Verhörprotokoll 1606

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  • Ditthardt
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2010
    • 634

    [gelöst] Verhörprotokoll 1606

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1606
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dillenburg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo. Ich habe hier ein Protokoll, dass leider verschwommen fotografiert ist und zusätzlich eng gebunden, sodass in einigen Zeilen ein paar Buchstaben fehlen. Kann mir jemand bei den Lücken helfen oder kompetent raten? Ich lese:

    Jost Weidenbach anstat seiner
    hausfrawen, Bürg Zu Herborn
    Cläger

    contra

    Elsgin Jacob Rumpen s. wittib
    und Catharin und Se[...]iane(?) Ihre
    der Clägerin stieffschwestern
    daselbst B[eclag]tin am andern theill Ires respective(?)
    Sohns, Bruders und Stieffbru-
    ders Johannis Rumpen s. hinderlas-
    sene erbschafft v. derselbigen Thei-
    lung belangent,

    Ist bescheiden,
    Dieweil ged[achter] Johannes s. der Clägerin
    von beiden banden(?) rechter bruder wie
    auch der B[eclag]tin Mutter rechter ehleib
    licher Sohn ist, v. sie die mutter
    in Ihrem Witwenstul vnveri[...]
    sitzen blieben, waß demnach obige(?) (*RAndbemerkung)

    Sie, die mutter Zu dieser
    erbschaft eine miterbin
    sey, deswegen

    sein Joannis Rumpiiß erbschaft
    in Zwei gleiche theil getheilt
    vnd der eine halbe theil der B[eclag](?)
    ten, der ander halbe theil aber zu(?)
    clägers handen [...] erb vnd ei-
    genthümlich gebürt vnd ge[...]
    werden soll, die B[eclag]te Stieffschwestern
    aber davon gäntzlich aufz[...]
    sei, allemaßen sie dan von ob[...]-
    bigen erbschaft hirmit außge[...]-
    sen werden, von Rechts wegen.
    Angehängte Dateien
    Gruß, B a s t i a n
    ___________________________
    Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
    Margonin (Posen): Draheim
    Raum Kolmar (Posen): Saegert
    Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
    Raum Preuß. Stargard: Hildebrandt/von Zielinski
    Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    kompetent raten, das ist mal eine Ansage

    in Ihrem Witwenstul vnverück(t)

    genthümblich gebürt vnd geherig (gehörig)

    aber davon gäntzlich auszuschließen

    bigen erbschaft hirmit außgeschlos


    Wie gesagt, mehr geraten, als gelesen.


    Zuletzt geändert von Verano; 02.09.2017, 22:02.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Gelöscht, weil doppelt
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        clägers handen [...] erb vnd ei-

        richtig:

        clägers haus frawen erb und ei-
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          aber davon gäntzlich auszuschließ[en]
          sei, allemaßen sie dan von der[sel-]
          bigen erbschaft hirmit außgeschloß[-]
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Ditthardt
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2010
            • 634

            #6
            Vielen Dank für eure Hilfe, das nenne ich kompetent geraten/gelesen! Ich möchte aber noch nicht auf gelöst stellen, weil ich zwei zentrale Punkte für meine familiären Zusammenhänge nochmal fokussieren will:

            1) der Name der zweiten Stiefschwester: Ich meine nun "Sophiam" (lat. Akk. zu contra) zu lesen. Stimmt das?

            2) "beiden banden rechter bruder": Gibt es diese Formulierung? Ich kenne sie nicht. Oder steht da was anderes?
            Gruß, B a s t i a n
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            Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski

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            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Hallo Bastian,

              Band(e)(n) sind Elternteile.
              Siehe unter IX ff.


              Also Sophiam, ein h an vierter Stelle hatte ich auch vermutet wie bei Catharin.


              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • Ditthardt
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2010
                • 634

                #8
                Perfekt! Super Hinweis! Vielen Dank!
                Gruß, B a s t i a n
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