Kaufcontract von 1790 Teil 2 - Bitte um Transkriptionshilfe

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  • Octavian Busch
    Erfahrener Benutzer
    • 16.03.2021
    • 855

    [gelöst] Kaufcontract von 1790 Teil 2 - Bitte um Transkriptionshilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbuch Frohburg Nr. 660
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1790
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Niederpickenhain
    Namen um die es sich handeln sollte: Tobias Wildenhain



    Hallo
    Nachdem wir nun die ersten beiden Seiten transkripiert haben (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=203747), hier nun die dritte Seite mit der Bitte um Ergänzung. Mit den Hinweisen aus den ersten beiden Seiten konnte ich schon viel mehr rausbekommen.
    Besten Dank und liebe Grüsse
    Thomas


    Halben zu der Maase und Beschaffenheit, wie an und
    sein Vorfahren dieses Guth besessen und grundet
    oder aber nutzen und gebrauchen, fallen können
    und mögen, erb- und eigenthümlich, auch umvie-
    ??, an
    Tobias Wildenhain,
    um und vor
    EIN TAUSEND und DREISSIG Gulden Meissn.
    ganzer und beständiger Haupt- und Kauf Summen
    dargestallt und als das Verkäufer ?? bis
    zu Johannis d. J. die Wirtschaft aus diesem
    Guthe vorstehend Käufer aber diese Kaufgel-
    der, an
    1030fl. - - mit
    850fl. - - Kaufbargeldern und zwar
    425fl. - - ?? Confirmation die
    für Kauf Contracts,
    425fl. - - Weihnahten 1791.
    und
    180fl. - - in Tagezeiten alljährlich mit
    70fl. - - ?halbs? die-
    sem KaufContract bay-
    fügten Aneweisung und Ab-
    theilung bezahlen solle und wolle.
    Wenn nun nachbeschehenen Wiedervorlesen die
    Interresenten? und Contrahenten underandert
    bei diesem Kauf-Contracte verblieben sind,
    s? ?? Imhalt nachmals bekennet, demsel-
    ben allenthalben treulich zu erfüllen verspro-
    chen, allen diesem Contracte entgegen zu setzen,
    den Ausflüchten und Rechtsbe??, als: des Mes-
    oder ??- Verstandes, anders ??, als
    niedergeschrieber Sachen ?? Verletzung um
    wie sie sonst Namen haben, und erdacht ??
    mögen samt der Rechts- Segel? ?? allge-
    meine Verzichtung alle, ?? nicht eine beseck-
    ?? vorhergegangen ensaget, Verkäufer das ihm
    Angehängte Dateien
    Ave

    gesucht in:
    Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Halben in der Maase und Beschaffenheit, wie er und
    seine Vorfahren dieses Guth besessen und genutzet
    oder aber nutzen und gebrauchen sollen, können
    und mögen, erb- und eigenthümlich, auch unwie-
    derruflich, an
    Tobias Wildenhain,
    um und vor
    EIN TAUSEND und DREISSIG Gulden Meissn.
    ganzer und beständiger Haupt- und Kauf Summe
    dergestallt und also, daß Verkäufer annoch bis
    zu Johannis d. J. die Wirtschaft auf diesem
    Guthe versehen, Käufer aber diese Kaufgel-
    der, an ...




    VG
    mawoi
    Zuletzt ge?ndert von mawoi; 03.04.2021, 17:51.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      1030fl. - - mit
      850fl. - - Kaufsangeldern und zwar
      425fl. - - zu Confirmation die-
      ses Kauf Contracts,
      425fl. - - Weihnachten 1791.
      und
      180fl. - - in Tagezeiten alljährlich mit
      20fl. - - aber die-
      sem Kauf Contract beige-
      fügten Anweisung und Ab-
      theilung bezahlen solle und wolle.
      Wenn nun nach beschehenen Wiedervorlesen die
      Interessenten und Contrahenten unverändert
      bei diesem Kauf-Contracte verblieben sind,
      sich zu dessen Inhalt nochmals bekennet, demsel-
      ben allenthalben treulich zu erfüllen verspro-
      chen, allen diesem Contracte entgegen zu setzen-
      den Ausflüchten und Rechtsbehelfen, als: des Mis-
      oder Nicht- Verstandes, anders ??, als
      niedergeschrieber Sachen oder Verletzung un-
      ter oder über die Hälfte des wahren Werthes und

      wie sie sonst Namen haben, und erdacht werden
      mögen samt der Rechts- Regel, daß eine allge-
      meine Verzichtung gelte, wenn nicht eine besonde-
      re vorhergegangen, entsaget Verkäufer, daß ihm


      VG
      mawoi
      Zuletzt ge?ndert von mawoi; 03.04.2021, 18:24.

      Kommentar

      • Octavian Busch
        Erfahrener Benutzer
        • 16.03.2021
        • 855

        #4
        Genial. Vielen Dank.
        lg
        Thomas
        Ave

        gesucht in:
        Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

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