Urheberrecht: Was ist beim Abtippen von Quellen und Sekundärliteratur fürs Forum zu beachten?

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  • oma
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2008
    • 1382

    #16
    Hallo Hina,

    ich habe begonnen, eine Namensliste der Geb.-Briefe Ohrdruf zu erstellen und wollte anfangen, diese ins Thüringen-Forum einzustellen.

    Marlies hatte angedeutet, dies als Wichtig-Thema aufzunehmen.
    Soll ich den Beitrag erst einmal im Nicht-Wichtig-Thema einstellen?
    Viele Grüße, Oma

    Kommentar


    • #17
      Hallo oma,

      ja, als nicht wichtig einstellen, denn eine reine Namenliste ist nicht geeignet als "Wichtig" Thema, (sonst hätten wir ja fast nur noch Wichtigthemen ) aber zum Trost: die Namen werden ja über sie Suchfunktion des Forums gefunden

      Schöne Grüße
      Marlies

      Kommentar

      • oma
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2008
        • 1382

        #18
        Guten Morgen Marlies,

        danke für die Antwort.
        Viele Grüße, Oma

        Kommentar

        • Mimov
          Benutzer
          • 13.02.2015
          • 80

          #19
          Urheberrecht, Namen aus Veröffentlichung ins Forum stellen

          Hallo Christian,

          habe noch keine Antwort gefunden. Im Forum habe ich begonnen unter
          Liebe Ahnenforscher, bin im Besitz von Häusergeschichten aus Alt-Aschersleben v. Elis. Ernst Just, 1974 die auf umfangreichen Recherchen beruhende Ausarbeitung enthält Details insbesondere zu 15 Mühlen 20 Gasthöfe 2 Apotheken Rathaus Kloster Gewandhaus 7 Kapellen Würde bei bei konkretem Interesse

          zahlreiche in einer Veröffentlichung von 1974 enthaltene Namen einzustellen.
          Darf ich das?
          Ein Nachdruck, auch auszugsweise, ist ausdrücklich untersagt.
          Herzlichen Dank für eine Antwort.

          Mit freundlichen Grüßen Fritz M.

          Kommentar

          • Christian Benz
            Administrator
            • 30.03.2003
            • 2919

            #20
            Hallo Fritz,

            ich habe deine Anfrage mit dem bestehenden Thema zum Urheberrecht zusammengefügt. Wichtige Hinweise findest du daher in den vorhandenen Antworten die deinem Beitrag nun vorausgehen.

            Wenn du (nur) die Namen einstellst, kann es einen Unterschied machen, ob du die vorkommenden Namen selbst aus dem Buch zusammensuchst und -stellst oder ob du eine schon fertige Liste aus dem Buch übernimmst. Letzteres könnte man dann nämlich als (bereits für sich alleine geschützte) Datensammlung/Sammelwerk im Sinne des UrhG werten. (Siehe hierzu bitte auch den Beitrag #11 von Hina.) Allerdings gilt da eine deutlich kürzere Schutzfrist, die in diesem Fall, bei einem Buch von 1974, inzwischen abgelaufen sein dürfte. (Damit meine ich die Schutzfrist für eine reine Namensliste, nicht für das Buch an sich!) Die selbst erstellte Namensliste dürfte also unproblematisch sein. Vgl. z.B. auch den Beitrag zu den Datenbanken/Adressbüchern auf http://wiki-de.genealogy.net/Urheberrecht. (Aber alles ohne Gewähr, weil: IANAL.)

            Ansonsten bleibt nur der übliche Tipp: Im Zweifelsfall besser den Inhaber bestehender Rechte ausfindig machen, um die Nutzungsbedingungen (schriftlich zwecks Nachweis) abzuklären.

            Schöne Grüße
            Christian

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            • Mimov
              Benutzer
              • 13.02.2015
              • 80

              #21
              Hallo Christian,
              herzlichen Dank für die differenzierende Antwort. ermutigt mich zum Weitermachen.
              Gruß Fritz

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