Hallo Yvonne,
vor etwa 2 Jahren wurde das Personenstandsgesetz geändert. Seit 2009 kann jeder in die Personenstandsunterlagen schauen, wenn er bestimmte Fristen einhält. Diese Fristen sind: 110 Jahre für Geburtseinträge, 80 Jahre für Heiratseinträge und 30 Jahre für Sterbeeinträge.
Diese Unterlagen haben die Standesämter in der Regel an die zuständigen Komminalarchive abgegeben. Die Duplikate der Personenstandsregister lagen bisher bei den Aufsichtsbehörden der Standesämter. Diese Duplikate sind inzwischen überwiegend in NRW an die beiden Personenstandsarchive Detmold und Brühl abgegeben worden.
mit freundlichem Gruß aus Detmold
Dieter
vor etwa 2 Jahren wurde das Personenstandsgesetz geändert. Seit 2009 kann jeder in die Personenstandsunterlagen schauen, wenn er bestimmte Fristen einhält. Diese Fristen sind: 110 Jahre für Geburtseinträge, 80 Jahre für Heiratseinträge und 30 Jahre für Sterbeeinträge.
Diese Unterlagen haben die Standesämter in der Regel an die zuständigen Komminalarchive abgegeben. Die Duplikate der Personenstandsregister lagen bisher bei den Aufsichtsbehörden der Standesämter. Diese Duplikate sind inzwischen überwiegend in NRW an die beiden Personenstandsarchive Detmold und Brühl abgegeben worden.
mit freundlichem Gruß aus Detmold
Dieter
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