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#1
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Unberehligt
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1787 Region, aus der der Begriff stammt: St Georgen an der Stiefing Bei einer Anfrage hier im Forum habe ich im Link in der oberen Spalte das Wort unberehligt gefunden. Ich kann mir darunter absolut nichts vorstellen. https://data.matricula-online.eu/de/...ing/2629/?pg=9 Wäre schön, wenn jemand meine Neugierde befriedigen könnte. Danke! |
#2
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Auweia, ich glaube, das soll unverehelicht heißen
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#3
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Hallo Gudrid,
es heißt unverehligt und wurde markiert, wenn Braut oder Bräutigam vor dieser Ehe noch nicht verheiratet waren. Die alternative Spalte dahinter war Wittwer/Wittwe. Viele Grüße Birgit Geändert von BAHC (17.09.2020 um 04:44 Uhr) |
#4
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Hallo,
ja, das ist gemeint, aber es steht da Unverehligt. Grüße Thomas |
#5
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Hallo Gudrid,
da steht unverehligt = unverehelicht, daneben Witwe(r) als weitere anzukreuzende Möglichkeit des Personenstandes der Brautleute bei der Heirat. Gruß Reiner |
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