Latein Heirat 1784 Johann Joseph Waldmann

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  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4317

    [gelöst] Latein Heirat 1784 Johann Joseph Waldmann

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1784
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Heidelberg
    Namen um die es sich handeln sollte: Waldmann/Müller

    Liebe Lateinkundige,
    in anliegendem Heiratseintrag heiraten Johann Joseph Waldmann und Anna Maria Müller. Soweit ich es sehe ist zu den Eltern des Ehemannes nichts ausgesagt und der Vater der Braut ist wohl ein Thadeus Müller, Professor in Heidelberg. Folgende Fragen habe ich:

    1. Was ist zum Beruf des Bräutigams ausgesagt "juris Candidatus Emeritus Ne......"?
    2. Steht zum Vater der Braut noch etwas mehr?
    3. Wie heißen die Zeugen, wenn hier überhaupt Namen und nicht nur Titel genannt sind?
    Ich danke schon mal allen, die sich daran versuchen.
    Angehängte Dateien
    Gruß
    Bernd
  • MartinM
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2008
    • 379

    #2
    Hallo Bernd,
    ich lese
    zu 1. Nestadianus (aus Neustadt?)
    zu 2. Elector(al)is Palatini Consiliarii Regiminis (Berater der Kurfürstlich Pfälzischen Herrschaft)
    zu 3. der erste Zeuge: D. Parquen(?), Professor Eloquentiae (= D.[oktor] [Johann Nepomuk] Paraquin, 1781-1785 Professor der Beredsamkeit in Heidelberg, Theologe)
    der zweite Zeuge: Boromäus Theisen, Professor Scripturae (Borromäus Theisen, Professor der Hlg. Schrift = Theologe)
    Viele Grüße
    MartinM
    Zuletzt geändert von MartinM; 27.10.2020, 00:43.

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    • benangel
      Erfahrener Benutzer
      • 09.08.2018
      • 4317

      #3
      Hallo Martin,

      ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Auskunft. Kannst Du mir vielleicht noch übersetzen, was "juris Candidatus Emeritus" genau heißt?
      Gruß
      Bernd

      Kommentar

      • MartinM
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2008
        • 379

        #4
        Hallo Bernd,
        das kann ich nicht sicher deuten. Candidatus juris ist klar: Jurastudent vor dem Examen. Emeritus (ausgedient) könnte heißen, dass er das Studium bereits beendet hatte. Aber vielleicht weiß da jemand noch mehr.
        Viele Grüße
        MartinM

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        • benangel
          Erfahrener Benutzer
          • 09.08.2018
          • 4317

          #5
          Hallo Martin,
          nochmals ganz herzlichen Dank.
          Gruß
          Bernd

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