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#1
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Bedeutung von "aus der Fremde kommend"
Hallo,
bin auf einen Eintrag im KB gestoßen, bei dem es hieß: ...."als Kind aus der Fremde hierhergebracht und von .... erzogen. Bisher habe ich immer nur Kommentare wie "aus dem Hessischen, Württembergischen usw., gelesen. Könnte es evtl. ein Hinweis darauf sein, dass das Kind aus einem anderen Land kam? Die Junge hat 1776 geheiratet - zum Alter weiß ich nichts, da ich den Todeseintrag noch nicht gefunden habe. Vielen Dank Monika |
#2
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Nun "aus der Fremde", woher würde ich da nicht deuten, aber eben von weit her.
Wie du schon schreibst, Württemberg, Preußen, Bayern oder eben noch fremder |
#3
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Moin Monika,
ich würde es so interpretieren, daß keiner so recht wußte, woher der Junge kam. Vielleicht ein Kind von Eltern, die beim Durchzug früh starben, und er war noch zu jung gewesen, um irgendwas über seine Herkunft sagen zu können. Darauf deutet ja auch die Formulierung von ... erzogen. Also eine Art Findelkind. Friedrich |
#4
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Vielen Dank an Alle,
da wird die Suche nach den Eltern fast unmöglich. Grüße Monika |
#5
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Hallo,
Demenach hat das Findelkind einen anderen Familiennamen als die Adoptiveltern? Dann ist doch die Ermittlung seiner leiblichen Eltern theoretisch möglich? |
#6
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Moin Anna sara,
ich denke eher, daß der Junge dann etwa so genannt wurde Vorname, der Fremde aus Müllers Haus oder so. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Monika mal den Namen aus dem KB hier einstellen würde. Friedrich |
#7
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Hallo,
der Junge wurde nicht adoptiert - keinerlei Eintragungen dazu da. Das Kind hieß Johann Michael Sommerfeld und die Person die ihn erzogen hat Michael Karsten. Mehr Informationen gibt es nicht. Auch im Heiratseintrag steht nicht mehr. Grüße Monika |
#8
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Das spricht dafür, daß er mit seinen Eltern in den Ort kam, die Eltern früh starben (vielleicht auch ohne ihn weiterzogen?), und sein Nachname zumindest bekannt blieb.
Friedrich |
#9
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Moinsen Monika,
*HEIDERDAUS*, ein echtes Lotteriespiel. Aber, man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. Wenn eine Verwandtschaft zwischen Johann Michael Sommerfeld und Michael Karsten ausgeschlossen werden kann, könnte man evtl. schauen, ob es aus dieser Zeit noch sgn. Amtsrechnungen gibt. Hintergrund: Es gab in nicht wenigen Ortschaften *Ammenfamilien/Pflegefamilien*, die z.B. Waisenkinder aufnamen, dafür einen Obolus erhielten, z.B. aus der Armen- kasse. Evtl findet man hier Hinweise, ab wann diese Gelder, geschätzt so um 1750, gezahlt wurden. Mit viel, viel Glück könnte man hier noch den Vorgang der Pflegschaft selber finden...??? Beste Grüsse von der Kieler-Förde Roland |
#10
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Hallo Roland,
das klingt gut. Werde mal schauen was es gibt. Da im Heiratseintrag eindeutig steht "als Kind aus der Fremde hierher gebracht", gehe ich nicht davon aus, dass die Eltern ihn zurückgelassen oder hier verstorben sind. Grüße Monika |
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