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  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #16
    Zitat von luppo Beitrag anzeigen
    Wo steht das? Hier jedenfalls steht was anderes: https://www.juraforum.de/gesetze/urhg/79-nutzungsrechte
    Unter anderem in der Antwort die du unter https://forum.ahnenforschung.net/sho...6&postcount=12 findest.

    Und das Künstlerurhebergesetzt das du anführst, glaub nicht das es hier gültig wäre.
    Aber eigentlich ist es ja geklärt mit der Antwort von Ancestry.

    Gruß
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

    Kommentar

    • Davido
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2015
      • 344

      #17
      Zitat von luppo Beitrag anzeigen
      Wo steht das? Hier jedenfalls steht was anderes: https://www.juraforum.de/gesetze/urhg/79-nutzungsrechte
      Es scheint sich um die Nutzungsbedingungen von Ancestry zu handeln, denen man zustimmt, wenn man dort einen Vertrag abschließt. Bindend ist das natürlich nur für die beiden Vertragsparteien

      Rein rechtlich ist es meist unerheblich, ob ein Museum oder Archiv oder Datenbankprovider irgendwelche eigenen Rechte an den Kunstwerken/Akten/Scans reklamiert. Zu beachten ist lediglich das Urheberrecht, das bei Kunstwerken 70 Jahre nach Tod des Künstlers erlischt und bei im staatlichen Auftrag erstellten Akten wie Kirchenbüchern und Standesamtsunterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existiert.

      Davido
      Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

      Kommentar

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