Kind 10 Jahre nach Scheidung oder Sterbeeintrag?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • tobias_berlin
    Benutzer
    • 09.09.2019
    • 36

    Kind 10 Jahre nach Scheidung oder Sterbeeintrag?

    Moin zusammen, ich habe ein Problem mit einem Dokument:

    Kurt Friedrich Wilhelm Günther und Witwe Luise Caroline Auguste Meyer (geb. Möhle) heiraten 1920 in Hamburg-Harburg.

    -1922 wird eine Tochter geboren (nachgetragen im Heiratsbuch).
    -1928 wird die Ehe geschieden (Randbemerkung im Heiratsbuch)
    -1940 folgt ein weiterer Eintrag: Eine Tochter ges. ? Gestorben? Oder doch geboren aber der Beamte hat versehentlich "ges." geschrieben?

    Mir geht folgendes durch den Kopf:

    1. Ein Kind 12 Jahre nach Scheidung?
    2. Es sieht so aus als ob der Tod des Kindes eingetragen wurde (definitiv eingetragen vom gleichen Beamten). Das ist auf der Heiratsurkunde eher unüblich und die erwähnte Urkunde enthält leider einen völlig anderen Namen.

    Heiratsurkunde:


    Sterbeurkunde [653/1940]:





    Was denkt ihr?
    LG
    Tobias
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19756

    #2
    geh. für geheiratet
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • tobias_berlin
      Benutzer
      • 09.09.2019
      • 36

      #3
      Oh Gott, kann jemand den Beitrag löschen? Die Nacht war wohl zu lang... Danke!

      Kommentar

      Lädt...
      X