Todesursache meiner Mutter

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  • Dancersgrace
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 270

    Todesursache meiner Mutter

    Liebe Experten,


    meine Mutter ist 2020 in Gerlingen gestorben. Ich war nicht dort, weil ich seit Jahrzehnten aus guten Gründen, die ich nicht näher erläutern will, nur noch ganz sporadischen Kontakt zu ihr hatte, und keinen Kontakt zur restlichen Familie.


    Vor einigen Wochen habe ich mir vom Standesamt in Gerlingen eine Sterbeurkunde schicken lassen. Da stand keine Todesursache drauf. Ich rief dort an und mir wurde gesagt, daß die Todesursache an die Standesämter nicht weitergeleitet wird. Diese Infos gingen nur ans Gesundheitsamt.


    Ich wendete mich an das zuständige Gesundheitsamt in Ludwigsburg. Dort wurde mir erklärt, ich bräuchte eine Schweigepflichtsentbindung. Da ich nicht wußte, was sie damit meinten, schickte ich meinen Personalausweis und meine Geburtsurkunde, um zu beweisen, daß ich die Tochter bin.


    Heute kam eine Mail, daß sie mir leider nichts mitteilen dürfen, meine Mutter hätte zu Lebzeiten eine Schweigepflichtsentbindung ausstellen müssen.


    Das kann doch nicht wahr sein?!


    Noch bis vor 80 Jahren stand in jedem Sterbeeintrag die Todesursache. Ich hätte nie gedacht, daß das so schwierig ist. Ich solle mich an das Krankenhaus wenden, vielleicht würden die es mir verraten. Warum kann ich genau recherchieren, wo mein Vater im Krieg war und welche Verwundungen er wo hatte, aber die Todesursache meiner eigenen Mutter wird mir vorenthalten wegen Datenschutz?



    Hat jemand von Euch hier Erfahrungen?


    Danke.


    Liebe Grüße von Eva
  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1700

    #2
    Hallo Eva,
    dem ist leider so, da die Verschwiegeheitspflicht greift.
    Siehe auch hier:
    Wo endet die Schweigepflicht für Ärzte? Warum ist eine Schweigepflichtsentbindung für jeden Inhaber einer Patientenverfügung sinnvoll? Das und mehr beantworten wir Ihnen nach einem Klick!
    Viele Grüße
    russenmädchen






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    • Basil
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2015
      • 2418

      #3
      Zitat von Dancersgrace Beitrag anzeigen
      Noch bis vor 80 Jahren stand in jedem Sterbeeintrag die Todesursache.
      Moin Eva,

      das stimmt so nicht. Die Angabe der Todesursache im Sterbebuch wurde erst im Juli 1938 eingeführt (Personenstandsgesetz von 1937) und nach dem Ende der NS-Zeit auch wieder abgeschafft. Das damalige Interesse an der Todesursache war ideologisch begründet, man wollte so an erbbiologische Informationen gelangen. Darum ist es verständlich, dass es abgeschafft wurde.

      Grüße
      Basil
      Zuletzt geändert von Basil; 17.03.2023, 11:17. Grund: Ergänzung
      Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
      Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
      Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
      Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


      Kommentar

      • Dancersgrace
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2012
        • 270

        #4
        Danke Euch beiden für die Infos. Ich wußte nicht, daß das nur zur NS-Zeit so war. Davor steht die Todesursache jedoch auch in allen Kirchenbüchern. Ich hätte nie damit gerechnet, daß ich diese Info nicht bekomme von meiner eigenen Mutter!


        Habe dazu auch nur wenig im Web gefunden. In einem Artikel stand, daß manche nicht wollen, daß die Nachkommen wissen, an welcher Krankheit sie gestorben sind, und dieses Verbot der Nennung der Todesursache müssten sie vor ihrem Tod schriftlich niederlegen. Bei mir ist es andersrum, meine Mutter hätte eine Schweigepflichts-Entbindung ausstellen müssen. Das geht alles nicht in meinen Kopf. Ich frage mich, wer sich das ausgedacht hat.


        Ich weiß, warum sie ins Krankenhaus gekommen ist, und es liegt nahe, woran sie gestorben ist. Aber ich hätte es gerne schriftlich gehabt. Seufz.

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        • nav
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2014
          • 715

          #5
          Zitat von Basil Beitrag anzeigen
          Die Angabe der Todesursache im Sterbebuch wurde erst im Juli 1938 eingeführt (Personenstandsgesetz von 1937) und nach dem Ende der NS-Zeit auch wieder abgeschafft.
          Zum 01.07.1938 eingeführt und zum 01.01.1958 (in der BRD) abgeschafft.

          Davor kann es in manchen Fällen vorkommen, dass z. B. mit Bleistift die Todesursache am Rand vermerkt wurde. Natürlich nur im Erstregister.

          Nach 1958 habe ich bislang zumindest nur andere Angaben (Anzahl der Kinder, nächste Angehörige, Vorhandensein eines Testaments) am Rand nachgetragen gesehen.

          Nico

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          • Mysterysolver
            Erfahrener Benutzer
            • 18.09.2014
            • 391

            #6
            Zitat von Dancersgrace Beitrag anzeigen
            [...] aber die Todesursache meiner eigenen Mutter wird mir vorenthalten wegen Datenschutz?
            "Posthumes Persönlichkeitsrecht" und "ärztliche Schweigepflicht" - interessanter Rechtsbereich, wenn natürlich für Ahnenforschung oft ... ärgerlich.
            Ginge es nicht um medizinische Behandlungen/gesundheitliche Konstitutionen, läge der Fall teilweise anders - eben analog zum zu Lebzeiten geltenden, je nach Sache mehr oder weniger strengen, Persönlichkeitsrecht. Während z.B. jeder dich beim Einwohnermeldeamt ermitteln lassen kann, dürfen über gesundheitliche Dinge teilweise nicht einmal die Erziehungsberechtigten einer Person in Kenntnis gesetzt werden.
            Lg,
            Susanne

            PS: Suche jegliche "Verflechtungen" zwischen FN Wichert & Zielke (Pommern, evtl. auch andere Gebiete). Außerdem: Nachfahren der Gertrud CYGANEK, geb. KILIAN (aus Leobschütz, Schlesien).
            --
            FN-Liste: Hamersky, Quitoschinger (Böhmen und Sachsen) / Kilian (Schlesien) / Kloss, Ruschkowski, Falkenau, Smok, Kobus (Masuren) / Wichert, Zielke (Pommern) / Huismann, Memering (Emsland und Landkreis Leer)

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            • Gudrid
              Erfahrener Benutzer
              • 22.04.2020
              • 1253

              #7
              Das kann teilweise ganz schön nach hinten los gehen, wenn es z.B. um Erbkrankheiten geht oder um deren Vorbeugung.
              Liebe Grüße
              Gudrid
              Lieber barfuß als ohne Buch

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              • Garfield
                Erfahrener Benutzer
                • 18.12.2006
                • 2142

                #8
                Hallo

                Ich weiss da beim deutschen Datenschutzgesetzt zu wenig Bescheid, aber in der Schweiz wird unterschieden nach "normalen" Daten, worunter auch einfache standesamtliche Daten wir Geburtsdatum oder Todesdatum usw. fallen, und "besonders schützenswerte" Daten, worunter sowas wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung, aber eben auch jegliche Gesundheitsdaten fallen. Besonders schützenswerte Daten dürfen von Ämtern usw. auch nach dem Tod der betreffenden Person nicht weitergegeben werden, egal ob die interessierte Person verwandt ist oder nicht.
                Viele Grüsse von Garfield

                Suche nach:
                Caruso in Larino/Molise/Italien
                D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
                Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
                Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
                Wyss von Arni BE/Schweiz
                Keller von Schlosswil BE/Schweiz

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                • Dancersgrace
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.11.2012
                  • 270

                  #9
                  Die Dame vom Gesundheitsamt hat mich sogar persönlich angerufen, um mir ihr Bedauern mitzuteilen, daß sie mir keine Auskunft geben kann. Sie hat gesagt, daß es bei Erteilung solcher Auskünfte immer bis zur höchsten Instanz des Gesundheitsamts geht, die das absegnen muß. Ich finde Datenschutz gut, aber daß es einer Tochter verwehrt wird, die Todesursache ihrer Mutter zu erfahren, empfinde ich als extrem übertrieben.

                  Kommentar

                  • Silvio52
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.06.2021
                    • 230

                    #10
                    Nun, seit "Corona" wissen wir alle, daß das mit der primären Todesursache immer so eine Sache ist. Es werden oft eine Vielzahl von Erkrankungen zum Tod beigetragen haben.

                    Von meinen kürzlich verstorbenen Eltern habe ich zudem auch keine "offizielle" Todesursache erhalten, allerdings auch nicht nachgefragt. Ich hatte mir die jeweilige Haupterkrankung "zurechtgelegt", sofern Fragen kämen. Allerdings kamen diese nicht.

                    Von seiten der Ahnenforschung sind mir nur entsprechende Einträge in den polnischen Krichenbüchern ab etwa 1920 bekannt, allsamt Arme-Leute-Krankheiten. Ich trage nur mir bekannte "ungewöhnliche" Todesursachen ein, wie Mord, Unfall oder Gefallen. Die anderen Verstorbenen waren eben alt oder krank.

                    Es stellt sich tatsächlich die Frage: Wozu? Interessant wäre eher in Bezug auf die Hinterbliebenen: Plötzlich, friedlich oder nach langer schwerer Krankheit.
                    Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).

                    Kommentar

                    • MMOLL
                      Benutzer
                      • 23.05.2020
                      • 36

                      #11
                      Hallo Eva,
                      bei jedem Sterbefall wird ein Totenschein ausgestellt, auch im Krankenhaus. Den Totenschein erhält der Bestatter, der die Beisetzung organisiert. Im Totenschein sind u.a. Todeszeitpunkt, Todesort und Todesursache vermerkt. Wende dich an den Bestatter, er hat eine Kopie dieses Scheins. Offiziell darf er den nicht aushändigen .... aber, er kann ihn ja auf den Tisch legen und kurz den Raum verlassen unm z.B. Kaffee zu holen.
                      Gruß Michael

                      Kommentar

                      • MarthaLU
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.02.2013
                        • 509

                        #12
                        Wenn ich zu Lebzeiten mit meiner Mutter keinen Kontakt wünsche, wieso soll ich dann hinterher ihre Todesursache erfahren? Entweder ist man vertraut. Oder nicht. Nach meinem Gefühl.
                        Zuletzt geändert von MarthaLU; 23.03.2023, 16:21.

                        Kommentar

                        • Emil Arnold
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.06.2011
                          • 247

                          #13
                          Hallo,

                          also ich habe die Todesursachen meiner Großeltern auch nicht über das Gesundheitsamt erfahren, aber über den zuständigen Hausarzt.
                          Der hat mir sogar telefonisch Auskunft gegeben, nachdem ich ihm versichern konnte, dass ich der Enkel bin.

                          Wäre ich an deiner Stelle und würde die Todesursache unbedingt wissen wollen, würde ich eine Entbindung der Schweigepflicht "finden".

                          Das ist natürlich jetzt kein Aufruf zu einer Straftat.
                          Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

                          Kommentar

                          • Geschichtensucher
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.09.2021
                            • 733

                            #14
                            Zitat von MarthaLU Beitrag anzeigen
                            Wenn ich zu Lebzeiten mit meiner Mutter keinen Kontakt wünsche, wieso soll ich dann hinterher ihre Todesursache erfahren? Entweder ist man vertraut. Oder nicht. Nach meinem Gefühl.


                            Empfinde ich aus so.
                            Beste Grüße, Iris

                            Kommentar

                            • assi.d
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.11.2008
                              • 2681

                              #15
                              Hm, was hier teilweise "empfohlen" wird, finde ich reichlich bedenklich und tritt den Datenschutz mit Füßen.

                              den zuständigen Hausarzt.
                              Der hat mir sogar telefonisch Auskunft gegeben, nachdem ich ihm versichern konnte, dass ich der Enkel bin.
                              Das ist natürlich jetzt kein Aufruf zu einer Straftat.
                              Offiziell darf er den nicht aushändigen .... aber, er kann ihn ja auf den Tisch legen und kurz den Raum verlassen unm z.B. Kaffee zu holen.
                              Leute, muss man denn unter dem Deckmäntelchen der Ahnenforschung wirklich alles in Erfahrung bringen und dann dokumentieren? Wo es Eva doch lange Zeit überhaupt nicht interessiert hat.

                              Das erinnert mich an die Zeiten nach der Wende, als die "Ahnenforscher" massenweise Seiten aus den KBs in Ostdeutschland gerissen haben, um ja in den Besitz "ihrer" Vorfahren zu kommen. Höchst verachtenswert und sehr bedenklich.

                              Wäre ich der Mod, würde ich das Thema schließen. Over and out...

                              Astrid
                              Zuletzt geändert von assi.d; 24.03.2023, 11:41.

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