Heirat Schönnagel Elisabeth 2

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  • schulkindel
    Erfahrener Benutzer
    • 28.02.2018
    • 872

    [gelöst] Heirat Schönnagel Elisabeth 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1832
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Löblau, Westpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Schönnagel Elisabeth und Lenser Johann


    Bitte um Übersetzung

    Aus dem Kirchenbuch Löblau habe ich den Eintrag entnommen.
    Elisabeth Schönnagel, 55 Jahre, heiratet Johann Lenser.
    Leider ist die Verfilmung auf 2 unterschiedlichen Seiten.
    Was kann das hier heißen?

    Ich meine, Elisabeth ist eine verwitwete Schönnagel und geborene Blomke.
    Vgl. linke Seite der Verfilmung, es ist der Eintrag Nr. 16

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    Gruß
    Renate



    Damit wäre meine Anfrage auf Lesehilfe vom 28.03.2020 beantwortet.
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28365

    #2
    Hallo Renate,


    ich lese:


    Seine Eltern sind lange
    todt u Lesung(?) erfolgte
    zu vormundsch. Gericht


    Sie ist die nachgelasse-
    ne Wittwe des verst.
    Bauern Daniel .......
    + Schönnagel in Bahetta(??)
    Ihr Elter sind längst todt
    Lesung v. Gericht


    Loeblau zu
    dreien Ma-
    le d 19ten
    u. 26ten August

    u. 2ten Septem-
    ber


    Es geht um das Aufgebot, welches vor Gericht verlesen wurde, da die Eltern bereits verstorben waren.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Astrodoc
      Erfahrener Benutzer
      • 19.09.2010
      • 8789

      #3
      Hallo Xtine!

      Ich glaube in der Lücke steht ein gestrichenes "Blom". --> Blom
      Dann hat der Pfarrer seinen Fehler bemerkt und mit "+ Schönnagel" weitergemacht

      Der Ortsname dürfte ein liederliches "Buschkau" sein.

      "Consens v. Gericht"
      Zuletzt geändert von Astrodoc; 09.06.2020, 18:12.
      Schöne Grüße!
      Astrodoc
      ______


      Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
      Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

      Kommentar

      • WolfgangB
        Benutzer
        • 28.08.2011
        • 39

        #4
        Hallo Schulkindel,
        einen gut lesbaren Eintrag findest Du bei Metryki.Genbaza.pl.
        Film Löblau 10_1474_0_2_0026.


        Der Name heißt geb. Blohmke.
        Der Ort ist Buschkau.


        Wolfgang
        Zuletzt geändert von WolfgangB; 09.06.2020, 19:54.

        Kommentar

        • schulkindel
          Erfahrener Benutzer
          • 28.02.2018
          • 872

          #5
          Heirat Schönnagel Elisabeth 2

          Hallo Ihr Lieben,

          habt vielen Dank für die Lesehilfe.
          Elisabeth Schönnagel hat mir viel Kopfzerbrechen gemacht, ich meinte immer dass es 2 Elisabeth Schönnagel gab, eine geborene Lenser und eine geborene Blomke. Ich hatte sie bei mir in Ahnenblatt aufgenommen, wieder gelöscht und wieder aufgenommen.

          Ich hatte zu Blomke tendiert, weil 2 Taufpaten meines Urgroßvaters Blomke waren.
          Seine Mutter war eine geborene Schönnagel.
          Jetzt die Aufklärung: Elisabeth Blo(h)mke heiratete in 1. Ehe einen Schönnagel, in 2. Ehe den besagten Gottfried Lenser.

          Wolfgang,
          danke, den Eintrag habe ich gefunden, mit metryki arbeite ich öfter. Das ist wirklich besser zu lesen.
          Der Ort heißt Buschkau, die Trauung fand in der Kirche Löblau statt.

          Bei metryki lese ich, dass sie die Witwe des Bauern Daniel Schönnagel aus Buschkau ist.

          Christine und Astrodoc
          haben das richtig herausgelesen.

          Es geht um das Aufgebot, welches vor Gericht verlesen wurde, da die Eltern bereits verstorben waren.
          Das kann ich nicht verstehen, beide waren doch mündig.

          Christine,
          jetzt hast Du es bemerkt. Der Ort heißt nicht Bahetta sondern Buschkau.

          Seid alle gegrüßt von
          Renate

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28365

            #6
            Hallo Renate,


            Es geht um das Aufgebot, welches vor Gericht verlesen wurde, da die Eltern bereits verstorben waren.
            Das kann ich nicht verstehen, beide waren doch mündig.
            Das mit den Eltern war Blödsinn, hatte das Alter nicht beachtet.


            Außerdem heißt es ja Consens, wie Astrodoc richtig gelesen hatte. Nichts desto trotz mußte aus irgend einem Grund das Gericht offenbar seine Zustimmung geben.

            consens
            aus lat. cōnsēnsus ›Übereinstimmung‹
            ›rechtlich erforderliche Zustimmung zu etw., Bewilligung e. S. (besonders der Eheschließung)‹.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • schulkindel
              Erfahrener Benutzer
              • 28.02.2018
              • 872

              #7
              Christine,

              danke.
              Nichts desto trotz mußte aus irgend einem Grund das Gericht offenbar seine Zustimmung geben
              .
              Das werde ich nicht erfahren.

              Lassen wir den beiden ihr Geheimnis.

              Renate

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