Briefprotokoll Heiratsbrief von 1784

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  • Stefan1968
    Benutzer
    • 16.07.2021
    • 38

    [gelöst] Briefprotokoll Heiratsbrief von 1784

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll Heiratsbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1784
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Klingen bei Aichach (Bayern), Deutscher Orden Blumenthal
    Namen um die es sich handeln sollte: Familie Jung


    Wie bereits in meinem Beitrag davor (Briefprotokoll Vertragsbrief 1784) erwähnt, hier das zweite Briefprotokoll, bei dem ich eine Übersetzungshilfe bräuchte. Es handelt sich um einen Heiratsbrief von 1784, der direkt nach dem Vertragsbrief in die Briefprotokolle eingetragen wurde.
    Ich kann entziffern, dass es um den "Joseph Jung zu Klingen" geht. Weiter unter im Text erkenne ich den Namen seiner Braut, nämlich Juliana Gröppmayr. Laut Kirchenbuch haben die beiden im Februar 1784 geheiratet.
    Es gibt, wie beim Vertragsbrief von diesem Briefprotokoll zwei Ausfertigungen, eine Reinschrift und ein Rapular. Ich hänge mal beide hier dran.


    Vielen herzlichen Dank für Eure Mithilfe!


    Liebe Grüße


    Stefan
    Angehängte Dateien
  • stoetzner
    Erfahrener Benutzer
    • 08.08.2017
    • 132

    #2
    Das ist ganz schöne Arbeit …


    1. Enthalten beide Dokumente den gleichen Text?
    2. Sind die Originale zugänglich?

    Kommentar

    • Stefan1968
      Benutzer
      • 16.07.2021
      • 38

      #3
      Da ich hier noch neu bin, wusste ich nicht, wie aufwendig so eine Übersetzung ist bzw. welche Textlänge noch vertretbar ist.

      Aber ich kann gerne nochmal versuchen, zumindest einzelne Passagen, die ich evtl. entziffern kann, hier einzutragen.


      Was ich bisher gesehen habe, ist der Text beim Heiratsbrief bezüglich Reinschrift und Rapular gleich. Beim Vertragsbrief (im anderen Beitrag) gibt es scheinbar Unterschiede.
      War das nicht so, dass das Protokoll zunächst verfasst wurde (= Rapular) und dann nochmal eins zu eins in Reinschrift abgeschrieben wurde? Oder wurden da dann bei der Reinschrift noch Änderungen vorgenommen? Weiß das jemand von Euch? Und war das eher die Ausnahme, dass es zwei Versionen gibt?


      Mit zugänglich ist gemeint, ob die Protokolle online einsehbar sind oder?
      Das ist meines Wissens nicht möglich.

      Kommentar

      • Stefan1968
        Benutzer
        • 16.07.2021
        • 38

        #4
        Entschuldigung, ich habe den falschen Begriff gewählt: Es muss natürlich Transkription und nicht Übersetzung heißen.

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          Heiraths Brief 100f
          Zwischen dem ehrbaren Joseph
          Jung zu Klingen, des weyl. Johann
          Jungs gewesten Viertlern allda
          und Marie Anna, dessen ebenfalls
          verstorbenen Eheweibs ehelich er-
          zeugter Sohn an einem,
          sodann Juliana, des weyl.
          Joseph Gröppmayers , gewesten
          Halbbauern zu ...illenbach
          und dessen noch lebenden Ehe-
          weibs Klara ehelich erzeugter
          Tochter am anderen Theil
          unter Beystandsleistung ihres
          Bruders Franz Gröppmayers
          allda ist nachstehende Heiraths-
          Abrede...


          VG
          mawoi
          Zuletzt geändert von mawoi; 19.07.2021, 13:16.

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3968

            #6
            Abrede wohlbedacht? Beschlossen und
            aufgerichtet worden, als näml. und
            Erstens die oben verlobte
            Braut ihrem Bräutigam 100 f Baar-
            geld, worüber sie auch quittiert
            wird, nebst einer standesgemässigen
            Fertigung, als 1 Kasten, 1 Truhe,
            1 Bettstadt, 1 Bett und 1 ...igen
            Überzug und einer Ruhe... zu dem

            wahren Heitathsgute?. zu dehm
            gegen
            Zweittens Er, der Bräutigam
            gedacht(er) seiner Braut das unter
            heuentig. dato durch Vertrag zu-
            gebrachten Viertelgut zu Klingen.
            Dagegen setzet und da

            verheirathet.
            Drittens ist wegen dem sich er..
            Todesfällen bedungen worden....


            VG
            mawoi

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            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 1679

              #7
              Mein Vorschlag wäre:

              ... mit 1 maligen
              Überzug und einer Kuhe zu einem
              wahren Heirathgut zu. Dahin
              gegen
              Zweittens Er der Bräutigam
              gedacht(er) seiner Braut das unter
              heutigen dato durch Vertrag an (sich)
              gebrachte Viertelgut zu Klingen
              dagegen setzet und an-
              verheirathet....
              Zuletzt geändert von M_Nagel; 19.07.2021, 20:24.
              Schöne Grüße
              Michael

              Kommentar

              • Stefan1968
                Benutzer
                • 16.07.2021
                • 38

                #8
                Vielen Dank für die tolle Hilfe!

                Ich werde von den restlichen Seiten auch noch einen Lückentext verfassen.

                Kommentar

                • Stefan1968
                  Benutzer
                  • 16.07.2021
                  • 38

                  #9
                  Dann versuche ich mich mal an Seite 3:


                  Todesfällen bedungen worden,
                  daß __ __ __ dem
                  andere ohne __ dieser __
                  er___ , und ___ __-
                  erben wurde, __ __ __ __
                  __ __ wär, dieser aber
                  noch __ ___ wird.
                  __ ebenfalls dahinscheiden
                  sollte als dann der hinter-
                  bliebene an des(?) verstorbenen
                  nächste Erben 50 f __ Jahr

                  und Tag, __ bey weiteren(?) __-
                  ___ ___ ___ zu geben(?)
                  ___ __ , daß übrigen aber
                  demselben eigenthümlich jedoch(?)
                  mit dem Beysatz verbleiben(?)
                  solle, daß die ____
                  außer des __zeitl. ___

                  Kommentar

                  • Stefan1968
                    Benutzer
                    • 16.07.2021
                    • 38

                    #10
                    Hier die Seite 4:


                    ___ __ Überlebenen(?) zum __
                    Verbleibung(?) und __ __ __ __
                    bey(?) sich ____ des Ein____
                    ___ __ soll __ in 2 Theile
                    getheilet(?) __ __ __ Über-
                    lebene, __ __ __ __
                    ____ __ vorsterbene(?) zufallen
                    soll. Hiermit(?) dieser Heiraths
                    brief beschlossen(?), und gerichtl. hier
                    angelobet(?) worden.
                    Zeugen
                    Johann Meier, und Hans Georg Brindel beide(?) zu Klingen __
                    __ __
                    ____
                    __ ___ ___ Joseph Jung

                    Kommentar

                    • Stefan1968
                      Benutzer
                      • 16.07.2021
                      • 38

                      #11
                      Und noch die Seite 5 oben:


                      des an sich ge___ Viertel
                      gut, und __ nach(?) der
                      __estimation a 500 f zu
                      __ __ __
                      25(?) f

                      Kommentar

                      • M_Nagel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2020
                        • 1679

                        #12
                        Seite 3

                        [Drittens ist wegen den sich ergebenden]
                        Todesfällen bedungen worden,
                        daß wenn eines vor dem
                        andern ohne aus dieser Ehe
                        erzeugt, und vorhandenen Leibes-
                        erben würde, oder wenn auch ein
                        Kind vorhanden wär, dieses aber
                        noch vor Erreichung eines
                        Jahr ebenfalls dahinscheiden
                        sollte als dann der hinter-
                        bliebene an des verstorbenen
                        nächste Erben 50 f iner Jahr
                        und Tag, oder bey weiterer Ver-
                        ehlichung Baar hinaus zu geben
                        gehalten seyn, daß übrige aber
                        demselben eigenthümlich jedoch
                        mit dem Beysatz verbleiben
                        solle, daß die Gewändereyen /:
                        auser des hochzeitl. Gewands,
                        Schöne Grüße
                        Michael

                        Kommentar

                        • M_Nagel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.10.2020
                          • 1679

                          #13
                          Seite 4:


                          welches dem Überlebenden zum Voraus
                          verbleiben, und worauf denen Freunden
                          bey sich ergebenden Fall das Einstandrecht
                          vorbehalten seyn solle : / in 2 Theile
                          getheilet davon einer dem Über-
                          lebenden, der andere aber denen
                          Befreunden des Verstorbenen zufallen
                          solle. Womit dieser Heiraths-
                          brief beschlossen, und gerichtl. hier[über]
                          angelobet worden.
                          Zeugen
                          Johann Meier, und Hans Georg
                          Brindel beede zu Klingen. Act[um]
                          ut Supra.

                          Neufrist

                          Dato verneustiftet Joseph Jung
                          Schöne Grüße
                          Michael

                          Kommentar

                          • M_Nagel
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.10.2020
                            • 1679

                            #14
                            Seite 5

                            das an sich gebrachte Viertel
                            gut, und erleget nach der
                            Aestimation ad 500 f zu
                            5. Pro Cento
                            25. f - K.-
                            Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.07.2021, 13:22.
                            Schöne Grüße
                            Michael

                            Kommentar

                            • Stefan1968
                              Benutzer
                              • 16.07.2021
                              • 38

                              #15
                              Vielen herzlichen Dank für die tolle Hilfe!

                              Kommentar

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