Unbekannte Tante? Wie kann ich meinem Verdacht auf den Grund gehen?

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  • Divi:*
    Benutzer
    • 02.02.2014
    • 24

    Unbekannte Tante? Wie kann ich meinem Verdacht auf den Grund gehen?

    Hallo liebe Ahnenforscher, ich bin ganz neu hier und habe eine Frage an euch: Im Onlinearchiv Leitmeritz habe ich einen Indexeintrag gefunden, der in mir den Verdacht aufkommen lässt, dass mein Großvater vor der Sudetenvertreibung in Nordböhmen in den Kriegsjahren als Vater eines Kindes eingetragen wurde. Der Ort war nicht sehr groß, der Name allerdings zu dieser Zeit nicht gerade selten. Darum kann ich nicht sicher sein und wollte gerne in das dazugehörige Geburtenbuch einsehen. Dieses liegt allerdings noch beim zuständigen Standesamt. Dort habe ich nun eine e-mail hingeschrieben, allerdings bekam ich zur Antwort, dass ich nur Informationen über direkte Vorfahren bekommen kann, nicht aber über eine eventuelle Tante. So, nun sitze ich angestachelt und total neugierig da und weiß nicht, wie ich das nun herausbekommen soll. Mein Großvater lebt schon länger nicht mehr und alle anderen Familienmitglieder sind Nachkriegskinder und haben davon noch nie etwas gehört. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich weiter kommen könnte?
  • rionix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2010
    • 1196

    #2
    Hallo Divi,

    willkommen im Forum. Leider ist das Gesetz 301/2000 Sb eindeutig. Wenn sich der Standesamtsmitarbeiter stur dran hält hast Du in der Tat schlechte Karten. Man könnte vielleicht noch so vorgehen:

    Da Du ja jetzt den Namen des Mitarbeiter kennst, schreibe ihm nochmal einen persönlichen Brief (keine Mail) und lege nochmal ganz sachlich und höflich dar um was es Dir geht und gib auch die Tatsache an, daß es keine weiteren lebenden Nachkommen des Großvaters gibt. Lege noch Urkundenkopien bei, die beweisen daß Du mit dem Großvater verwandt bist. Such Dir jemanden der der tschechischen Sprache mächtig ist und Dir das Schreiben aufsetzt. Bei der Benutzung des Google-Translator kommt sehr oft großer Mist raus.. Mehr fällt mir auch erstmal nicht ein...

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    • Divi:*
      Benutzer
      • 02.02.2014
      • 24

      #3
      Vielen Dank für die Antwort, Rionix! Habe die Antwort-mail nochmal in den google-Übersetzer eingegeben. Leider kommt dabei ein sehr gebrochenes Deutsch raus und ich muss mir einiges zusammenreimen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre ein Geschwister allerdings schon auskunftsberechtigt? Dachte zuerst, das ist man nur bei direkten Vorfahren. Wenn das so ist, werde ich deinen Rat befolgen und den Standesbeamten nochmal anschreiben. Ich bitte meine Mutter, dass ich das in ihrem Namen und mit ihrer Geburtsurkunde tuen darf, denn sie wäre ja die evtl. Schwester. Vielleicht habe ich dann noch bessere Karten. Vielen Dank, du hast mir sehr weiter geholfen.

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      • rionix
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2010
        • 1196

        #4
        Guten Morgen,

        ja Du hast richtig verstanden. Grundlage ist der §25 des Gesetzes 301/2000 Sb in welchem geregelt ist, daß die betroffene Person selbst, Geschwister und Familienmitglieder zur Auskunft berechtigt sind. Der Begriff "Familienmitglieder" (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel) ist in §8 geregelt. Laß Dir von Deiner Mutter eine Vollmacht geben und reiche diese zusammen mit den anderen Unterlagen ein. Eine Vorlage für eine Vollmacht findest Du hier: http://forum.ahnenforschung.net/show...45&postcount=3 - mußte nur für Dich etwas umstricken. Du müßtest also den Antrag, Deine Geburtsurkunde, die Deiner Mutter und Deinen Personalausweis (alles als Kopie) sowie die Vollmacht dorthin schicken.

        Viel Erfolg!

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        • Divi:*
          Benutzer
          • 02.02.2014
          • 24

          #5
          Danke, genau das mach ich. Lass es aber gleich meine Mutter hinschicken, dann spar ich mir die Gebühr für meine Geburtsurkunde (da die ja dort nur Originale akzeptieren...). Bin mal gespannt, ich versuchs jetzt einfach.

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