Hallo Christian,
ja stimmt, es sei denn, es handelte sich um eine Ausnahmesituation. Wie auch immer: für einen Schriftvergleich können wir die Berechnung nicht heranziehen.
Viele Grüße
Peter
ja stimmt, es sei denn, es handelte sich um eine Ausnahmesituation. Wie auch immer: für einen Schriftvergleich können wir die Berechnung nicht heranziehen.
Viele Grüße
Peter
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