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Hallo zusammen,
ich recherchiere zu meinen Großeltern und habe gerade ganz frisch einen Auszüge aus dem Heirats- und Geburtenregister bekommen. Leider hilft es mir nur teilweise weiter, teilweise verunsichert es mich eher, weshalb ich hier einmal nach Einschätzung fragen wollte. Konkretes Beispiel: Ich habe über Ancestry nach Informationen über meinen Urgroßvater gesucht. Ich finde von ihm und meiner Urgroßmutter zwei Scans einer Heiratsurkunde. Einer benannt als "Berlin, Deutschland, Heiratsregister, 1874-1936" - Berlin Xiii B 1929 (Erstregister), der andere beinhaltet lediglich die Info "Berlin, Deutschland, Heiratsregister, 1874-1936". Die beiden sind im Urkundenteil inhaltlich identisch, wenn auch auf jeden Fall von verschiedenen Standesbeamten geschrieben, beides sind offensichtlich Scans aus Büchern. Sie unterscheiden sich allerdings maßgeblich in den Informationen! Auf der Erstregister-Variante sind Kind 2 und Kind 3 inkl. Urkundennummer vermerkt (beide in den 40ern geboren), auf der anderen Heiratsurkunde ist nur Kind 1 vermerkt (geboren 2 Monate vor Eheschließung). Ich finde das sehr unbefriedigend, weil ich mich nun natürlich frage, ob es noch andere Bücher mit mehr Informationen gibt? Wie kam es zu Szenarien wie diesen und habe ich eine Chance an alle Informationen zu kommen? Beispiel 2: Ich habe einen Auszug aus dem Geburtenregister für die Geburtsurkunde meines Großvaters angefordert. Hierauf ist neben den üblichen Informationen auch ein Verweis auf o.g. Heirat (inkl. korrekter Urkundennummer), sowie ein Eintrag zur Vaterschaftsanerkennung (datiert auf nach Geburt und Eheschließung meiner Urgroßeltern). Außerdem findet sich auf der Urkunde meines Großvaters ein Eintrag mit Verweis auf eine 2. Eheschließung. Warum finde ich hier keinen Eintrag zur ersten Eheschließung? Und, was mich am meisten irritiert: Es gibt außerdem einen Stempeleintrag, welcher lautet "Tod des Kindes am ...". Ich weiß aber zu 100%, dass Datum und Ort seinen eigenen Tod datieren, nicht den eines Kindes. Hätte hier nicht eigentlich ein anderer Stempel gewählt werden müssen? Irgendwie fühle ich mich nun unzufriedener als vorher ![]() Und, kann ich bei all diesen Ungereimtheiten eigentlich wirklich davon ausgehen, dass eine Ehe kinderlos geblieben ist, nur weil es keinen Eintrag auf der Eheurkunde gibt? Und wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, wo kann ich sonst noch suchen? Vielen Dank und liebe Grüße maceta Geändert von maceta (09.11.2023 um 18:54 Uhr) |
#2
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Verstehe ich das richtig, dass in der Zweitschrift ein Randvermerk zu Kind 1 vorhanden ist, der in der Erstschrift fehlt? Oder ist in beiden Büchern quasi im Urkundentext vermerkt, dass es ein voreheliches Kind gab, das anerkannt und legitimiert wird? Ersteres würde mich schon überraschen, das wäre interessant. Letzteres wäre ja dann eh nicht weiter bemerkenswert. Zitat:
Zitat:
Nachtrag: Ich habe noch einmal kurz in einem Geburtsregistereintrag von 1945 geschaut, der mir vorliegt. Dort sind bereits im Vordruck unten vermerkt: 1. Eheschließung der Eltern 2. Eheschließung des Kindes 3. Tod des Kindes Es ist mit dem Kind also ganz klar das Kind gemeint, dessen Geburt im Registereintrag beurkundet wurde. Zitat:
Zitat:
Nico Geändert von nav (09.11.2023 um 19:42 Uhr) |
#3
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![]() Hallo Nico,
erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Das klärt schon einige meiner Fragen ![]() Bzgl. deiner Rückfrage: Zitat:
Im Heiratsnebenregister* taucht nur ein Sohn (Vorname und Urkundennummer eingetragen, Virchow-Krankenhaus, 1929) auf. Auf der ersten Seite des Heiratsnebenregisters steht noch: Auf Anordnung des Senators für Innseres in Berlin vom 30. Januar 1979 ist das vorliegende Nebenregister nunmehr endgültig zum Heiratshauptregister des Standesamts Berlin 13b für das Jahr 1929 an die Stelle den in Verlust geratenen Hauptregisters getreten. Berlin, den 11. Juni 1979" Scheinbar ist das Hauptregister ja dann im Nachgang wieder aufgetaucht?! *habe mich in den Scans zum Buchdeckel durchgeklickt. Zitat:
![]() Vielen Dank und liebe Grüße maceta |
#4
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Ich denke, dieser Sachverhalt wird ganz gut in der Beschreibung der Sammlung (Berlin, Deutschland, Heiratsregister, 1874-1936) bei Ancestry erläutert:
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Nico |
#5
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![]() Ah, spannend! Danke auch dafür.
Du siehst, ich habe noch einiges im Bereich der Genealogie zu lernen. Für Geburten sind es 110 Jahre, richtig? Ja, das stimmt. Das dauert wohl leider eine Weile. Sehr schade, denn ich würde mir wünschen (natürlich nur falls gegenseitiges Interesse besteht!) jemanden ausfindig zu machen, da keinerlei Kontakt zur Familie meines Großvaters vorhanden ist und er schon in der frühen Kindheit meiner Mutter gestorben ist. Deshalb weiß ich leider nur sehr wenig über ihn und vielleicht existiert dort draußen eben noch jemand der mir etwas zu ihm erzählen könnte... |
#6
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![]() Dein Großvater ist direkter Vorfahre.
Die Schutzfrist von 110 Jahren für Geburten gilt hier nicht. Eine Kopie der Geburtsurkunde mit der vorligenden Signatur Nr. 19/1929 Virchow-Krankenhaus kann angefordert werden. Evtl. ist ein Beweis zu erbringen, dass Du direkter Nachfahre des Grossvaters bist. Berliner Spezialisten wissen sicherlich welches Standesamt zuständig ist. |
#7
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![]() Zitat:
Zitat:
Nico |
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