Scheidung in den 1950er Jahren

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  • maceta
    Benutzer
    • 16.07.2023
    • 12

    Scheidung in den 1950er Jahren

    Hallo zusammen,

    Ich recherchiere zu meinen Großeltern und habe gerade ganz frisch einen Auszug aus dem Heiratsregister bekommen.
    Die beiden sind um 1930 in Berlin geboren, haben Anfang der 50er dort geheiratet.
    Nun ist im Register vermerkt, dass die Ehe nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe 1958 geschieden wurde (inkl. Aktenzeichen Nennung).

    Hierzu habe ich mehrere Fragen:
    - Ist es üblich, dass hier das Gericht in Karlsruhe auftaucht (habe bisher sonst keinen Bezug zu der Stadt entdeckt) oder ist das ein weiterer Recherche Hinweis für mich?
    - Wie kommen eigentlich grundsätzlich nachträgliche Vermerke in diese Bücher? Die Ehe wurde 1958 geschieden, der Eintrag mit dieser Feststellung und dem Urteilsverweis ist aber aus dem Jahr 196?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    maceta
  • Mark Obrembalski
    Erfahrener Benutzer
    • 05.12.2011
    • 140

    #2
    Eine besondere überregionale Bedeutung bei Ehescheidungen hat das Landgericht Karlsruhe sicher nicht. Wenn dieses Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, spricht das sehr dafür, dass mindestens einer der Ehegatten zumindest zeitweise in Karlsruhe oder der näheren Umgebung gewohnt hat.


    Das Gericht wird die Ehescheidung an das Standesamt der Hochzeit gemeldet haben, so dass sie dann auch dort eingetragen wurde. Warum das eine ganze Weile gedauert hat (wie lange genau? Die Jahreszahl in deinem Beitrag ist ja offensichtlich unvollständig), darüber kann man erst mal nur spekulieren. Gegen ein Scheidungsurteil konnte man auch noch Rechtsmittel einlegen, dann brauchte das Verfahren noch einige Zeit, bis das Urteil rechtskräftig war. Eingetragen würde es in diesem Fall sicher erst danach. Vielleicht fehlte es aber auch irgendwo an Personal (die aktuellen Personenstandsfälle gehen dann sicher vor Vermerken zu alten) oder es ist schlicht ein Schreiben verlegt worden.

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    • maceta
      Benutzer
      • 16.07.2023
      • 12

      #3
      Hey Mark,
      vielen Dank für die Info. Das hilft mir schon mal weiter

      Ich glaube, das auf der Urkunde 1961 steht, könnte aber auch 67 sein. Deine Erklärung macht aber auf jeden Fall Sinn.

      LG
      maceta

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #4
        neulich ließ ich mir hier in österreich ein neues dokument ausstellen.
        am schluss schenkte mir die sachbearbeiterin einen neuen meldenachweis aus dem computer, da sieht man beim handgeschriebenen original alle lebensadressen unserer mehrköpfigen familie kaum lesbar, seit ende 1945, nebeneinaner oder übereinander gekritzelt.
        die beamtin meinte, ich wäre doch noch in der zeit des amtlichen papiermangels geboren.
        besser wäre es erst anfang der siebziger geworden, man nützte den papierüberschuss sofort, um die bürokratie aufzublähen, legte für jeden vorgang ein eigenes a5 blatt an.


        in deutschland war die nachkriegsnot nicht ganz so groß.
        der spargedanke stand einem ausufernden bürokratismus dennoch entgegen.
        da konnte es schon mal dauern, bis man benachrichtigungen nach auswärts verschickte.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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