Lesehilfe Sterbeurkunde Laurenz Ludwig Keifenheim aus Köln

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  • Ahnenforscher 2019
    Benutzer
    • 09.07.2019
    • 7

    [gelöst] Lesehilfe Sterbeurkunde Laurenz Ludwig Keifenheim aus Köln

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeurkunde (katholisch)
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1886
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Köln
    Namen um die es sich handeln sollte: Hugo Ignatz Keifenheim und Laurenz Ludwig Keifenheim



    Hallo zusammen,

    recherchiere seit einiger Zeit über den Bürgermeister Hugo Ignatz Keifenheim, haben hierzu eine Sterbeurkunde seines Sohnes Laurenz Ludwig im Internet gefunden. Konnte mit Hilfe eines anderen Forschers Teile davon entziffern, einige aber noch nicht. Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Kann den Text leider nicht einscannen, da wir ihn ja wie gesagt im Internet gefunden haben. Darum hier der Link und die Teile der Urkunde, die wir schon entziffern konnten.



    1. Nr. 3839
    2. Köln am 27. Oktober 1886
    3. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der
    4. Persönlichkeit nach _ _ _ _ bekannten(?) kath(?)
    5. _ Wilhelm Böcker – anerkannt
    6. Der Reichsmann(?) Johann Ludwig Siefer(?)
    7. Wohnhaft zu Schwelm
    8. Und zeigte an, dass der Redner(?) Laurenz Ludwig Keif-
    9. fenheim,
    10. 66 Jahre alt, katholischer Religion
    11. Wohnhaft zu Köln Lemburgstraße(?) Nr. 30,
    12. Geboren zu Andernach, Ehemann von ? geborene
    13. Lützenkirchen, Sohn des zu Rübenach verstorbenen
    14. Bürgermeisters Hugo Ignatz Keifenheim
    15. Und der(?) zu Köln verstorbenen(?) _ _
    16. _ Maria Magdalena geborene Weckbecker
    17. Zu Köln, Lamburgstraße Nr. 30,
    18. Am 27. Oktober
    19. Des Jahre 1886
    20. Vormittags um neun Uhr
    21. Verstorben sei. Für(?) _ _ , hat er auf
    22. Seiner _ von dem Ableben der Laurenz
    23. Ludwig Keifenheim mitgeteilt(?) sei(?)
    24. Vorgelesen, genehmigt und _
    25. Johann Baptist Siefer(?)

    Der Standesbeamte Johannes(?) Rautenberg
    Die Übereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt
    Köln, am 27. Oktober 1886
    Der Standesbeamte Johannes(?) Rautenberg



    So, besser konnte ich es leider nicht entziffern, hoffe mir kann jemand weiterhelfen, dass wäre super.

    Vielen Dank im Voraus.


    Ahnenforscher 2019
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo,

    ein Link zum Dokument (wenn frei zugängig wie hier) ist immer völlig ok!


    Hier der Text. Rot sind Korrekturen.

    1. Nr. 3839
    2. Köln am 27. Oktober 1886
    3. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der
    4. Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Stadt-
    5. secretair Wilhelm Böcker – anerkannt
    6. Der Kaufmann Johann Ludwig Siefer
    7. Wohnhaft zu Schwelm
    8. Und zeigte an, dass der Rentner Laurenz Ludwig Keif-
    9. fenheim,
    10. 66 Jahre alt, katholischer Religion
    11. Wohnhaft zu Köln Landsbergstraße Nr. 30,
    12. Geboren zu Andernach, Ehemann von Helene geborene
    13. Lützenkirchen, Sohn des zu Rübenach verstorbenen
    14. Bürgermeisters Hugo Ignatz Keifenheim
    15. Und dessen zu Köln verstorbener _ Ehe-
    16. frau Maria Magdalena geborene Weckbecker
    17. Zu Köln, Landsbergstraße Nr. 30,
    18. Am 27. Oktober
    19. Des Jahre 1886
    20. Vormittags um neun Uhr
    21. Verstorben sei. Der Anzeigende erklärte, daß er aus
    22. eigener Wissenschaft von dem Ableben des Laurenz
    23. Ludwig Keifenheim unterrichtet sei.
    24. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
    25. Johann Baptist Siefer

    Der Standesbeamte
    In Vertretung
    Rautenberg
    Die Übereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt
    Köln, am 27. Oktober 1886
    Der Standesbeamte
    In Vertretung
    Rautenberg

    LG,
    Antje

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    • Ahnenforscher 2019
      Benutzer
      • 09.07.2019
      • 7

      #3
      Hallo AKocur,



      vielen Dank für die schnelle Hilfe und dass das mit dem Link geklappt hat. Einfach super wie du das alles entziffert hast. Du hast mir bei meiner Recherche echt super weitergeholfen.

      Habe ich das richtig verstanden, dass Johann Ludwig Siefer (oder hieß er jetzt Baptist?) eine Art Beglaubigung vom Stadtsekretär Wilhelm Böcker brauchte, um den Tod Keifenheims zu bestätigen? Wird das heute auch noch so gemacht?


      VG
      Ahnenforscher 2019

      Kommentar

      • Ahnenforscher 2019
        Benutzer
        • 09.07.2019
        • 7

        #4
        PS: Hast du irgendeine Idee was das Wort in Zeile 15 zwischen verstorbener ... Ehefrau sein könnte?


        VG
        Ahnenforscher 2019

        Kommentar

        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Hallo,

          nein, keine Beglaubigung. Der Stadtsekretär war mit beim Standesbeamten (ob jetzt mitgebracht durch den Anzeigenden oder zufällig anwesend kann man nicht wissen) und hat diesem bestätigt (wahrschl. mündlich), dass der Herr Siefer der ist, der er behauptet zu sein. Der Stadtsekretär wiederum war dem Standesbeamten (natürlich) persönlich ("von Person") bekannt.


          Zu Zeile 15. Ich hab jetzt nochmal länger draufgeschaut und die Buchstaben verglichen. Es könnte "geschäftloser" heißen, allerdings finde ich es schon ziemlich seltsam 1886 eine schriftliche Bestätigung der Berufslosigkeit einer Ehefrau zu finden.

          Also bitte an alle Entzifferer: Schaut euch das Wort in Zeile 15 auch noch mal an.

          LG,
          Antje

          Kommentar

          • BAHC
            Erfahrener Benutzer
            • 23.07.2007
            • 1083

            #6
            Hallo Antje,

            ich kann 'geschäftslos' bestätigen.

            Es war aber nicht ungewöhnlich bis weit ins 20. Jh., dass auf StA-Urkunden die Ehefrau (=Hausfrau) als geschäftslos bzw. ohne Beruf bezeichnet wurde.

            Viele Grüße

            Birgit

            Kommentar

            • AKocur
              Erfahrener Benutzer
              • 28.05.2017
              • 1371

              #7
              Hallo Birgit,

              ich kenne das bisher nur, wenn die Frau die Anzeigende, Verstorbene oder eventl. noch ledige Mutter ist. In dieser Kombination, also als Teil der angegebenen Eltern, ist mir das bisher jedenfalls noch nicht untergekommen. Bei den meisten steht da einfach gar nichts (weil die Ehefrau ja idR eh keinen (echten) Beruf hatte) ausser eben Ehefrau.

              Aber gut, ist hier wohl einfach ein sehr penibler Standesbeamte gewesen

              LG,
              Antje

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #8
                Hallo,


                kleine Korrektur!


                1. Nr. 3839
                2. Köln am 27. Oktober 1886
                3. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der
                4. Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Stadt-
                5. secretair Wilhelm Böcker – anerkannt
                6. Der Kaufmann Johann Baptist Siefer
                7. Wohnhaft zu Schwelm
                8. Und zeigte an, dass der Rentner Laurenz Ludwig Keif-
                9. fenheim,
                10. 66 Jahre alt, katholischer Religion
                11. Wohnhaft zu Köln Landsbergstraße Nr. 30,
                12. Geboren zu Andernach, Ehemann von Helene geborene
                13. Lützenkirchen, Sohn des zu Rübenach verstorbenen
                14. Bürgermeisters Hugo Ignatz Keifenheim
                15. Und dessen zu Köln verstorbener geschäftlosen (=ohne Beruf)Ehe-
                16. frau Maria Magdalena geborene Weckbecker
                17. Zu Köln, Landsbergstraße Nr. 30,
                18. Am 27. Oktober
                19. Des Jahre 1886
                20. Vormittags um neun Uhr
                21. Verstorben sei. Der Anzeigende erklärte, daß er aus
                22. eigener Wissenschaft von dem Ableben des Laurenz
                23. Ludwig Keifenheim unterrichtet sei.
                24. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
                25. Johann Baptist Siefer

                Der Standesbeamte
                In Vertretung
                Rautenberg
                Die Übereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt
                Köln, am 27. Oktober 1886
                Der Standesbeamte
                In Vertretung
                Rautenberg
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Ahnenforscher 2019
                  Benutzer
                  • 09.07.2019
                  • 7

                  #9
                  Hallo ihrs,



                  vielen Dank für eure weitere Hilfe, da habt ihr mir sehr mit geholfen.

                  Dann gab es damals so etwas wie einen Personalausweis noch nicht? Dann musste man ja immer jemanden dabei haben, der einen identifizieren kann und dann den Standesbeamten noch kennt? Wie war das, wenn z.B. jemand bei einer Reise verunglückte und dann von den Angehörigen identifiziert werden musste, diese aber niemand kannte, da der Tote ja wie gesagt in Urlaub war?
                  In dieser Sterbeurkunde hier https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=78570 geht es darum, dass Hugo Ignatz Keifenheim in seiner Funktion als Bürgermeister eine Sterbeurkunde ausstellt. So wie ich das verstehe, reichte es sich vom Ehemann und vom Nachbar der Verstorbenen deren Tod bestätigen zu lassen. Der Bürgermeister schien sie nicht zu kennen, da er schreibt „zu seyn angab“. Wie konnten sie sich ausweisen? Oder kannte er sie doch, weil Andernach ja nur ca. 3000 Einwohner hatte und damit wesentlich kleiner war als Köln (ca. 160.000)?
                  In dieser Sterbeurkunde ist auch wie du meintest nur bei der Verstorbenen beim Stand „ohne Gewerbe“ angegeben. Bei den Eltern steht zum Beruf Tagelöhner, aber ich bin mir nicht sicher, ob sich das nur auf den Vater bezieht. In den alten Andernacher Adressbüchern steht stattdessen bei den Frauen meistens „ohne Beruf“ bzw. „Witwe ohne Beruf“. Ich habe nur vereinzelt Berufsangaben bei Frauen gelesen (Lehrerin, Landwirtin, Gastwirtin), bei Männern wird eigentlich immer ein Beruf angegeben (manchmal Invalide bzw. Privatmann): https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/1167624


                  VG
                  Ahnenforscher 2019

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28326

                    #10
                    Hallo,

                    Ausweise gab es schon, doch sie wurden eigentlich nur benötigt und ausgestellt, wenn jemand eine Reise in ein anderes Hoheitsgebiet antreten wollte. Ansonsten gab es Heimatscheine, Geburtsurkunden, Soldbücher, Arbeitsbücher etc. mit denen man sich in solchen Fällen ausweisen konnte.

                    Ob es nun zwingend notwendig war, daß man sich beim Melden eines Sterbefalles eindeutig ausweisen muß, kann ich nicht sagen. Wichtig war doch, daß bezeugt wurde, daß man den Verstorbenen eindeutig identifizieren konnte und sich selbst vom Tode überzeugen konnte.

                    Als Frau des Bürgermeisters konnte es sich die Maria Magdalena vermutlich leisten, nicht zu arbeiten, sondern "nur" Hausfrau zu sein. Daher steht dort, daß sie keinem Beruf nachging.
                    Während die Eltern von Anna Catharina als Taglöhner wohl beide etwas verdienen mußten um überleben zu können!
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine
                    sigpic .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

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                    • Posamentierer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.03.2015
                      • 1028

                      #11
                      Hallo,

                      bei den Kölner Sterbeurkunden von Erwachsenen des 19. Jahrhunderts steht immer der Beruf oder geschäftslos - sofern die Meldenden über dieses Merkmal informiert waren.
                      Lieben Gruß
                      Posamentierer

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                      • Ahnenforscher 2019
                        Benutzer
                        • 09.07.2019
                        • 7

                        #12
                        Hallo ihrs,


                        ja ausweisen muss man sich heute auch noch, wenn man einen Toten identifizieren muss, aber das geht ja heute alles leichter, notfalls wird das Einwohnermeldeamt angerufen.

                        Aber sehr interessant die Erklärung mit den Heimatscheinen usw. Damals gab es ja noch jede Menge "innerdeutsche Grenzen", da war es sehr schwierig und teuer über kurze Strecken zu reisen.

                        Klar musste sie nicht arbeiten, als Frau des Bürgermeisters war das auch denke ich nicht gerne gesehen. Tagelöhner gab es leider noch bis ins 20. Jahrhundert hinein.

                        In den Adressbüchern bis min. 1928 ist auch bei jedem der Beruf angegeben (oder eben ohne Beruf).



                        Vielen Dank nochmal.



                        VG

                        Ahnenforscher 2019

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