Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#21
|
||||
|
||||
Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich gerade wieder mit der Krüger-Problematik. Es gibt guten Grund zu der Annahme, daß des Amtmanns Herrn Daniel Krüger Vater ebenfalls Amtmann (in Bredenfelde?) war. Zumindest lebt dort eine Frau Krüger, die als "Amtmannin" bezeichnet wird, und bei der es sich mit 99prozentiger Sicherheit nicht um des Amtmanns Daniel Krüger Ehefrau handelt. Somit könnte es sich bei Monsieur und Demoiselle Krüger tatsächlich um Geschwister des Amtmanns Daniel handeln, die dann zum Zeitpunkt ihres Todes etwa 20 bis 30 Jahre alt gewesen sein werden. Die Frage ist nun, bis zu welchem Alter wurde 1756 in Mecklenburg-Strelitz eine unverheiratete Frau gehobenen bürgerlichen Standes als "Demoiselle" bezeichnet? Hat jemand eine Idee? Vielen Dank und viele Grüße consanguineus Geändert von consanguineus (08.11.2021 um 14:51 Uhr) |
#22
|
|||
|
|||
Hallo consanguineus,
eine Diskussion in Gotha, 1829. Anscheinend gibt es hier keine Altersbegrenzung für die Anrede Demoiselle. Dass es im 18. Jahrhundert in Mecklenburg anders war, kann ich mir nicht vorstellen. Die Bezeichnung Monsieur für Junggesellen war 1829 nicht mehr modern. https://books.google.de/books?id=tA9...anrede&f=false Gruß Scriptoria Geändert von Scriptoria (12.11.2021 um 11:14 Uhr) |
#23
|
||||
|
||||
Hallo Scriptoria,
vielen Dank für die Recherche! Ich habe bei einzelnen Kirchenbüchern um Stargard herum mal die Augen offengehalten und auf Monsieurs geachtet. Es scheint tendenziell tatsächlich so gewesen zu sein, daß es sich um jüngere Männer gehobenen bürgerlichen Standes ohne besonderes Amt gehandelt hat. Belastbar ist diese Aussage allerdings nicht. Dafür war der Umfang der Untersuchung zu gering. Viele Grüße consanguineus |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|