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#1
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Allgemeine Frage zu Sterbeurkunden
Ich habe vom Stadtarchiv Hasselfelde eine Sterbeurkunde für den Onkel meines Vaters erhalten (Sterbejahr 1967). Hierbei ist auffällig, dass dort die anzeigende Person gestrichen ist und "wohnhaft in". Dort steht nur "verstorben in Hasselfelde". Gibt es für ein Standesamt einen bestimmten Grund, einen Tod einzutragen, ohne zu dokumentieren, wer diesen angezeigt hat (das hatte ich mir nämlich erhofft, hier eine Spur zu finden). Und wieso fehlt dort die Adresse...wenn ein Tod vorliegt (wer immer diesen auch angezeigt hat), muss es doch zumindest ein Dokument geben (Ausweis, o. ä.), das einen Hinweis gibt auf den Wohnort. Die Urkunde ist nur vom Standesbeamten unterschrieben.
Gibt es hierfür ggf. eine plausible Erklärung? |
#2
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Hallo,
ist es wirklich eine "Sterbeurkunde" oder eine Kopie des (Original-)Sterbeeintrags? Wenn Urkunde, dann ist das normal, vgl. hierzu z.B.: Zitat:
Viele Grüße Christian |
#3
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Die Angaben in den Sterbeeinträgen haben sich im Laufe der Zeit verändert. In Berlin zum Beispiel hat man in den fünfziger Jahren angefangen, auf den Anzeigenden zu verzichten. Wahrscheinlich ist das in Hamburg ähnlich.
Warum der Wohnort nicht aufgeführt ist, ist eine andere Sache ... |
#4
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Es handelt sich um eine Kopie aus einem Sterbebucheintrag.... Kann es sein, dass es in der ehemaligen DDR üblich war, diese Daten dort nicht zu dokumentieren...? Sterbeurkunde Fritz Erich Weidner.jpg
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#5
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Zitat:
Ob es am Unterschied zwischen Ost und West liegt, kann ich leider nicht sagen ... möglich wäre es. Auf dem Formular ist der Anzeigende aber prinzipiell noch vorgesehen! |
#6
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Zitat:
das bedeutet vermutlich, der Wohnort ist identisch mit dem Ort des Todes, also wohnhaft in Hasselfelde. das bedeutet vermutlich, der Tod wurde von einer Amtsperson bzw. einem Arzt festgestellt und dem Standesamt mitgeteilt. Also dem Standesamt lag vermutlich bereits eine schrifliche Todesmeldung vor. Viele Grüsse |
#7
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Hallo Weidy59,
ist schon etwas merkwürdig. Ich kenne von einigen Familienangehörigen, wenn sie in einem Krankenhaus/Altenheim etc. verstorben sind, so stand das auch als Hinweis im Sterberegister in der obersten Zeile. z.B. "Der Leiter/Direktor oder auch Inspektor des ... Krankenhaus XXY teilte mit Schreiben vom .... mit, daß Herr/Frau usw.... am " Viele Grüße Mariolla |
#8
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So kenne ich das auch. Ich habe außerdem den Auszug aus dem Kirchenregister mit dem Hinweis auf die Urnenbeisetzung und der Bemerkung "Invalide"...aber auch keinen Hinweis auf andere Personen. Schade..ich hatte gehofft, durch einen Hinweis zu einer anzeigenden Person auf evtl. Angehörige zu stoßen.. Er war zwar ledig, muss aber doch bei jemand gewohnt haben. Der Krieg hatte ihn aus Breslau nach Hasselfelde verschlagen. Niemand weiß, wie und warum er dorthin gelangte und wie er die Zeit von 1946 -1967 dort verbrachte. Ich fand seine Spur durch eine Suchkarteikarte des DRK.
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#9
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Zitat:
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#10
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Insofern ist es eine Kopie des Sterbebucheintrags, den mir das Archiv zugesandt hat. Und wäre auch die Frage, ob in der DDR im Jahr 1967 dieses C üblich war. Aber am Inhalt ändert es ja leider nichts...der bleibt für mich rätselhaft...Denn auch, wenn den Tod eine Amtsperson gemeldet hat, müsste das dort stehen..
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