"Terminus technicus" bei Bestellungen aus dem Archiv

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    "Terminus technicus" bei Bestellungen aus dem Archiv

    Ihr Lieben,

    entschuldigt bitte, es ist heute nicht "mein Tag" und daher frage ich lieber nochmal nach .

    Wenn ich in einem Archiv eine Urkunden-Kopie bestellen möchte, ist die richtige Formulierung
    "nicht beglaubigte Kopie aus dem Haupt-Register mit allen Randvermerken",
    richtig?

    Seid bedankt und habt trotz der "Umstände" ein schönes Wochenende!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4397

    #2
    Hallo Scheuck,


    Würde ich auch so bestellen.


    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Hallo,
      ich würde betonen:
      "nicht beglaubigte Fotokopie ..."

      Damit klar ist, dass keine Abschrift (Kopie) gemeint ist-
      Viele Grüße

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Seid bedankt!!!
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Hallo,

          ich schreibe sogar "Fotokopie oder Scan" damit es ganz klar ist und eventuell sogar auf das Verschicken der Kopie per Briefpost verzichtet werden kann.

          LG,
          Antje

          Kommentar

          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #6
            DANKE, Antje, das ist eine sehr gute Idee!
            Herzliche Grüße
            Scheuck

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