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Fremdenpolizei
Hallo,
Ein mir befreundeter Moderator eines belgischen Forums hat mir die folgende Nachricht geschrieben: Je demande à savoir si possible ce qu il en est des dossiers et ou fichiiers des étrangers que ce soit en Allemagne , Pays Bas et Grand Duché par extension , perso y a que l Allemagne qui m intéresse mais le sujet peut intéresser tout le monde Chez nous comme en France , quand un étranger venait résider dans un lieu, la police des étrangers donc la Sureté de l état , faisait une enquête via les bourgmestres , tous cela étant fiché à la police des étrangers et dans les registres d etrangers de chaque commune avec une serie d infos sur la personne, origine, famille et parfois photo etc SI ca existait chez nous, ca devait surement exister aussi en Allemagne etc ; c est cela qui m intéresse de savoir . SI tu pouvais te renseigner sur Ahnenforschung à ce sujet , ce serait SYMPA Nun, auf Deutsch: Er möchte wissen ob die deutsche Fremdenpolizei Dateien auf die Fremden aufstellt, die sich in Deutschland niederlassen. Er schreibt auch, daß im Falle einer solchen Niederlassung in Belgien oder in Frankreich, die Fremdenpolizei, also die Staatssicherheit eine Ermittlung mit Hilfe des Bürgermeisters des entsprechenden Ortes durchführt um eine Reihe von Auskünften (Herkunft, Familenangehörigen und eventuell Fotos) über die gezielte Person zu sammeln. Welche Behörde ist dafür in Deutschland verantwortlich ? Sind die Dateien betreffend die ehemaligen Dateien online nachschlagbar? Danke im voraus für Euer Interesse. Armand |
#2
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Hallo Armand,
das müssten die jeweiligen Ausländerbehörden sein. Ich denke aber nicht, dass die irgendwelche Daten online stellen. LG, Antje |
#3
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Hallo,
zur geschichtlichen Entwicklung: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufent..._(Deutschland) Einschlägige Vorschrift in Preußen danach erst 1932. Davor wohl normale melderechtliche Erfassung? Frdl. Grüße Thomas |
#4
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Hallo Antje und Thomas!
Ich danke Euch für Euere Antworten. Ich habe gelesen,daß die Ausländer sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinden melden müssen. Heutzutage bei den Bürgerämtern. Glaubt Ihr daß diese Register nachschlagbar sind? |
#5
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Hallo Armand,
um welche Zeit geht es denn überhaupt? |
#6
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Hallo ,
Zitat:
Darüber wurden Akten geführt, so z.B. in Bromberg. --> https://www.familysearch.org/search/...ility%3AOnline Vor der Reichsgründung, waren auch Bayern Ausländer. Fremde mussten sich auch bei der zuständigen Behörde in dem jeweiligen Ort melden. Stichwort Fremde führt hier zu folgenden Beständen. --> https://szukajwarchiwach.pl/search?q...&rpp=15&page=3 Vermutlich sind viele dieser Akten so in den östlichen Reichsgebieten nicht überliefert, wohl zum Teil Kriegsverlust oder irgendwann durch die Behörden vernichtet, wenn z.B. zu alt. Jedenfalls findet man nicht viele solcher alten Bestände gelistet. Ausländer konnten auch z.B. die sächsische Staatsbürgerschaft beantragen, um sich z.B. in Leipzig dauerhaft nieder zu lassen. Leipzig Bürgerakten, 1892-1932, enthält auch "echte Ausländer" die Bürger von Leipzig werden wollten. https://www.familysearch.org/search/...tory%20Library Wo und wann wird denn gesucht? Juergen Geändert von Juergen (19.10.2018 um 14:25 Uhr) |
#7
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Zitat:
die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt (bzw. modern Bürgeramt) besteht für jeden, der in Deutschland lebt, egal ob er Deutscher oder Ausländer ist. Eine einfache Melderegisterauskunft kann prinzipiell jeder anfordern, aber viel mehr als Namen und aktuelle Adresse (bzw. letzte wenn verstorben) bekommt man nicht, und muss selbst schon genug Informationen angeben, dass die gesuchte Person zweifelsfrei identifizierbar ist (z.B. durch Angabe des Namens und Geburtsdatums). Die einfache Melderegisterauskunft eignet sich also vor allem um die aktuelle Adresse einer Person herauszufinden. Ältere Melderegister können sich in Archiven befinden; es gibt aber keine Pflicht für die Archive, diese Register zu übernehmen. Das muss man im Einzelfall ermitteln. Auch die früheren Adressbücher wurden wohl auf Grundlage der Melderegister erstellt. @Juergen: Naturalisation ist die Einbürgerung, also der Erwerb der Staatsangehörigkeit. Das betrifft aber nur die Ausländer, die dies eben auch taten, sicherlich aber nicht alle Ausländer, die für eine Zeit in Deutschland leb(t)en. Armand, wenn ich mir die frz. Anfrage nochmal anschaue, denke ich, es geht um eine bestimmte Person? Dann wäre es definitif einfacher genauer zu wissen, wer wo wann gesucht wird. LG, Antje |
#8
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Hallo alle die mir geantwortet haben und nochmals vielen Dank dafür. Ichwerde Eure Nachrichten an den Interessierten weiterleiten.
Nein, Antje, es geht nicht um eine bestimmte Person. Es interessiert ihn die Franzosen die Deutsch zwischen 1871 und 1945 geworden sind. |
#9
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Hallo Armand!
Diese Personen wären ja aus deutscher Sicht auch bei einem Umzug nach 1918 bzw. 1945 weiterhin Deutsche gewesen und etwaige Bestimmungen zu Ausländern hätten sie nicht betroffen, denke ich. |
#10
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Die Akten sind in den Archiven meistens unter Polizeiangelegenheiten zu finden.
Beispiel Aachen: Polizeidirektion Inhalt : provisorisches Findmittel Bauaufsicht, Wasser- und Bachaufsicht, Einbürgerungen, Zensur, Eisenbahnanlagen, 1. Weltkrieg. |
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