Hallo zusammen,
Ich recherchiere zu meinen Großeltern und habe gerade ganz frisch einen Auszug aus dem Heiratsregister bekommen.
Die beiden sind um 1930 in Berlin geboren, haben Anfang der 50er dort geheiratet.
Nun ist im Register vermerkt, dass die Ehe nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe 1958 geschieden wurde (inkl. Aktenzeichen Nennung).
Hierzu habe ich mehrere Fragen:
- Ist es üblich, dass hier das Gericht in Karlsruhe auftaucht (habe bisher sonst keinen Bezug zu der Stadt entdeckt) oder ist das ein weiterer Recherche Hinweis für mich?
- Wie kommen eigentlich grundsätzlich nachträgliche Vermerke in diese Bücher? Die Ehe wurde 1958 geschieden, der Eintrag mit dieser Feststellung und dem Urteilsverweis ist aber aus dem Jahr 196?
Vielen Dank und liebe Grüße
maceta
Ich recherchiere zu meinen Großeltern und habe gerade ganz frisch einen Auszug aus dem Heiratsregister bekommen.
Die beiden sind um 1930 in Berlin geboren, haben Anfang der 50er dort geheiratet.
Nun ist im Register vermerkt, dass die Ehe nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe 1958 geschieden wurde (inkl. Aktenzeichen Nennung).
Hierzu habe ich mehrere Fragen:
- Ist es üblich, dass hier das Gericht in Karlsruhe auftaucht (habe bisher sonst keinen Bezug zu der Stadt entdeckt) oder ist das ein weiterer Recherche Hinweis für mich?
- Wie kommen eigentlich grundsätzlich nachträgliche Vermerke in diese Bücher? Die Ehe wurde 1958 geschieden, der Eintrag mit dieser Feststellung und dem Urteilsverweis ist aber aus dem Jahr 196?
Vielen Dank und liebe Grüße
maceta
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