Liebes Forum,
einer meiner direkten Ahnen hat sich um 1850 herum im Ort Oldenburg in Holstein adoptieren lassen. Vermutlich (laut Familienlegende) ging es darum, ihn als gesetzlichen Erben eines Gutes einsetzen zu können. In den örtlichen Kirchenbüchern sind aber keine Hinweise darauf zu finden, ein örtliches Standesamt gab es damals m.W. noch nicht.
Wo kann damals soetwas beurkundet worden sein? Sind Adoptionen nicht erst durch die Standesämter gesetzlich möglich gewesen? Wurde dies gerichtlich bestätigt?
Freue mich über jeden Hinweis...
beste Grüße aus Berlin
Sönke
einer meiner direkten Ahnen hat sich um 1850 herum im Ort Oldenburg in Holstein adoptieren lassen. Vermutlich (laut Familienlegende) ging es darum, ihn als gesetzlichen Erben eines Gutes einsetzen zu können. In den örtlichen Kirchenbüchern sind aber keine Hinweise darauf zu finden, ein örtliches Standesamt gab es damals m.W. noch nicht.
Wo kann damals soetwas beurkundet worden sein? Sind Adoptionen nicht erst durch die Standesämter gesetzlich möglich gewesen? Wurde dies gerichtlich bestätigt?
Freue mich über jeden Hinweis...
beste Grüße aus Berlin
Sönke
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