Hallo zusammen!
Hier einige Fragen zum mittelalterlichen Lehnsrecht: Graf A belehnt Ritter X mit einer Burg. Irgendwann verkauft Graf A diese Burg an den Grafen B. Hat Ritter X nun einen Anspruch auf Neubelehnung durch den Grafen B, gemäß dem uns geläufigen Grundsatz, Kauf bricht nicht Miete oder Pacht? Ist der vom Grafen A ausgestellte Lehnsbrief für Ritter X komplett für die Tonne? Kann Graf B nun lehnstechnisch mit der Burg tun, was er will, also auch den Ritter Y damit belehnen? Erhält Ritter X in diesem Falle eine Entschädigung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße
consanguineus
Hier einige Fragen zum mittelalterlichen Lehnsrecht: Graf A belehnt Ritter X mit einer Burg. Irgendwann verkauft Graf A diese Burg an den Grafen B. Hat Ritter X nun einen Anspruch auf Neubelehnung durch den Grafen B, gemäß dem uns geläufigen Grundsatz, Kauf bricht nicht Miete oder Pacht? Ist der vom Grafen A ausgestellte Lehnsbrief für Ritter X komplett für die Tonne? Kann Graf B nun lehnstechnisch mit der Burg tun, was er will, also auch den Ritter Y damit belehnen? Erhält Ritter X in diesem Falle eine Entschädigung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße
consanguineus
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