was tun wenn kein Vater auf der Geburtsurkunde vermerkt wurde?

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  • Thoboe
    Erfahrener Benutzer
    • 27.11.2008
    • 125

    was tun wenn kein Vater auf der Geburtsurkunde vermerkt wurde?

    Hallo Leute,

    kann mir jemand einen Tip geben, welche Möglichkeiten ich noch ausschöpfen kann oder sollte wenn auf der Geburtsurkunde meines verstorbenen Großvaters und auch dessen Mutter (also meine Ur-Großmutter) auf beiden kein Vater vermerkt wurde? Mein Stammbaum ist in diesem Zweig daher nur sehr dünn und man kann also nur die beiden mütterlichen Linien verfolgen.
  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1274

    #2
    Hallo Thoboe,

    hast Du schon die Kirchenbucheinträge angeschaut? Vielleicht gibt es ja dort eine Angabe zum Vater oder Du kannst möglicherweise anhand der Paten etwas herausfinden.
    Schau auch mal hier http://www.muehle-com.de/Listenarchi...ter_finden.pdf.

    Gruß
    merle

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    • #3
      Hallo Thoboe, herzlich willkommen im Forum !

      Wann ist Großpapa denn geboren? Vielleicht hilft ja die Abstammunsgurkunde (! nicht Geburtsurkunde !!) weiter.

      Viele Grüße
      Marlies

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      • Thoboe
        Erfahrener Benutzer
        • 27.11.2008
        • 125

        #4
        Erstmal herzlichen Dank für die schnellen und nützlichen Antworten.

        Nach meinen Wissensstand wurden doch entweder in den Standesämtern ODER Kirchenbüchern die Geburtseinträge vorgenommen. Oder ist das falsch?
        Mein Großvater hieß Kurt Robert Kowalkowski und lebte vom 26.09.1911 (*Kiel) bis 01.01.1996 (+Hamburg). Die Geburtsurkunde habe ich vom Standesamt Kiel bekommen.
        Hier steht wie üblich....die Hebamme bla bla bla.... und der Name der Mutter: Anna Martha Kowalkowski (*09.09.1889 in Bölkau bei Danzig; +1918 in Königsberg).

        Wie ist das mit der "Abstammungsurkunde" zu verstehen?

        Im Meldeamt in Kiel konnten mir Informationen gegeben werden dass die Familie um Anna Martha Kowalkowski am 01.09.1912 gen "Neuwasser" in Kiel abgemeldet hat.

        Kommentar


        • #5
          Hallo Thoboe,

          schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde

          Viele Grüße
          Marlies

          Kommentar

          • Thoboe
            Erfahrener Benutzer
            • 27.11.2008
            • 125

            #6
            Hmmm...
            ich bezweifle dass es diese in diesem Falle gibt.
            Ich hatte mit dem Standesbeamten einen sehr guten Kontakt und er hat sich sehr bemüht mir bei meiner Ahnenforschung behilflich zu sein.
            Hätte es da noch etwas gegeben, hätte er es mir mit Sicherheit ausgehändigt, naja.

            Kommentar

            • Thoboe
              Erfahrener Benutzer
              • 27.11.2008
              • 125

              #7
              So, jetzt habe ich im Standesamt Kiel nochmal angerufen.
              Die nette Standesbeamtin meinte dass die Kopie der Original-Geburtsurkunde den obersten Informationsgehalt darstellt und auch anhand der Abstammungsurkunde keine anderen Werte festgestellt werden können.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Thoboe Beitrag anzeigen
                Die nette Standesbeamtin meinte dass die Kopie der Original-Geburtsurkunde den obersten Informationsgehalt darstellt und auch anhand der Abstammungsurkunde keine anderen Werte festgestellt werden können.
                Hallo Thoboe,

                dann ist die nette Standesbeamtin falsch informiert: auf einer Geburtsurkunde findest Du die Namen der Personen, von denen Du GLAUBST, dass es die Eltern sind, (sind sie in den allermeisten Fällen ja auch) Du wirst aber anhand einer Geburtsurkunde nicht feststellen können, ob eine Adoption vorliegt, das kann man nur durch die Abstammungsurkunde.

                Es soll ja auch Adoptionen geben, die "geheim" bleiben sollen, deswegen wird ein/e Standesbeamter/beamtin nie eine Abstammungsurkunde ausstellen, wenn "nur" nach einer Geburtsurkunde gefragt wird

                Viele Grüße
                Marlies

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                • gudrun
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.01.2006
                  • 3277

                  #9
                  Hallo,

                  vielleicht hat der Pfarrer in seinem Taufeintrag mehr vermerkt?
                  Standesamtlicher Eintrag mußte sein. Wenn das Kind getauft wurde, was anzunehmen ist, dann wurde die Taufe in den Kirchenbüchern vermerkt, mit der Angabe über die Taufpaten.

                  Viel Glück
                  wünscht
                  Gudrun

                  Kommentar

                  • Thoboe
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.11.2008
                    • 125

                    #10
                    Zitat von Marlies Beitrag anzeigen
                    Hallo Thoboe,

                    dann ist die nette Standesbeamtin falsch informiert: auf einer Geburtsurkunde findest Du die Namen der Personen, von denen Du GLAUBST, dass es die Eltern sind, (sind sie in den allermeisten Fällen ja auch) Du wirst aber anhand einer Geburtsurkunde nicht feststellen können, ob eine Adoption vorliegt, das kann man nur durch die Abstammungsurkunde.

                    Es soll ja auch Adoptionen geben, die "geheim" bleiben sollen, deswegen wird ein/e Standesbeamter/beamtin nie eine Abstammungsurkunde ausstellen, wenn "nur" nach einer Geburtsurkunde gefragt wird

                    Viele Grüße
                    Marlies

                    Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte "DIESE" Geburtsurkunde enthält den höchsten Informationsgehalt, welchen man in diesem Fall haben kann. Natürlich kann das bei anderen Fällen anders sein.
                    Das Ergebnis ist jedoch für mich das Gleiche: :-(

                    Kommentar

                    • viktor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.01.2007
                      • 1187

                      #11
                      Sieht nach unehelicher Geburt aus. Zu dieser Zeit kriegte dann das Kind einen amtlichen Vormund vom Amtsgericht "verpasst".
                      Mit viel Glück gibt es noch Aktenvermerke beim zuständigen Amtsgericht.
                      In der Regel wurden diese Vorgänge jedoch nach einigen Jahrzehnten vernichtet. Einen Versuch ist es aber wert.

                      Kommentar

                      • gudrun
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.01.2006
                        • 3277

                        #12
                        Hallo,

                        das ist eine uneheliche Geburt. Vielleicht auch eine voreheliche. Hat die Frau später geheiratet?
                        Wenn ja, würde ich versuchen im Staatsarchiv den Heiratsvertrag zu finden.
                        Bei mir hieß es einmal: Die Frau bringt ein uneheliche erzeugtes Kind in die Ehe ein. Der Mann war nicht der Vater des Kindes. Das stand im Heiratsvertrag, nicht in der kirchlichen Urkunde.

                        Viel Erfolg beim Puzzle-Spiel Familienforschung
                        wünscht
                        Gudrun

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                        • Thoboe
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.11.2008
                          • 125

                          #13
                          Alles klar, danke!
                          Sieht wohl eher nach einer zwecklosen Suche aus. *hmpf*
                          ...und das gleich in einem Familienteil 2mal. Schade!
                          Danke Euch Allen! :-) *wink*

                          Kommentar

                          • Merle
                            Erfahrener Benutzer
                            • 27.07.2008
                            • 1274

                            #14
                            Zitat von Thoboe Beitrag anzeigen
                            Sieht wohl eher nach einer zwecklosen Suche aus
                            Hallo Thoboe,

                            versuchen kannst Du es aber ja mal mit den Kirchenbüchern. Es wurde nicht entweder standesamtlich ODER kirchlich vermerkt, sondern standesamtlich mußte das Kind eingetragen werden und wenn es getauft wurde (was zu der Zeit ja noch die Regel war), dann wurde dies auch in den Kirchenbüchern vermerkt. Also normalerweise gibt es standesamtliche und kirchliche Einträge.

                            Gruß
                            merle

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                            • #15
                              Zitat von Thoboe Beitrag anzeigen
                              Alles klar, danke!
                              Sieht wohl eher nach einer zwecklosen Suche aus.
                              Hallo Thoboe,

                              so schnell würd ich nicht aufgeben, in mir würde es immer "rumoren" dass ich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte

                              Viele Grüße
                              Marlies

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