Familienbücher und Kinder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • London Rain
    Benutzer
    • 05.03.2018
    • 28

    Familienbücher und Kinder

    Hallo!

    Ich bin noch ganz frisch dabei - siehe Vorstellungsthread.

    Im Wikipediartikel zu Familienbüchern habe ich gelesen, dass diese zwischen 1958 und 2008 geführt wurden. So wie ich das verstanden habe werden die heute im Eheregister fortgeführt. Unter anderem wurden in den Familienbüchern ja alle Kinder einer Eher aufgeführt. Dazu hab ich eine Reihe an Fragen, die ich mir nicht selbst erschließen konnte und hoffe mir kann jemand weiter helfen.

    1) Kann man sich heute noch Kopien von Familienbüchern ausstellen lassen, wenn es eins gab und man direkt verwandt ist?
    2) Woher weiß heute der Staat, welche Kinder zu einer Ehe gehören? Werden diese heute immer im Eheregister nachgetragen? Das PStG liest sich für mich nicht so.
    3) Wie war das denn vor 1958? Wo wurden dort alle Kinder einer Ehe verwaltet?

    Vielen Dank!
    Tim
  • London Rain
    Benutzer
    • 05.03.2018
    • 28

    #2
    Kann mir da wirklich niemand weiterhelfen? Oder ist die Frage in irgendeiner Art und Weise doof?

    Kommentar

    • Socke13
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2017
      • 206

      #3
      Hallo Tim,

      Du weißt doch, blöde Fragen gibt es nicht!

      Zu der 2. und 3. Frage kann ich nichts sagen.
      Aber zu den Familienbüchern kann ich von meinen Eltern und von mir berichten. Bei meiner Hochzeit (2002) haben mein Mann und ich uns ein Familienbuch auf dem Standesamt aussuchen müssen. Dort wurde die Hochzeit und später die Geburt unserer Kinder eingetragen. Das Buch haben wir nur aus der Hand gegeben, wenn diese Ereignisse eingetragen wurden. Es ist noch immer in unserem Besitz, die Ämter hatten die Bücher nicht.
      Auch das Familienbuch meiner Eltern mit deren Trauung (1968) und meiner Geburt besitzen sie noch.
      Du kannst also Kopien dieser Bücher nicht bei einem Amt bekommen, sondern nur bei der Familie selber. Die Ämter haben sicher andere Unterlagen.

      Ich hoffe, das hat ein bisschen geholfen.

      VG Sirka

      Kommentar

      • Silke Schieske
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 4398

        #4
        Hallo Tim,

        Das mit den Familienbüchern seit 1958 stimmt so nicht ganz. Meine Großeltern haben 1934 geheiratet und selbst diese hatten ein "Familienheft" in das alle Kinder eingetragen wurden. Auf der letzten Seite wurden dann die Eltern beider eingetragen.

        Unser Ehebuch (Heirat 1999) ist so gehalten, dass für alle Ereignisse nur noch eingeheftet wird. Dadurch ist es einfacher, wenn z.B. eines der Kinder seine Geburtsurkunde bräuchte diese heraus zunehmen bzw wieder ein zu legen. Auch wir haben unsers zu Hause.

        Zu Trauungen und Sterbefälle gibt es meistens aber Sammelakten,wenn durch Scheidung bzw bei Sterbefällen der andere Partner noch einmal geheiratet hat.

        LG Silke
        Zuletzt geändert von Silke Schieske; 08.03.2018, 19:21. Grund: Zusatz
        Wir haben alle was gemeinsam.
        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

        Kommentar

        • Manu0379
          Erfahrener Benutzer
          • 15.02.2018
          • 352

          #5
          Hallo,

          Socke, das sind zwei Paar Schuhe.

          Man selbst bekommt bei der Eheschließung ein "Stammbuch der Familie" in dem man die Ehe und die Kinder und später dann Sterbefälle eintragen lassen kann oder man bekommt einzelne Zettel, die man in dem Buch einfügt.

          Auf dem Standesamt wird bzw wurde eine A4-Karteikarte geführt, das Familienbuch. Dort wurden auf der linken Seite die Informationen des Mannes (inkl. der Eltern) und auf der rechten Seite die Informationen der Frau eingetragen waren. Auf diesem Blatt wurden auch die Kinder eingetragen. Auch Namensänderen oder Scheidungen wurden dort eingetragen. Ein Bsp findet ihr hier: https://www.hemer.de/leben/standesam...0000047095.php
          Wenn man auf diesem Link liest, heißen die Familienbücher nun Eheregister. https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsregister

          Inwiefern man davon Kopien anfordern kann weiß ich leider nicht. Da hängen mit Sicherheit auch Schutzfristen dran. Aber dazu kann dir sicher auch ein Standesamt Auskunft geben.

          Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten.

          LG Manu
          Zuletzt geändert von Manu0379; 08.03.2018, 19:21. Grund: Links eingefügt
          Regionen und Namen meiner Sackgassen:
          (Neu) Karstädt, Groß Laasch und Umgebung: Möller, Gäth, Laudan, Lüth, Rohk, Dien, Ihde, Schell, Giese, Dreyer, Madaus, Hinrichs, Suhr, Tägeln, Hamann, Mellmann
          Region Suckow, Prignitz: Schütt, Krutzki, Lenth, Kop(p)low, Berger, Madaus, Giestemann,
          Hamburg, S-H: Osterhof, Bauer, Scheele, Kohlmeyer, Eggers, Warge, Brandenburg, Mensen
          Niedersachsen: Fehmer
          Rawitsch: Schmidt, Kwittua, Poranske/-ska/-ski, Eitner, Fran(c)ke, Bergmann

          Kommentar

          • OlliL
            Erfahrener Benutzer
            • 11.02.2017
            • 4596

            #6
            Hallo,

            Zu 1 und ggf. 3 (Achtung, Urkunden wurden auf dem Gebiet des heutigen M-V ausgestellt)
            Ich habe dies machen lassen. Ich habe von den Ehen meiner Großeltern die Eheregisterauszüge Teil 1 (= das was wir als Eheregister kennen) und Teil 2 welcher völlig ungeschwärzt bei einem "gut geführten Standesamt" folgendes enthällt:
            - Eltern der Ehegatten (Familienname, Vorname, Beruf, letzter Wohnort, Religion, Geburtsort, Geburtstag, Standesamt u. Nr - für alle 4 Elternteile sowie Eheschliessung wann/wo/StA der beiden Eltern)
            - Standsangehörigkeit der Ehepartner
            - Gemeinsamme Kinder (Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Standesamt u. Nr)
            - Uneheliche Kinder
            - An Kindes Statt angenommene Kinder

            Meine Eheurkunden sind aus den Jahren 1948 und 1951 aus Mecklenburg Vorpommern. Bei einer ist Teil 2 sehr ausführlich ausgefüllt. Bei einer anderen stehen nur die Kinder drin. Keine dieser beiden Urkunden enthällt "Schwärzungen" - obwohl die dort enthaltenen Kinder (meine Tanten und Onkel) ja eigentlich unter die Schutzfristen fallen.

            Ich musste bei einem StA Teil 2 explizit anfordern. Lt. Aussage des Beamten wird standardmäßig nur Teil 1 ausgestellt. Beim anderen StA bekam ich sofort Teil 1 und 2.

            Viele Grüße,
            OlliL
            Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
            Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

            Kommentar

            • London Rain
              Benutzer
              • 05.03.2018
              • 28

              #7
              Vielen Dank für eure Antworten! Ich hab auch noch mal einfach mein lokales Standesamt hier in Essen mit den selben Fragen angeschrieben. Hier die Antwort. Vielleicht hilft das ja in Zukunft jemandem weiter.

              Sehr geehrter Herr Dierkes,

              auf Wunsch ist es immer noch möglich Abschriften aus dem Familienbuch zu erhalten (wenn Sie mit den Personen in gerader Linie verwandt sind). In diesem Familienbuch sind dann in der Regel alle bis 2008 geborenen Kinder dieser Ehe eingetragen. Kinder, die nach 2008 geboren wurden, werden diesem jedoch nicht mehr beigeschrieben.
              Seit 2009 werden Kinder nur noch dem Geburtenregister der Eltern beigeschrieben.
              Bei Eheschließungen vor 1958 wurden die Kinder zum Teil dem Heiratseintrag der Eltern beigeschrieben. Dieses war jedoch nicht immer der Fall und hat auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
              Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben ein wenig weiterhelfen konnte

              Mit freundlichen Grüßen

              Kommentar

              Lädt...
              X