Antrag auf Namensberichtigung beim Standesamt Danzig

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  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2012
    • 1424

    #16
    Hallo Daniel,

    kannst du nicht einfach heiraten???
    Vielleicht hätte deine Frau einen "schöneren" Namen! In einer eingetragen Lebensgemeinschaft gehts aber wahrscheinlich nicht, vermute ich.

    Ich kann Dein Dilemma schon verstehen - keiner will gehänselt werden, aber so schlimm finde ich den Namen nun auch nicht.
    Denk mal an diejenigen mit dem Namen: Fxck oder Txtte oder , oder...

    LG von Econ

    P. S. Andernfalls schau mal ins West/Ostpreussen-Forum, da steht bestimmt, wohin du dich in Danzig wenden mußt. Ob solche Urkunden noch vorhanden sind, weiß meistens unser geschätzter User Friedhard Pfeiffer.

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    • DerTim
      Benutzer
      • 09.11.2011
      • 18

      #17
      Zitat von Mechthild Beitrag anzeigen
      Hallo Daniel,

      hast Du Dir schon mal überlegt, was alles auf Dich zukommt nach einer evtl. "Berichtigung"? Nichts stimmt mehr: Dein Ausweis, Führerschein, KFZ-Brief-und Schein, Bankverbindung (und alle daran hängenden fixen Abbuchungen) Kreditkarte(n) Versicherungspolicen usw., vom "Kleinkram" wie z.B. Anschrift am Briefkasten will ich garnicht reden. Und das alles, um evtl. später einmal festzustellen, dass die "Urform" des Namens nochmal anders lautet.

      Und dass das alles Kosten verursacht, ist wohl klar

      Schöne Grüße
      Mechthild
      Hallo,
      naja wenn das so eine große Katastrophe wäre, würde wohl keiner heutzutage mehr heiraten und den Namen des Partners annehmen. Da ist dieser Fall ja sogar noch harmloser, da man nicht zwangsläufig wirklich alles unwichtige ändern muss. Ob die Kaninchenzüchterzeitung nun an Herrn Scheidmann oder Scheidemann geht, wird dem Briefträger wohl eh egal sein

      Hallo Daniel,

      kannst du nicht einfach heiraten???
      Vielleicht hätte deine Frau einen "schöneren" Namen! In einer eingetragen Lebensgemeinschaft gehts aber wahrscheinlich nicht, vermute ich.

      Ich kann Dein Dilemma schon verstehen - keiner will gehänselt werden, aber so schlimm finde ich den Namen nun auch nicht.
      Denk mal an diejenigen mit dem Namen: Fxck oder Txtte oder , oder...

      LG von Econ

      P. S. Andernfalls schau mal ins West/Ostpreussen-Forum, da steht bestimmt, wohin du dich in Danzig wenden mußt. Ob solche Urkunden noch vorhanden sind, weiß meistens unser geschätzter User Friedhard Pfeiffer.
      Genügt die Begründung nicht schon alleine, um den Namen zu ändern, oder ist Scheidemann dafür zu "harmlos" und zu häufig? Ehemalige Nachbarn von mir hießen Fxcken und durften daher auch so den Namen problemlos ändern.

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      • Narbonne
        Erfahrener Benutzer
        • 01.08.2010
        • 438

        #18
        Namensänderung

        Hallo zusammen,
        bei uns wurde um 1890 herum bei einem von 9 Kindern statt ein " ae" im Namen ein " e ", so heißt das Kind "anders" als die gesamte Familie und der Onkel heißt statt "ae" " ä " im Namen, so wie es eben der Schreiber aufgeschrieben und für richtig gehalten hat.
        Gruß
        Brigitte




        __________________________________________________ ________________
        suche FROST und JAESCHKE in Berlin

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        • econ
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2012
          • 1424

          #19
          Zitat von DerTim Beitrag anzeigen

          Genügt die Begründung nicht schon alleine, um den Namen zu ändern, oder ist Scheidemann dafür zu "harmlos" und zu häufig? Ehemalige Nachbarn von mir hießen Fxcken und durften daher auch so den Namen problemlos ändern.
          Hallo @all:
          Mir ist es natürlich grundsätzlich egal. Wenn der seelische Druck so groß ist, dann her mit der Namensänderung. Viel Glück dabei!
          Aber was rede ich? Ich kann mir gar kein Urteil erlauben, kein Pro und Contra: Mein Name war und ist ganz allerliebst und daher habe ich mich noch nie mit diesem Thema auseinander setzen müssen und war nicht der Grausamkeit anderer Kinder ausgesetzt. Ich glaube allerdings, daß es nicht nur phonetische oder schreibtechnische Unterschiede zwischen dem Namen Scheidemann und Fxcken gibt.

          Letzlich muß der Daniel entscheiden, was für ihn wichtig ist. Damit verabschiede ich mich aus diesem Thema, denn in Danzig kenne ich mich nicht aus und allein meine Meinung hilft dir, Daniel, nicht weiter.

          Ich wünsche Dir wirklich viel, viel Glück und Ausdauer.

          Lg von Econ

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          • Rosachen
            Benutzer
            • 09.04.2012
            • 48

            #20
            Hallo zusammen,
            ich wohne in einem Dorf wo mein Geburtsname nur einmal vorkommt. Er wird mit der Endung g geschrieben. In einem Nachbarort gibt es den Namen ziemlich oft mit der Endung k. Ich habe meinen Vater gefragt, ob wir mit diesen verwandt sind. Antwort nein. Jetzt habe ich im Archiv des Ortes(ein anderer Nachbarort) stöbern dürfen, in dem mein Großvater geboren ist.
            Und siehe da, mein Ururgroßvater stammt aus dem Nachbarort mit den vielen Namen mit k am Ende. In seinem Geburtseintrag hat der Pfarrer ihn noch mit k geschrieben und im Heiratseintrag (anderer Ort) steht er plötzlich mit g am Ende. Also habe ich jetzt jede Menge Verwandschaft dazubekommen.

            Viele Grüße
            Rosachen

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            • Silke Schieske
              Erfahrener Benutzer
              • 02.11.2009
              • 4400

              #21
              Hallo,

              Warum den Namen ändern? Na und.

              Meine Omi erzählte, dass sie eigentlich Lüder heißen müssten, aber um 18?? herum bei einer kirchlichen Trauung der Pfarrer aus dem "ü" ein "ie" machte. Seit dem heißen sie Lieder.

              Obwohl ich meinen Namen immer wieder buchstabiere, er wird nach wie vor in den unterschiedlichsten Schreibweisen geschrieben.

              LG Silke

              Wir haben alle was gemeinsam.
              Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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              Kommentar

              • elwetritsche
                Erfahrener Benutzer
                • 23.03.2013
                • 916

                #22
                Andere Schreibweisen kenne ich aus der Geschichte mit dem T in unserem Nachnamen.

                Um 1800 tauchten in den Unterlagen der Gemeinde Bechtheim die ersten Bertz bzw. Berz auf.
                Mein direkter Vorfahre mit T heiratete nach Zornheim. Da es dort schon einige Berz ohne T gab, schrieb der Beamte ihn einfach ohne T ein. Seine Kinder schrieben sich dann Berz ohne T.
                Einer seiner Söhne wiederum zog nach Ebersheim. Der dortige Ortsbeamte trug diesen dann einfach wieder als Bertz mit T ein. Wahrscheinlich war in seinem Bekanntenkreis einer mit T.

                So bin ich also wieder bei dem ursprünglichen T im Nachnamen gelandet.
                Liebe Grüße
                Elwe

                Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.

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                • Ute69
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.03.2012
                  • 925

                  #23
                  Hallo ,

                  Was soli ich sagen:

                  Ich habe in einem Ahnenzweig in drei Generationen folgenden Schreibweisen zu einem Namen:

                  Dobryteer, Debroter,Dobrohr, Dobriten ,Dobritter,Dobrieter,Dobriter und Dobriteur.
                  Sie alle sind miteinander verwandt(Großvater Vater und Kinder).

                  Also nicht umbedingt auf dem kleine e rumhaken.


                  Liebe Grüße Ute
                  Zuletzt geändert von Ute69; 26.05.2013, 20:57.

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                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1500

                    #24
                    Ich hab eine Urgroßtante, bei der ein h im Namen ausgelassen wurde. Sie hieß dann auch lebenslang, bzw. bis sie heiratete, anders als ihre gesamte Familie.
                    Gruß Asphaltblume

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                    • franz ferdinand
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.01.2013
                      • 345

                      #25
                      Zitat von Quaner88 Beitrag anzeigen
                      Ich war heute gleich mal auf dem Standesamt und hab mal nachgefragt. Der zuständige Beamte hat dann gesagt, ich muss aus Danzig (dort kommen meine Vorfahren auch her und dort ist auch der Fehler gemacht worden) Kopien der Geburts- und Heiratsbüchereinträge beantragen und mit denen dann auf jenes Amt in Deutschland gehen, wo die erste Amtshandlung (Hochzeit) in Deutschland durchgeführt wurde und dort dann die Berichtigung beantragen.
                      Das deckt sich allerdings nicht mit der Rechtslage, wirf mal einen Blick ins Namensänderungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...ndg/gesamt.pdf Der Antrag ist bei Deiner Wohnsitzbehörde einzubringen.

                      Übrigens ist für eine Namensänderung gem. § 3 ausschließlich ein "wichtiger Grund" nötig und das könnte neben einer umfangreich darzulegenden älteren Schreibweise eben durchaus auch die Hänseleien sein. Als - unverbindliche!! - Beispiele für wichtige Gründe führe ich zum Vergleich einmal unsere Rechtslage an, im österreichischen Namensänderungsgesetz werden solche wichtigen Gründe nämlich demonstrativ aufgezählt:

                      "§ 2. (1) Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor, wenn
                      1.
                      der bisherige Familienname lächerlich oder anstößig wirkt;
                      2.
                      der bisherige Familienname schwer auszusprechen oder zu schreiben ist;
                      3.
                      der Antragsteller ausländischer Herkunft ist und einen Familiennamen erhalten will, der ihm die Einordnung im Inland erleichtert und der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wird;
                      4.
                      der Antragsteller den Familiennamen erhalten will, den er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat;
                      5.
                      der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er früher zu Recht geführt hat;
                      6.
                      die Vor- und Familiennamen sowie der Tag der Geburt des Antragstellers mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart übereinstimmen, daß es zu Verwechslungen der Personen kommen kann;
                      7.
                      ...
                      7a.
                      ...
                      8.
                      ...
                      9.
                      der Antragsteller einen § 155 ABGB entsprechenden Familiennamen der Person erhalten will, der die Obsorge für ihn zukommt oder in deren Pflege er sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze Zeit beabsichtigt ist;
                      9a.
                      der Antragsteller, der neben der österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, einen Familiennamen erhalten will, den er nach einem anderen Personalstatut bereits rechtmäßig führt und Ziel der Namensänderung ist, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen;
                      10.
                      der Antragsteller glaubhaft macht, daß die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können;
                      11.
                      der Antragsteller aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen wünscht."


                      LG Martin

                      PS: Im Übrigen bleibe ich - wenn es Dir wirklich um die historische Authentizität geht - bei meiner Empfehlung, keinesfalls schon jetzt den Namen zu ändern. Wenn, dann solltest Du das erst machen, wenn Du am Ende Deiner Erforschung dieser Linie angekommen bist. Sonst kann es Dir, nein, wahrscheinlich wird es Dir passieren, dass die ursprüngliche Schreibweise noch einmal anders lautet und Du erst wieder den "falschen" Namen führst.
                      Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

                      Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4842

                        #26
                        Zitat von franz ferdinand Beitrag anzeigen
                        Das deckt sich allerdings nicht mit der Rechtslage, wirf mal einen Blick ins Namensänderungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...ndg/gesamt.pdf Der Antrag ist bei Deiner Wohnsitzbehörde einzubringen.
                        Die Frage ist, ob man die Behörden dieses fehlende e als Korrektur eines Schreibfehlers durchgehen ließen. Das ist ja wohl, was da angedeutet wurde. Dann wäre das Namensänderungsgesetz evtl. nicht einschlägig.
                        Gruß
                        gki

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                        • Quaner88
                          Benutzer
                          • 23.05.2013
                          • 34

                          #27
                          Zitat von franz ferdinand Beitrag anzeigen
                          Übrigens ist für eine Namensänderung gem. § 3 ausschließlich ein "wichtiger Grund" nötig und das könnte neben einer umfangreich darzulegenden älteren Schreibweise eben durchaus auch die Hänseleien sein.
                          Hallo franz ferdinand alias Martin,
                          vielen Dank für die ausführliche Info. Auch ich hab mich im Vorfeld der Anfrage erkundigt und bin genau auf dieses Namensänderungsgesetz gestoßen. Mir diesem Vorwissen bin ich dann aufs Amt und habe die Anfrage gestellt. Dort wurde mir erklärt, dass es einen deutlichen Unterschied gibt, zwischen einer Namensänderung und einer Namensberichtigung gibt:
                          Bei der Namensänderung sind die von dir aufgeführten Paragraphen und Gründe von Bedeutung. Diese Namensänderung kostet auch richtig Asche (je nach örtlicher Behörde um die 280€) und muss dann von jeder einzelnen Person meiner Familie bzw meiner Vorfahren gestellt werden. Und jeder muss dann diesen Betrag zahlen.
                          Bei der Namensberichtigung, wird nur ein Fehler behoben. Dieser Fehler muss natürlich mit Urkunden und Dokumenten bewiesen werden. Außerdem kostet das dann auch insgesamt weniger Geld...

                          So wurde mir das vom dem Standesbeamten erklärt. Deshalb mache ich mich jetzt auf die Suche nach den Dokumenten bzw. den Beweisen, um diesen Fehler zu korrigieren und meinen Nachnamen zu BERICHTIGEN. Ich hoffe also die nötigen Urkunden zu finden. Gerne halte ich euch darüber auf dem Laufenden.

                          Gruß, Daniel

                          PS: Laut den Ergebnissen meiner bisherigen Ahnenforschung, heißen alle Äste "Scheidemann" (also mit e). Weiter als bis ins Jahr 1870 (also bis zu meinem UrUrgroßvater, der noch Scheidmann hieß) bin ich nicht gekommen. Dazu fehlen mir die nötigen Informationen/ Geburtsurkunden. Aber vielleicht kommt ja dazu was, aus vom Standesamt aus Danzig, wo ich diese Urkundenkopien angefordert habe.

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                          • #28
                            Hallo Quaner88,

                            ich habe mal so eine nachträgliche Namenskorrektur auf einer Geburtsurkunde angehängt. Die Geburtsurkunde ist von 1898 und die Korrektur durch den Standesbeamten von 1997.

                            LG
                            Lizzy
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von Gast; 27.05.2013, 13:36.

                            Kommentar

                            • Renate7
                              Erfahrener Benutzer
                              • 31.01.2013
                              • 223

                              #29
                              Hallo, und Moin !

                              Hab auch mal einen Scan einer Namensberichtigung angehängt, ( hoffe man kann es einigermaßen erkennen ).
                              Vermerkt wurde die Berichtigung auf der Geburtsurkunde des Kindes, allerdings wurde die Verwirrung dadurch nur noch größer, denn jetzt liest sich der Familienname wie " Polum" und nicht wie "Blum".
                              Dem Vater selbst, scheint diese Tatsache jedoch bis dahin noch nicht bekannt gewesen zu sein, er unterschreibt 1890 mit dem Namen " Blume".
                              Bin mal gespannt wer 1913/1914 die Namenskorrektur beantragt hat, ob es dazu noch Unterlagen beim Amtsgericht gibt

                              Herzliche Grüße
                              Renate
                              Angehängte Dateien

                              Kommentar

                              • Quaner88
                                Benutzer
                                • 23.05.2013
                                • 34

                                #30
                                Antrag auf Namensberichtigung beim Standesamt Danzig

                                Hallo zusammen,
                                ich habe mir aus Danzig Kopien von sämtlichen Registerbucheinträgen schicken lassen. Nun hat sich die Vermutung bestätigt, dass sich vor langer Zeit ein Fehler in meinen Nachnamen geschlichen hat. Diesen will ich jetzt berichtigen lassen.

                                Meine Frage ist nun, wie stelle ich einen solchen Antrag beim Standesamt? Oder besser, wie läuft das Ganze jetzt ab? Wie kann ich eine Änderung eines Registerbucheintrags in Danzig in die Wege leiten?

                                Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin über alles dankbar, das mich weiterbringt.

                                Beste Grüße,
                                Daniel

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