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Randnotizen auf standesamtlichen Einträgen
Hallo,
ich habe hier zwei kleine "tote" Punkte: Einmal die Urgroßtante von der ich nur den Geburtseintrag aus Schlesien habe. Zum anderen eine weitere Urgroßtante von der ich den Geburts- und Heiratseinträge habe. Und die Geburtseinträge deren beiden Kinder. Auf keinem der Einträge ist eine Randnotiz bezüglich eines Sterbefalles. Bei den Kindern und der einen Urgroßtante auch keine Randnotiz bezüglich Heirat. Normalerweise gab es doch vom Standesamt des Todesfalls zum Standesamt der Geburt bzw. Hochzeit eine Rückinformation. Wie groß ist jetzt die Wahrscheinlichkeit, das diejenigen vor 1945 verstorben wären bzw. geheiratet hatten? Bis Ende 1944 hätte ja die Kommunikation zwischen den Standesämtern funktionieren sollen. Also ist doch die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das diese Personen entweder auf der Flucht oder im heutigen Bundesgebiet verstarben? Oder habe ich da einen Denkfehler? Oder wurde es damals mit dem Informationsaustausch zwischen den Standesämtern nicht so genau genommen? Was ich mir aber bei der deutschen Bürokratie nicht vorstellen kann. Viele Grüße Jürgen |
#2
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Randnotizen
Zitat:
Wenn Du einen Denkfehler hast, haben wir zumindest schon mal denselben - Gucken wir mal, ob uns hier jemand eines Besseren belehrt ... |
#3
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Also je nach Region, vor allem in Ost-und Westpreußen habe ich Urkunden wo überhaupt kein Nachtrag drauf ist. Das ist also nicht so, dass es einen Nachtrag geben musste. Sollte ja, wurde aber wohl nicht immer gemacht, meist auch weil vielleicht garnicht klar war welches Amt zuständig war? Ich kann es nicht sagen, aber es sind massig wo nix drauf ist.
Oder, wir bewegen uns ja in der Zeit, es gab schlicht kein Standesamt weil ja vor 1874 die Kirchen zuständig waren für die Einträge, da wurde nix nachgetragen. Zudem, sie könnten auch umgezogen sein und es wurde dort dann eben der nächste Eintrag gemacht ohne das es eine Info gab. Oder, ja im heutigen Bundesgebiet Geändert von OliverS (17.06.2018 um 12:20 Uhr) |
#4
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Hallo!
Die Rückmeldungen setzten nach meiner Erfahrung erst zu Beginn der 1930er ein. Die Randvermerke dazu wurden nur auf den Einträgen der Hauptregister vorgenommen. Und Anspruch auf Vollständigkeit gibt es selbst dann nicht. Und eine Rückmeldung konnte im Übrigen lediglich erfolgen, wenn genügend Informationen zu der Person vorlagen. Neulich habe ich den Sterbeeintrag einer Person gefunden, in der zwar Name und Geburtsdatum genannt waren, aber alles andere unbekannt war: Geburtsort, Eltern, ob verheiratet gewesen oder nicht, letzter Wohnort. Fand ich schon extrem, weil es ausdrücklich so genannt wurde, obwohl ich bei meinen Suchen häufiger Fälle dieser Art fand: Z.B einen Arbeiter in einer deutschen Großstadt: etwa 30 Jahre alt, von dem außerdem dem Namen nichts weiter bekannt war. VG Philipp |
#5
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Hallo zusammen!
Randvermerke sind keine Selbstverständlichkeit. Ich habe oft genug Urkunden gesehen, wo sich keine Vermerke befinden. Man tappt also oftmals im Dunkeln, was das ungefähre Sterbejahr angeht. Als Beispiel habe ich einen Bruder meines Urgroßvaters. 1903 geboren, ist er bereits 1905 verstorben. Zu dieser Zeit wurden manchmal Vermerke mit Bleistift durchgeführt. Ich kenne diese aber auch aus dem Stand heraus nur bei Kindern, die früh gestorben sind. Diese richtigen "Stempel" am Rand tauchen bei mir auch erst in den 1920er/1930er Jahren auf. Gruß Fabian |
#6
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Randnotizen sind ja keine Pflicht. Es müßten dann ja auf jedem Eintrag diese Randnotitz gemacht werden (Geburtseintrag, Heiratseintrag, Sterbeeintrag, Sterbeeintrag des Ehepartners usw.) das heißt auf jedem dieser 4 wären dann 3 oder mehr Randnotizen zu finden. Das ist aber selten der Fall. Und gerade wenn der andere Eintrag zu einer vollkommen anderen Gemeinde gehört, die weiter entfernt lag ist dies sicher selterner gemacht worden.
Geändert von Mismid (17.06.2018 um 13:13 Uhr) |
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