Taufeintrag St.Foillan Joes Jacobus Niessen - Latein

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  • sRtz
    Erfahrener Benutzer
    • 02.01.2019
    • 538

    [gelöst] Taufeintrag St.Foillan Joes Jacobus Niessen - Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: KB 674 Taufeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1778
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Aachen St.Foillan
    Namen um die es sich handeln sollte: joes jacobus
    Hallo Ahnenforscher zu später Stunde. Ich habe einen Eintrag gefunden , bei dem ich leider nicht alles lesen kann. Eine Lesehilfe wäre sehr nett. Ich gebe hier den Text an ,soweit ich diesen selbst lesen konnte.
    Im Voraus ein Dankeschön

    : petri :
    Scheins (?) joes jacobus pat. joes petrus niessen
    mat : agnes jennes, --- ?
    matrm : ? ?
    susc : joes jacobus jennes cathar ( catharina ? ) : ? niessen ?

    Taufe von Joannes Jacobus Niessen Vater des Vaters von Jacob Nießen 1 - Kopie.jpg
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 1863

    #2
    Schlage vor:


    eod: joes jacobus pat: joes petrus niessen mat: agnes jennes, qui
    matrm: juncti dicunt
    susc: joes jacobus jennes cathar: elisab: niessen

    eod (sieht hier eigentlich eher aus wie ead)=eodem, derselbe, pat=pater, Vater mat=mater, Mutter,
    qui matrimonio iuncti dicunt=die in Ehe verbunden gesprochen (oder so ähnlich ;-)
    susc=susceptores, Paten


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 28.09.2022, 20:44.
    Ist nur meine Ansicht.
    Kann jeder seine eigene haben - meiner Ansicht nach!

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    • sRtz
      Erfahrener Benutzer
      • 02.01.2019
      • 538

      #3
      Hallo Jens, ich bedanke mich
      Gruß

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      • sRtz
        Erfahrener Benutzer
        • 02.01.2019
        • 538

        #4
        Ein Frage noch , was steht hinter elisab: niessen - zwei Buchstaben , die bedeuten was ?
        Gruß

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        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 8788

          #5
          Guten Morgen!

          Bitte wenn möglich immer einen Link zum Scan angeben. Manchmal muss man einfach etwas mehr Vergleichstext haben, wenn man z.B. die ausgeschriebene Form einer Abkürzung sucht; die steht dann oft viele Seiten weiter vorn oder in einem früheren Band des Kirchenbuchs.


          ead.(em)* [die] jo'(ann)es jacobus pat.(er) jo'(ann)es petrus niessen mat.(er) agnes jennes, qui
          matr(i)m.(onialiter) juncti dicunt**
          susc.(ipientes)*** jo'(ann)es jacobus jennes cathar.(ina) elisab.(abetha) niessen fe.(cit) 1


          * dies - der Tag, kann im Lateinischen männlich oder weiblich sein, daher sind grammatikalisch auch "eodem die" (masc.) und "eadem die" (fem.) möglich
          ** welche ehelich verbunden (zu sein) behaupten/angeben
          *** die Entgegennehmenden/Empfangenden (also den Täufling aus der Heiligen Quelle); wenn zwei Personen angegeben sind, wird mit der Abkürzung am Ende ("fecit" - er/sie/es hat gemacht) erklärt, welche der beiden Personen tätig wurde (vgl. zwei Einträge höher: "fe. 2")
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
          ______


          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
          Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2413

            #6
            Hallo,

            matrimonialiter oder matrimonio. Beide sind möglich.
            Zuletzt geändert von Wallone; 29.09.2022, 11:38.
            Viele Grüße.

            Armand

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            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 8788

              #7
              Du hast Recht! Ablativ geht irgendwie immer

              Ich hatte mich durch die Übersetzung "in der Ehe" verwirren lassen. Denn auch mit Ablativ würde dann die Präposition "in" stehen müssen.

              Aber "matrimonio juncti" - "durch die Ehe verbunden" geht natürlich
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              ______


              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
              Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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              • Wallone
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2011
                • 2413

                #8
                Jetzt werde ich während 2 Tagen unterwegs sein.

                Aber bevor ich verreise möchte ich noch zwei Kleinigkeiten erörtern:

                1) Ich finde, daß der Pfarrer sich leicht damit zufriedenstellt, daß die Eheleute brauchen nur zu sagen "ja, wir sind verheiratet". Ohne Beweis dafür.

                2) "juncti dicunt" finde ich sehr kurz. Ich hätte mindestens " dicunt esse juncti" erwartet.

                Aber ich bin kein Grammatiklehrer.

                Ich werde Deine/Eure Antwort(en) erst am Sonntag lesen können.

                Also, bis dann!
                Viele Grüße.

                Armand

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                • sRtz
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.01.2019
                  • 538

                  #9
                  Hallo Ahnenforscher - bin jetzt erst wieder dazu gekommen einen Blick herein zu werfen. Vielen Dank an Alle für die Beiträge und Hilfe . - und ja hier der link.

                  Gruß sRtz

                  Kommentar

                  • sRtz
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.01.2019
                    • 538

                    #10
                    ach, Astrodoc , hatte den link schon eingestellt - verzeihung.
                    Gruß

                    Kommentar

                    • sRtz
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.01.2019
                      • 538

                      #11
                      Hallo , bin mir jetzt nicht mehr sicher -lese ich richtig ?
                      der Täufling ist : jo'(ann)es jacobus
                      der Vater : jo'(ann)es petrus niessen
                      die Mutter: agnes jennes - hier Vorname und Zweitname
                      die Taufpatin : jennes cathar.(ina) elisab.(abetha) niessen ????

                      Danke für die Hilfe hier noch mal zu meiner Frage .
                      Gruß
                      sRtz

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                      • Astrodoc
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.09.2010
                        • 8788

                        #12
                        Nein, zwei Paten: jo'(ann)es jacobus jennes + cathar.(ina) elisab.(abetha) niessen
                        Schöne Grüße!
                        Astrodoc
                        ______


                        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
                        Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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                        • Astrodoc
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.09.2010
                          • 8788

                          #13
                          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                          2) "juncti dicunt" finde ich sehr kurz. Ich hätte mindestens " dicunt esse juncti" erwartet.
                          Dann vielleicht nur: "ehelich/durch Ehe verbunden, sagen sie"
                          Schöne Grüße!
                          Astrodoc
                          ______


                          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!
                          Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ..

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                          • sRtz
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.01.2019
                            • 538

                            #14
                            ah, dann ist die Mutter: agnes jennes - jennes der Geburtsname ?
                            Gruß
                            sRtz

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                            • jebaer
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.01.2022
                              • 1863

                              #15
                              Genau. Als Paten wurden gerne (aber beileibe nicht immer) Geschwister der Eltern genommen.
                              Könnten(!) hier also sein: Bruder der Mutter und Schwester des Vaters. Müsste man aber verifizieren.
                              Damals war Patenschaft sehr viel mehr als eine "geistliche" Angelegenheit. Sie diente vor Allem auch der Absicherung der Kinder für den Fall, dass den Eltern etwas zustieß.


                              LG Jens
                              Ist nur meine Ansicht.
                              Kann jeder seine eigene haben - meiner Ansicht nach!

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