Bedeutung von "Schwager", 1569 in Thüringen

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  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 3301

    Bedeutung von "Schwager", 1569 in Thüringen

    Hallo allerseits:


    Ich bitte um Verzeihung, falls dieses Thema schon erörtert worden ist.


    Sachverhalt:


    Johannes R. (Arzt in Coburg und dann Weimar, lutherisch) ist der Sohn von Matthias R.; Mutter ist nicht urkundlich belegt.


    Matthias R. hat nachweislich auch eine (jüngere) Tochter, dessen Mutter die Schwester des Johann B. ist. Falls diese auch die Mutter von Johannes R. wäre, dann wäre Johann B. ja der Onkel von Johannes R.


    Aber in einem Brief 1569 an Johann B. bezeichnet Johannes R. ihn in der Anrede als "mein Schwager" und unterzeichnet sich als "dein Schwager".


    Kann man daraus ziehen, daß Johannes R. mit Johann B. nicht blutsverwandt ist, sondern nur verschwägert, d.h., die Schwester des Johann B. nur die Stiefmutter des Johannes R. ist? Oder wurde zu diesem Zeitpunkt (und in dieser Gegend) "Schwager" auch für blutsverwandte Onkel und Neffen benutzt?


    Vielen Dank im voraus für jedwelche Aufklärung!


    VG


    --Carl-Henry
    Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat
  • Ralf-I-vonderMark
    Super-Moderator
    • 02.01.2015
    • 2858

    #2
    Hallo Carl-Henry,

    eine gute Frage, weil das Verständnis der Menschen in der damaligen Zeit für verwandtschaftliche Begriffe durchaus abweichend und weiter als nach heutiger Begrifflichkeit war; z.B. „Vetter“.

    Zu mundartlichen Besonderheiten in Thüringen kann ich nichts beitragen.

    Die Begriffserläuterung in WIKTIONARY entspricht dem heutigen Verständnis.
    vgl. https://de.wiktionary.org/wiki/Schwager

    Interessant ist aber die Erläuterung zum lateinischen Begriff „gener“ im GENWIKI:
    Schwiegersohn, Eidam, im besonderen Tochtermann
    Schwestermann, Schwager, auch Vetter, Verwandter
    vgl. https://wiki.genealogy.net/Gener

    Johannes R. war als Arzt zweifelsohne der lateinischen Sprache mächtig. Dies deutet zumindest darauf hin, dass sein Verständnis für den Begriff „Schwager“ weitreichender gewesen sein könnte und auch „Verwandte im Allgemeinen" mit umfasst hatte.

    Vielleicht hilft Dir dieser gedankliche Ansatz etwas weiter.

    Viele Grüße
    Ralf

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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 3301

      #3
      Hallo Ralf:


      Danke für die Hinweise!


      Schwager verstehe ich auch normalerweise als Schwestermann/Bruderfrau; in dem Sinne waren Johann B. und Matthias R. Schwager.


      "Vetter" als ganz lose "Verwandter" bin ich auch schon begegnet; "gener" in diesem Sinn noch nicht (in den nachfolgenden romanischen Sprachen bedeutet ja auch "gendre" [französisch] und "genero" [italienisch] spezifisch Tochtermann).


      In der deutschen Wikipedia wird man von "Schwager" zu "Schwägerschaft" weitergeleitet, wo der Begriff "Schwager" in einem juristischen Sinn als jede verschwägerte Person (also auch Schwiegermutter und Stiefmutter) benutzt wird, mit Verweis auf den Unterschied zwischen Blutsverwandschaft und Affinalverwandschaft. Aber ob dieser Unterschied auch im 16. Jahrhundert so verstanden wurde?


      VG


      --Carl-Henry
      Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Hallo
        Hier ist als Quelle u.a. ein Zitat aus Thüringen 1539, aus der "Landts Ordnung der Fuͤrstlichen Graffschafft Hennenberg" erwänht:

        ---> https://drw.hadw-bw.de/drw-cgi/zeige...&term=schwager


        Der Begriff dient ja dazu, die damit bezeichneten Personen von Blutsverwandten ("Blutsfreunden") zu unterscheiden
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 26.05.2023, 20:19.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 3301

          #5
          Hallo Anna Sara:


          Vielen Dank für diese Hinweise. Ja, sowohl in diesem thüringischen Beispiel und in Goblers Instituten von 1552 wird Schwager ausdrücklich von Blutsverwandten unterschieden. Und es gibt auch noch manche Beispiele aus dem 16. und 17. Jahrhundert in Grimms Wörterbuch.



          Damit glaube ich ist es ziemlich klar, daß der Johannes R. aus einer früheren Ehe (oder Beziehung) seines Vaters stammen muß.


          VG


          --Carl-Henry
          Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Kann aber auch anders sein:

            ...aber weliche durch die personen weibs geschlechts vns verwandt vnd zůgethan, seind nicht stamm noch blůtsfreunde, sondern werden sonst durchs natürlich recht vns verwandt, vnnd zu latein cognati gnant, drumb ist deins vatters schwesterson, nit dein stamm noch blůtsfreunde, sondern schwager, zu latein cognatus" (Gobler 1552)

            Hier wird also der blutsverwandte Cousin 1.Grades "schwager" genannt !

            Abkömmlinge der Tanten galten früher als nicht mehr blutsverwandt
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 26.05.2023, 23:54.
            Viele Grüße

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            • Gastonian
              Moderator
              • 20.09.2021
              • 3301

              #7
              Hallo Anna Sara:


              Seufz - also doch nicht ganz so klar. Vielen Dank für den Hinweis.


              VG


              --Carl-Henry
              Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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