Hier ist auch erwähnt dass es bei der Regulierung von Erbschaften Anwendung finden kann:
Proroeation bzw. Proroeant, Proroeater, Proroeat
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Hier ist ein wenig erläutert, was es mit der Provocatio auf sich hat:
Seite 691 in: Real-Encyclopädie des gesammten in Deutschland geltenden gemeinen Rechts, oder Handwörterbuch des römischen und deutschen Privat-, des Staats-, Völker-, Kirchen-, Lehn-, Criminal- und Proceß-Rechts, 1827
Angehängte DateienZuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 20.02.2023, 22:14.Viele Grüße
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Hallo an alle Mitleser!
Nach Überprüfung der maschinenschriftlichen Abschrift von 1983 meine ich, dass es richtig Provocation - Klage, Provocant - Kläger und Provocat - Beklagter heißen muss.
Offensichtlich wurden die Begriffe damals durchgängig falsch gelesen.
Besonderen Dank möchte ich Anna Sara aussprechen. Nicht nur wegen ihrer quellengestützten Beharrlichkeit, sondern auch wegen ihrer gezielten Ignoranz ggü. karnevalistisch verbrämtem "Gendern". Qualität setzt sich halt durch, Anna Sara.
Allen Helfern vielen Dank! Ein bisschen Wortwitz an Rosenmontag ist aber auch nicht verkehrt.suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
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