Hessen - Eheurkunde von 1909 geschwärzt - Akteneinsicht erhalten?

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  • kulibali
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2020
    • 175

    Hessen - Eheurkunde von 1909 geschwärzt - Akteneinsicht erhalten?

    Hallo,
    meine Urgroßeltern haben 1909 in Frankfurt geheiratet, dass zuständige Archiv gibt mir aber nur Einsicht in die geschwärzte Akte, also die Randvermerke sind geschwärzt.

    Dies sei so, weil Datenschutzgesetzte entgegenstehen würden, ich müsste nachweisen, dass die Personen welche die Randvermerke betreffen, verstorben sind. Dies allerdings ohne das ich weiß um welche Personen es geht.

    Nach Personenstandsrecht hätte ich als Abkömmling in gerader Linie ja ein Anspruch darauf, die komplette ungeschwärzte Akte einzusehen, allerdings unterliegt das Hochzeitsregister von 1909 jetzt wohl dem Archivrecht Hessen und nicht mehr dem Personenstandsrecht.

    Kennt jemand einen Trick wie man trotzdem Einsicht erhält? gibt es vielleicht einen Weg über das ehemals zuständige Standesamt? oder über das Informationsfreiheitsgesetz Hessen?

    LG Kuli
    Hi
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2419

    #2
    Hallo Kuli,

    die Randvermerke betreffen sicher die Kinder des Paares, und da gelten auch im Archivrecht Schutzfristen. Personenbezogene Daten sind gesperrt bis 10 Jahre nach dem Tod oder, wenn der Tod nicht feststellbar ist, 100 Jahre nach der Geburt der Person. Sind dir alle Kinder deiner Urgroßeltern bekannt oder willst du darum die Randvermerke sehen? Wenn bekannt, brauchst du nur deren Tod vor > 10 Jahren zu belegen oder Einverständniserklärungen der Angehörigen vorzulegen.

    Hatte es selbst auch schon einmal in Hessen und einmal in Sachsen. In beiden Fällen waren die Kinder bekannt, darum war das nicht schlimm.
    Einen Trick, komplette Einsicht zu erhalten, kenne ich nicht.

    Grüße
    Basil
    Zuletzt geändert von Basil; 17.05.2021, 15:18.
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6044

      #3
      Hallo Kuli,

      ancestry.de hat ebenfalls Heirats-Register aus Frankfurt Main online und indexiert.
      siehe hier ---> https://www.ancestry.de/search/collections/61118/

      Ob von 1909 kann ich nicht sehen, da ich keinen aktuellen Account dort habe.

      Ob dort ebenfalls die Randvermerke geschwärzt wurden, da das Archiv darauf bestand,
      ist mir so auch nicht bekannt.

      Geschwärzte Randvermerke von Scans bei ancestry sind mir nicht erinnerlich, jedefalls nicht für Berlin und von Berliner Standesämtern sind Heirats-Register sogar bis 1938 online. Da konnten also Kinder per Randvermerk genannt sein,
      die deutlich in den "Datenschutz" fallen.

      Viele grüße
      Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 17.05.2021, 15:31.

      Kommentar

      • Basil
        Erfahrener Benutzer
        • 16.06.2015
        • 2419

        #4
        Hallo Juergen,

        in den hessischen Heiratsregistern auf Arcinsys und Ancestry sind entsprechende Einträge komplett gesperrt.

        Grüße
        Basil
        Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
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        Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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        • Juergen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 6044

          #5
          O.K. Danke Basil, gut zu wissen, falls ich dort mal eine Heirat suche und bei
          ancestry. de nicht finde.

          Die Heiratsdaten, hat ancetsry.de dann gar nicht im Index der Heiraten erfasst, da
          gesperrt wegen den Randvermerken?

          Ob das für z.B. die Berliner Standesämter auch so ist, möchte ich meine Hand nicht ins Feuer
          für legen, meiner Erinnerung nach aber nicht.

          Da hat das Archiv in Berlin, wohl nicht darauf bestanden, wenn nicht.

          Gruß Juergen
          Zuletzt geändert von Juergen; 17.05.2021, 16:06.

          Kommentar

          • kulibali
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2020
            • 175

            #6
            Danke euch beiden erstmal, die entsprechenden Digitalisate sind leider aus Datenschutzgründen online komplett gesperrt.

            Es gibt im Bundesarchivrecht eine Eröffnungsklausel, über §11 Abs. 5 Nr. 2 BArchG, ist es bei Bundesarchivgut möglich Akteneinsicht zu bekommen, wenn das Recht zur Akteneinsicht schon vor Abgabe an das Archiv bestand (so wie hier).

            In manchen Bundesländern, ist das ebenfalls bereits im Landesrecht übernommen, in Hessen aber leider noch nicht, hier soll es laut der Dame beim Stadtarchiv, in ca. 2 Jahren wahrscheinlich eine Novellierung geben, wonach dann dies vielleicht auch möglich sein wird.

            Meine Hoffnung war das es evtl. noch eine andere Möglichkeit gibt, vor allem da das Dokument von 1909 ist, die Urgroßeltern sind um 1870 geboren, da sollte eigentlich nichts mehr Datenschutz haben.
            Die Kinder sind nicht alle bekannt, ich habe bei 4 den Tod nachweisen können diese sind in Frankfurt, Breslau, Polen und spät Thüringen geboren, aber die betraf es nicht. Das das Ganze aber eigentlich nur noch interessanter..

            Da muss ja ein Kind vor weniger als 100 Jahren geboren worden sein oder weniger als 80 Jahren geheiratet haben..
            Nur wenn die Person unbekannt ist, ist es defacto unmöglich deren Tod nachzuweisen.
            Hi

            Kommentar

            • Rheingauner
              Erfahrener Benutzer
              • 07.08.2006
              • 259

              #7
              Auch wenn es blöd ist, das Archiv hat erstmal völlig korrekt gehandelt. Die Heiratsurkunde an sich ist hier nicht das Problem, denn die Heirat aus 1909 liegt außerhalb der 80-jährigen Schutzfrist. Problematisch sind die händischen Nachträge zu Geburten von Kindern (insbesondere wenn diese namentlich benannt sind!) oder Einträge zu weiteren Ehen (wenn diese noch innerhalb der 80-jährigen Schutzfrist liegen); denn hier greift dann wieder der Datenschutz und wenn es keine Verwandtschaft in gerade Linie ist (was hier offensichtlich nicht der Fall ist), darf das Archiv diese Einträge schwärzen.

              Was Du aber machen kannst: Frag beim Archiv nach um welche Art von Eintrag oder Einträgen es sich handelt un wann deren Schutzfrist(en) auslaufen. Zumindest das sollten sie dir mitteilen können ohne sich auf den Datenschutz berufen zu können.

              Die Schutzfristen sind übrigens 110 Jahre bei Geburten (nicht 100 Jahren), 80 Jahre bei Heiraten und 30 Jahre bei Sterbefällen (nicht 10 Jahre). Ich habe aber auch schon viele Fälle auf Lagis gesehen, in denen solche händischen Nachtragungen noch innerhalb der Schutzfristen lagen und eben NICHT geschwärzt oder gesperrt waren; da scheint es eine hohe Fehlerquote zu geben.




              Ergänzung:
              Versuch doch auch beim Archiv eine Kopie der Aufgebotsverhandlungen (aus der nebenakte) zu bekommen. Da steht auch immer noch mal etwas mehr drin als im reinen Eintrag im Heiratsregister!
              Zuletzt geändert von Rheingauner; 17.05.2021, 17:35. Grund: Ergänzung hinzugefügt
              Grüße
              Björn
              -----------

              IG Rheingau
              http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

              Kommentar

              • Kasstor
                Erfahrener Benutzer
                • 09.11.2009
                • 13440

                #8
                Zitat von Rheingauner Beitrag anzeigen
                Die Schutzfristen sind übrigens 110 Jahre bei Geburten (nicht 100 Jahren), 80 Jahre bei Heiraten und 30 Jahre bei Sterbefällen (nicht 10 Jahre). Ich habe aber auch schon viele Fälle auf Lagis gesehen, in denen solche händischen Nachtragungen noch innerhalb der Schutzfristen lagen und eben NICHT geschwärzt oder gesperrt waren; da scheint es eine hohe Fehlerquote zu geben.
                !
                Basil meinte wohl diese Vorschrift: https://www.gesetze-im-internet.de/b...2017/__11.html

                Grüße

                Thomas
                FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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                • Juergen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2007
                  • 6044

                  #9
                  Hallo Kuli,

                  was willst Du denn eigentlich noch herausbekommen, was aus den Kindern
                  der Eheleute wurde bzw. wer das alles war und wo die z.B. heirateten?

                  Immhin kennst Du die Eltern.
                  Deine Familie weiß nichts über die Verwandten nach 1909 geboren?

                  Gruß Juergen

                  Kommentar

                  • kulibali
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.03.2020
                    • 175

                    #10
                    @Rheingauner
                    also gerade Linie zum Ehepaar ist vorhanden und nachweisbar, aber laut Archiv ist das unerheblich, da es nicht mehr dem Personenstandsrecht sondern dem hessischen Archivrecht unterliegt.

                    Anfragen wann die Schutzfrist abläuft muss ich noch, das ist eine gute Idee, Danke!

                    Die Belegakte anzufordern hatte ich auch überlegt, zu den Eheleuten habe ich bereits die Taufeinträge und zu den Eltern auch, es geht mir mehr um die Kinder, daher weiß ich nicht in wie weit sich das lohnt, Auskünfte sind nicht gerade günstig da.

                    @Juergen

                    Ja genau das würde mich zum Beispiel interessieren.
                    Ich weiß aber eben nicht was dort geschwärzt ist, es kann ja alles mögliche sein, folge Ehe, Ehe der Kinder, Geburt von Kindern, Namenswechsel, Adoption, Auswanderung habe auch sogar schon Daten zu Militär oder Testament als Randnotiz in den Standesamtsregistern gesehen.

                    Zumindest der Teil der Familie zu dem ich Kontakt habe weiß leider nichts.
                    Hi

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