Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?

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  • Birkenfelde
    Erfahrener Benutzer
    • 18.05.2016
    • 119

    Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?

    Guten Morgen in die Runde!


    Möglicherweise ist es für viele von euch mal wieder eine Gäähhnn-Frage. Mir fehlt aber eine kompetente Antwort.


    Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus? Das des letzten Wohnsitzes (und wo der werte Verstorbene u. U. auch seine letzte Ruhestätte findet) oder das, in dessen Zuständigkeitsbereich er aus welchen Gründen auch immer seinen letzten Atemzug getan hat?


    Vorab schon mal ein Dankeschön für die Erleuchtung.


    Ein gutes und erfolgreiches Wochenenende wünscht


    Emanuel
  • DoroJapan
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2015
    • 2510

    #2
    Hallo,

    bei meinen Vorfahren war es das Standesamt des Ortes in dem er verstarb. Es gab allerdings einen Hinweis im Standesamt des Wohnortes (aber nur als Randvermerk auf der Sterbeurkunde seines letzen Kindes - das Kind starb 4 Wochen nach ihm). Wenn er allerdings im Wohnort beerdigt wird, dann sollte er (wenn er denn gläubig war), auch im passenden KB (nicht StA) des Wohnorts stehen. Teilweise sind auch Vermerke auf den Geburtsurkunden vorhanden, wenn das Standesamt über den Tod informiert wurde.

    Liebe Grüße
    Doro
    Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
    Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
    Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
    Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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    • AKocur
      Erfahrener Benutzer
      • 28.05.2017
      • 1371

      #3
      Hallo,

      zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Möglich am Standesamt des Wohnortes sind Randbemerke in z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn die am Wohnort waren.

      Allerdings findet man die Gefallenen von Kriegen in den standesamtlichen Büchern des Wohnorts. Ich bin mir aber jetzt nicht sicher, ob das nur dann der Fall ist, wenn der Sterbeort außerhalb von D war.

      LG,
      Antje

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      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Moinsen zusammen,
        ...*Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?*...,
        es ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich sich der Vorfall
        ereignet hat. Z.B. Herr/Frau Mustermann wohnt in Hamburg, macht Urlaub in München
        und verstirbt dort. Dieser Vorfall wird nun im Standesamt München eingetragen. Wenn
        nun alles ganz normal verlaufen ist, gab es einen Rückläufer an das zuständige
        Standesamt in Hamburg. Deshalb ist es immer wichtig, Kopien der Originalurkunde an-
        zufordern, damit man ggf. die Randnotizen erhält, die bei einer Abschrift oftmal nicht
        übernommen werden.
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Sterbe-Urkunden ...

          Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
          Hallo,

          zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Möglich am Standesamt des Wohnortes sind Randbemerke in z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn die am Wohnort waren.

          Allerdings findet man die Gefallenen von Kriegen in den standesamtlichen Büchern des Wohnorts. Ich bin mir aber jetzt nicht sicher, ob das nur dann der Fall ist, wenn der Sterbeort außerhalb von D war.

          LG,
          Antje
          Hallo,

          da habe ich einen Gefallenen aus 1945 mit Wohnort Münster; gefallen in Rhynern; dort ist der Tod auch standesamtlich beurkundet.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • AKocur
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2017
            • 1371

            #6
            Das hatte ich mir fast gedacht, aber in meiner Forschung keinen Fall um es zu prüfen

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            • Niederrheiner94
              Erfahrener Benutzer
              • 30.11.2016
              • 786

              #7
              Guten Abend!


              Das ist soweit korrekt, dass das Standesamt am Sterbeort zuständig ist, mir aber oftmals auffiel, dass im wohnortlichen Standesamt dennoch eine Urkunde ausgefertigt wurde, wenn es sich um eine Meldung aus dem Ausland handelte. Heißt: es gibt mir bekanntlich eben zwei Fälle, in denen diese Leute am Rhein wohnten und dann im Rhein umkamen und erst in den Niederlanden tot geborgen wurden. Darüber kam dann eine Meldung an das Standesamt vor Ort.


              Gruß
              Fabian
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              • Birkenfelde
                Erfahrener Benutzer
                • 18.05.2016
                • 119

                #8
                Herzlichen Dank an alle! Ihr habt meine Vermutung fundiert bestätigt.


                Viele Grüße
                Emanuel

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