mehrstaatliche eltern

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  • Papaver
    Benutzer
    • 22.05.2021
    • 33

    mehrstaatliche eltern

    hallo zusammen!



    evtl. könntet ihr mir bitte helfen: wenn ca. 1970 eine deutsche frau und man europäischer oder sogar internationaler herkunft in deutschland geheiratet haben und ein eheliches kind haben, welche nationalität hat dann das kind? wie leitet sich die nationalität ab? über die väterliche linie oder über den "boden"?


    meine 2. frage wäre: wie ist es, wenn ca. 1948 in deutschland ein uneheliches kind geboren wurde, wenn es sich um eine deutsche frau und u. u. ein us-staatsbürger handelt. welche nationalität hätte dieses kind?


    danke euch!
    beste grüße!



    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1177

    #2
    Hallo,

    im ersten Fall hätte das Kind erst einmal beide Staatsangehörigkeiten gehabt (zumindest, wenn der andere Staat Italien gewesen wäre).

    Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
    - im Württembergischen Amt Balingen
    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

    Kommentar

    • Carolien Grahf
      Erfahrener Benutzer
      • 26.03.2021
      • 811

      #3
      Deine Frage erlaubt keine pauschale Antwort. Zum Frageteil 1 kommt es in jedem Fall darauf an vom welchem Land wir reden.

      Anfang der 80er Jahre hatte ich diverse Pflegekinder. Eines war das Kind einer Serbo-Kroatin und eines Deutschen. Die Ehe hielt weniger als 5 Jahre. Nachdem das in Kroatien bekannt wurde, forderte die Regierung die Herausgabe des Kindes, da nach deren Rechtsauffassung sei das Mädchen Kroatin (bis dahin war es durch den Vater deutsch). Nach 3 Jahren Rechtsstreit und Jugendamtsverhandlungen wurde das Mädchen im Alter von 8 Jahren den Kroatischen Behörden übergeben.

      Zu Schweden kann ich dir sagen, dass wir, so lange es überhaupt ein Gesetz dazu gibt, grundsätlich die Staatsangehörigkeit der Mutter auf das Kind übertragen. Gleichgültig wo sie das Kind zur Welt bringt oder ob sie mit dem Kindsvater verheiratet ist oder nicht.

      Uneheliche Kinder 1948... du meinst sicherlich uneheliche Besatzungskinder.
      Von der Fratanisieung und dem deutlichen Verbot mal abgesehen...
      Die gab es zu mehreren Hunderttausend Fällen bis in die 55er Jahre. Ein Teil blieben bei den Müttern, andere wurden zur Adoption frei gegeben und gerade die "Brown Babies" wurden häufiger nach USA in gleich"farbige" Familie hin adoptiert. In vielen Teilen Deutschland fanden diese Mütter und Kinder eher eine Tabuisierung ihres Dasein. Nichts desto Trotz: Deutsch. Manche Behördlich Aktenkundig.
      Zuletzt geändert von Carolien Grahf; 24.06.2022, 13:20.

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28381

        #4
        Hallo,

        vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:

        Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht aufgrund der Geburt in Deutschland erworben wird, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil.

        Eheliche Kinder, die zwischen dem 01.01.1914 und dem 31.12.1963 geboren wurden, konnten die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch einen deutschen Vater erwerben.

        Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die zwischen dem 01.01.1964 und dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.
        Seit dem 01.01.1975 ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möglich, wenn ein Elternteil, also Vater oder Mutter, deutsch ist.
        Nichteheliche geborene Kinder einer deutschen Mutter erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit seit dem 01.01.1914 durch die Mutter.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Papaver
          Benutzer
          • 22.05.2021
          • 33

          #5
          danke euch allen für eure prompten antworten! werde eure hinweise weiter verfolgen!

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