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  #1  
Alt 09.11.2023, 18:30
maceta maceta ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2023
Beiträge: 11
Standard Scheidung in den 1950er Jahren

Hallo zusammen,

Ich recherchiere zu meinen Großeltern und habe gerade ganz frisch einen Auszug aus dem Heiratsregister bekommen.
Die beiden sind um 1930 in Berlin geboren, haben Anfang der 50er dort geheiratet.
Nun ist im Register vermerkt, dass die Ehe nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe 1958 geschieden wurde (inkl. Aktenzeichen Nennung).

Hierzu habe ich mehrere Fragen:
- Ist es üblich, dass hier das Gericht in Karlsruhe auftaucht (habe bisher sonst keinen Bezug zu der Stadt entdeckt) oder ist das ein weiterer Recherche Hinweis für mich?
- Wie kommen eigentlich grundsätzlich nachträgliche Vermerke in diese Bücher? Die Ehe wurde 1958 geschieden, der Eintrag mit dieser Feststellung und dem Urteilsverweis ist aber aus dem Jahr 196?

Vielen Dank und liebe Grüße
maceta
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  #2  
Alt 27.11.2023, 22:49
Mark Obrembalski Mark Obrembalski ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Tübingen
Beiträge: 134
Standard

Eine besondere überregionale Bedeutung bei Ehescheidungen hat das Landgericht Karlsruhe sicher nicht. Wenn dieses Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, spricht das sehr dafür, dass mindestens einer der Ehegatten zumindest zeitweise in Karlsruhe oder der näheren Umgebung gewohnt hat.


Das Gericht wird die Ehescheidung an das Standesamt der Hochzeit gemeldet haben, so dass sie dann auch dort eingetragen wurde. Warum das eine ganze Weile gedauert hat (wie lange genau? Die Jahreszahl in deinem Beitrag ist ja offensichtlich unvollständig), darüber kann man erst mal nur spekulieren. Gegen ein Scheidungsurteil konnte man auch noch Rechtsmittel einlegen, dann brauchte das Verfahren noch einige Zeit, bis das Urteil rechtskräftig war. Eingetragen würde es in diesem Fall sicher erst danach. Vielleicht fehlte es aber auch irgendwo an Personal (die aktuellen Personenstandsfälle gehen dann sicher vor Vermerken zu alten) oder es ist schlicht ein Schreiben verlegt worden.
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