurkunde, Taufeintrag, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde nichts vermerkt ist. Es hieß immer er sei der Sohn vom Gutsherrn, wo meine Urururoma gearbeitet hat. Aber welches Gut und welcher Herr, wird nicht mehr gelöst werden können.

        Trotzdem noch viel Spaß und Erfolg!

        Liebe Grüße
        Victoria

        Kommentar

        • Victoria
          Erfahrener Benutzer
          • 25.12.2009
          • 667

          #5
          Zitat von Johanna Damberger Beitrag anzeigen
          Hallo Gudrun,

          Danke für die schnelle Antwort ..
          Wie bzw. wo findet man solche Urkunden? Auch in den Staatsarchiven?
          Ach ja, und was sind besagte Staatsarchive? Gibts die online, oder muss man da persönlich vorbeischauen?

          liebe Grüße,
          Johanna

          Hallo Johanna,

          kommt darauf an, welche Gegend es betrifft und welchen Zeitraum.
          Am besten ist es, wenn Du in den einzelnen Unterforen nachsiehst, welche Archive, Standesämter oder Kirchen Dir die Information geben können. Oder dann dort die frage stellen, wo sich Unterlagen befinden können. Für die einzelnen Gebiete gibt es hier einige super Experten, die Dir dann weiterhelfen können.

          Gruß Victoria

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3277

            #6
            Hallo Johanna,

            es kommt auf die Zeit und die Gegend an, wo Du suchst.
            Stell Deine Frage ins jeweilige Unterforum mit den genauen Angaben die Du hast, ein und Dir wird geholfen, wenn es möglich ist.

            Viel Glück
            wünscht
            Gudrun

            Kommentar

            • uwe-tbb
              Erfahrener Benutzer
              • 06.07.2010
              • 2643

              #7
              Hallo Johanna,

              solche Fälle gibt es auch bei mir in der Familie. Oft ist es nicht möglich den Vater festzustellen, wenn er keine Vaterschaft anerkannt hat. In diesem Fall gibt es fast immer keine Möglichkeit etwas über den Vater zu erfahren - leider!

              Viele Grüße

              Uwe

              Kommentar

              • gudrun
                Erfahrener Benutzer
                • 30.01.2006
                • 3277

                #8
                Hallo Johanna,

                ist klar, wenn nirgends der Vater auftaucht, dann ist da das Ende der Fahnenstange erreicht.
                Aber dann geht es halt bei der Mutter weiter und da kann man ja auch ganz schön weit zurückkommen.

                Viele Grüße
                Gudrun

                Kommentar

                • der_Lenz
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.10.2009
                  • 225

                  #9
                  Zitat von Johanna Damberger Beitrag anzeigen
                  Ich wollte mal Fragen, was man tun kann, wenn kein Vater vorhanden ist.
                  Hallo Johanna,

                  wenn die Geburt im letzten Jahrhundert stattfand, lohnt vielleicht eine Anfrage beim zuständigen Jugendamt.
                  Ich habe ebenfalls eine Urgroßmutter ohne Vater (*1913), wurde vom Archiv an das Jugendamt verwiesen, welches aber leider in meinem Fall nicht helfen konnte.
                  Erste Jugendämter entstanden langsam ab 1900 bis 1925. Regional sehr unterschiedlich.

                  Zitat von Victoria Beitrag anzeigen
                  Auch bei mir gibt es so manche Lücke im Stamm. Mein Ururopa haat auch keinen "Vater". Dieser wird auch immer ein Rätsel bleiben, weil es niemand mehr gibt, der Auskunft geben kann und in den Unterlagen von Geburtsurkunde, Taufeintrag, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde nichts vermerkt ist. Es hieß immer er sei der Sohn vom Gutsherrn, wo meine Urururoma gearbeitet hat. Aber welches Gut und welcher Herr, wird nicht mehr gelöst werden können.
                  Hallo Victoria,

                  kann man hier nicht versuchen "andersherum" zu forschen. Ich bin damals in einem Archiv mal auf eine Urkunde eines der Familie nahestehenden mit der Randnotiz (etwa: ) "hatte neben seinen 3 Söhnen und 2 Töchtern aus erster Ehe noch ein unehelches Kind" getroffen.
                  Solche Zufälle gibt es ja das ein oder andere Mal.

                  Wie viele Güter kommen den in Frage?
                  Angenommen es kommen 3-4 in Frage, aber zwei kann man gleich streichen, da der Gutsherr im Geburtsjahr deines Ahnen schon 62 war. Und so grenzt man dann weiter ein... Vielleicht trifft man ja auf einen ineressanten Zufallsfund.
                  Vollständige Liste meiner FN: hier
                  Suche insbesondere nach:
                  Rahm
                  in Bärnau, Thomas in Frankfurt a. d. Oder, Abraham in Danzig,
                  Lenz in Mohrungen und Steppuhn & Skalischus in Ostpreußen


                  Kommentar

                  • Johanna Damberger
                    Benutzer
                    • 01.11.2011
                    • 77

                    #10
                    Danke euch allen für die vielen Tips !
                    So schnell werd ich mich auf jeden Fall nicht geschlagen geben!

                    liebe Grüße,
                    Johanna

                    Kommentar

                    • Jürgen P.
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.03.2010
                      • 1008

                      #11
                      Hallo Johanna,

                      eine echte Herausforderung für den Ahnenforscher!
                      Ich möchte die Hinweise von Gudrun und Lenz nochmal aufgreifen und aus der eigenen Forschung ergänzen.

                      Alle in irgendeiner Form greifbaren Urkunden des Kindes, der Mutter oder des vermuteten Vaters können Hinweise enthalten. Deshalb abgreifen!
                      Zum Hinweis von Lenz:
                      Uneheliches Kind, *~1952/1957 gefunden nach dem Hinweis eines Standesbeamten, in der Sammelakte Sterbefall des Vaters von 1976.
                      Akten der Jugendämter sind immer erste Wahl bei der Suche.

                      Zeit um 1799/1806 in Bayern.
                      Das Gebiet gehörte damals noch nicht zum Königreich Bayern. Fund im Familienarchiv der Grundherren des Dorfes, Patrimonialgerichtsakten im Staatsarchiv. Bereits hier waren die Armenpfleger des Dorfes aktiv und riefen das Patrimonialgericht an. Vater wurde festgestellt, musste eine Geldleistung hinterlegen und der Richter entschied ob die Mutter an ihre eigene Grundherrschaft oder die des Kindsvaters abzuschieben sei.

                      Zeit 1870/1880 in Bayern
                      Kind A: Eintrag im Kirchenbuch, Hinweis auf die Notifikation des Landgericht xxx vom xxx. Aktiv wurden die Armenpfleger der Gemeinde, die "unterthänigst" das Landgericht angeschrieben haben und auftragsgemäß bereits einen Vormund bestellt hatten.
                      Kind B: Das Kind wurde in einer Stadt geboren, in der die Mutter als Dienstmagd arbeitete. Geburt wurde von der Hebamme angezeigt. Stadt schrieb an die Heimatgemeinde, die ans Landgericht und das Landgericht schickte nach ein paar Monaten ein Protokoll an die Stadt Vaterschaft geklärt.
                      Kind C: Im Heiratseintrag des Vaters stand im Kirchenbuch "1 Kind legit." unter Bemerkungen: "Notifikation Landgericht xxx v. xxx" Akte bekam ich aus dem Staatsarchiv.

                      Es ist spannend was über "unbekannte" Väter so alles aus den Gemeindearchiven, Staatsarchiven und Kirchenarchiven herauszuholen ist. Selbst Kindsväter aus durchziehenden französischen Truppen wurden festgestellt u.a. durch Mithilfe der Vorgesetzten.
                      Keine Gemeinde wollte, dass das Kind oder die Mutter der Gemeinschaft zur Last fiel.
                      Gutsherren regelten sicher das ein oder andere mit Geld oder fanden für eigene Kinder noch einen adeligen Offizier
                      der wegen seiner Spielschulden dann die Wahl zwischen erschießen hatte oder die Schwangere zu ehelichen.

                      Uneheliche Kinder ja, Vater unbekannt dürfte sich im Bereich kleiner 20% bewegen.

                      Gruß Jürgen
                      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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                      • Victoria
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.12.2009
                        • 667

                        #12
                        Hallo der Lenz,

                        interessanter Ansatz, aber ich habe leider nicht viele Ansatzpunkte außer den Geburtsort Uschütz/Schlesien und ob die Familienerzählung stimmt oder nur erfunden ist, weiß ich auch nicht. Aber werd mal nach den Gütern in der Nähe suchen.

                        Danke für den Tip!

                        Gruß Victoria

                        Hallo Victoria,

                        kann man hier nicht versuchen "andersherum" zu forschen. Ich bin damals in einem Archiv mal auf eine Urkunde eines der Familie nahestehenden mit der Randnotiz (etwa: ) "hatte neben seinen 3 Söhnen und 2 Töchtern aus erster Ehe noch ein unehelches Kind" getroffen.
                        Solche Zufälle gibt es ja das ein oder andere Mal.

                        Wie viele Güter kommen den in Frage?
                        Angenommen es kommen 3-4 in Frage, aber zwei kann man gleich streichen, da der Gutsherr im Geburtsjahr deines Ahnen schon 62 war. Und so grenzt man dann weiter ein... Vielleicht trifft man ja auf einen ineressanten Zufallsfund.[/quote]

                        Kommentar


                        • #13
                          Tja den Fall hab ich auch, das ist mein eigener. Mein leiblicher Vater ist mir leider nicht bekannt bzw. es wird leider um den heißen Brei herum geredet, wer es denn sein könnte. Ich habe schon einige möglichen Theorien die doch eher verrückt klingen, auch im Kopf, aber komme an der Stelle leider auch nicht weiter und dann geht es eben an anderen Stellen genug weiter. Schön blöd, wenn man es nicht genau weiß, wer es evtl. sein könnte....oder auch nicht!

                          Gruß Barbara

                          Kommentar

                          • Friedhard Pfeiffer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.02.2006
                            • 5079

                            #14
                            Zitat von Victoria Beitrag anzeigen
                            Ich habe leider nicht viele Ansatzpunkte außer den Geburtsort Uschütz/Schlesien.
                            Die Standesamtsregister des StA Uschütz, Kreis Rosenberg, werden, soweit sie älter als 100 Jahre sind, ab 01.10.1874 im Staatsarchiv Tschenstochau, soweit sie jünger sind, bis 1944 mit Ausnahme der Geburtsregister 1916-1920, 1928-1931 und der Sterberegister 1916-1920, 1928-1938, 1942-1943 beim Standesamt Landsberg/Kr. Rosenberg aufbewahrt. Vielleicht weist eine Anforderung einer vollständigen Kopie des Geburtseintrages einen Rand- oder Fußvermerk über den biologischen Vater aus. Auch dürfte das Staatsarchiv Tschenstochau Unterlagen des Amtsgerichts - Vormundschaftgericht - Rosenberg haben, aus denen sich auch etwas ergeben könnte.
                            Mit freundlichen Grüßen
                            Friedhard Pfeiffer

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                            • Friedhard Pfeiffer
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.02.2006
                              • 5079

                              #15
                              Zitat von Lauer1974 Beitrag anzeigen
                              Tja den Fall hab ich auch, das ist mein eigener. Mein leiblicher Vater ist mir leider nicht bekannt bzw. es wird leider um den heißen Brei herum geredet, wer es denn sein könnte.
                              Schon einmal eine vollständige Kopie des Geburtseintrages besorgt, aus deren Rand- oder Fußvermerk sich der Vater ergeben könnte. Auch aus den Akten des Jugendamtes und des Amtsgerichtes (Vormundschaftsgericht) könnte zur Aufklärung dienen.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Friedhard Pfeiffer

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