Scheidungsurteil einholen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • alfred99
    Benutzer
    • 18.10.2014
    • 32

    Scheidungsurteil einholen

    Hallo

    Ich versuche, die Urteile der beiden Scheidungen meines Urgroßvaters Max Grünert zu erhalten.

    Die erste Scheidung wurde am 29. Januar 1935 am Hof ​​von Chemnitz ausgesprochen. Die zweite Scheidung wurde am 11. Dezember 1967 vor dem Gericht von Hainichen ausgesprochen.

    Wissen Sie, wie ich diese Dokumente bekommen könnte? Ich habe beim Gericht einen Antrag gestellt, aber sie haben mir mitgeteilt, dass mein Antrag ungültig ist.

    Zum Zeitpunkt der ersten Scheidung hatte Max 4 minderjährige Kinder. Gibt es eine Erwähnung dessen, was in der Tat für das Sorgerecht für die Kinder beschlossen wurde?

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen Frédéric Grünert.
  • heike_b
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2007
    • 382

    #2
    Hallo Frédéric,

    hast Du schon versucht, die Sammelakte zu den beiden Heiraten zu bekommen? (beim Standesamt, bzw. beim Archiv, das die Unterlagen vom Standesamt nach 80 Jahren übernimmt)

    In den Sammelakten können Scheidungsurteile enthalten sein (müssen es aber nicht).

    Wenn Du beim Standesamt nachfragst, weise in jedem Fall darauf hin, dass Du direkter Nachkomme bist.

    Irgendwie verstehe ich die Antwort des Gerichts, die Du bekommen hast, nicht wirklich. Ich hätte erwartet, dass sie entweder schreiben, dass Du kein Recht auf diese Auskunft hast, oder dass sie die Unterlagen schon an ein Archiv abgegeben haben...

    Viele Grüße,

    Heike

    Kommentar

    • alfred99
      Benutzer
      • 18.10.2014
      • 32

      #3
      Hallo Heike

      Danke für Ihre Antwort! Ich habe bereits alle Unterlagen zu meinen Vorfahren in Frankenberg angefordert. Hier fanden die beiden Ehen statt.

      Aber ich werde die Chemnitzer Archive fragen, ob sie die Scheidungspapiere haben. Da die andere Scheidung vor 53 Jahren ausgesprochen wurde, ist sie möglicherweise nicht zugänglich.

      Ich habe auch nichts von der E-Mail verstanden, die mir das Gericht geschickt hat, aber es war eine automatische Antwort.

      Mit freundlichen Grüßen Frédéric Grünert.

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28393

        #4
        Hallo Alfred,

        Zitat von alfred99 Beitrag anzeigen
        Ich habe auch nichts von der E-Mail verstanden, die mir das Gericht geschickt hat, aber es war eine automatische Antwort.
        Hast Du die Mail auch richtig übersetzt??

        Eine automatische Antwort deutet eher auf ein falsche Anlaufstelle oder einen anderen Fehler hin.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Lock
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2016
          • 452

          #5
          Hallo Alfred

          Wegen dem Scheidungsurteil 1967 beim Amtsgericht Hainichen würde ich im Stadtarchiv Hainichen und im Kreisarchiv Mittelsachsen Zweigstelle Mittweida nachfragen.

          v.G. Gerhardt

          Kommentar

          Lädt...
          X