Polnische Staatsbürgerschaft im 19. Jahrhundert

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  • MeineAhnen
    Benutzer
    • 21.09.2018
    • 67

    Polnische Staatsbürgerschaft im 19. Jahrhundert

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1840 - 1882
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo an alle Mitlesenden

    Ich habe einmal eine allgemeine Frage.
    Gab es im 19. Jahrhundert so etwas wie eine polnische Staatsangehörigkeit?
    Wenn ja, bezog sich das auf einen klar abgegrenzten Teil des heutigen Polens?

    Liebe Grüße

    Anja

  • #2
    Hallo,
    soweit ich weiß, gab es die polnische Staatsangehörigkeit nur im Königreich Polen (Kongresspolen) von 1815-1831. Das Königreich Polen hatte eine eigene Armee und einen Sejm. Außerdem war Polnisch Amtssprache. Nach der polnischen Niederlage im Novemberaufstand wurden alle Sonderrechte Polens innerhalb des Russischen Kaiserreiches aufgehoben. Polen wurde in russische Gouvernements aufgeteilt und in das Russische Kaiserreich integriert. Alle Polen waren seitdem russische Staatsbürger. Davor hatte das Königreich Polen nur eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich und wurde vom russischen Kaiser als König von Polen regiert. Ostpolen wurde nach den polnischen Teilungen sofort in das Russische Kaiserreich integriert. Aber das Königreich von Polen hieß vor 1815 Herzogtum Warschau, es gehörte ab 1795 zu Preußen und Österreich, wurde aber im Jahr 1807 von Napoleon erobert.

    Hier ist eine Karte von Kongresspolen:

    Zuletzt geändert von Gast; 23.09.2021, 18:30.

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    • MeineAhnen
      Benutzer
      • 21.09.2018
      • 67

      #3
      Danke Balduin1297

      Verstehe ich das richtig von deinem Beitrag , dass ab 1831 alle Polen die russische Staatsbürgerschaft hatten?

      Gruss

      Anja

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      • MeineAhnen
        Benutzer
        • 21.09.2018
        • 67

        #4
        Entschuldigung ....
        Mit "Polen" meinte ich eher Kinder polnischer Staatsbürger, welche in den Gebieten unter russischer Herrschaft geboren waren.

        Ich nehme an, dass Kinder polnischer Eltern in Preussen und anderswo die polnische Staatsbürgerschaft ihrer Eltern bekamen.

        Ist das so richtig?

        Kommentar

        • Andre_J
          Erfahrener Benutzer
          • 20.06.2019
          • 1908

          #5
          Zitat von MeineAhnen Beitrag anzeigen
          Ich nehme an, dass Kinder polnischer Eltern in Preussen und anderswo die polnische Staatsbürgerschaft ihrer Eltern bekamen.
          Ich vermute mal, sie hatten die preußische Staatsbürgerschaft. Denn ohne polnischen Staat macht die Staatsbürgerschaft ja keinen Sinn.

          Siehe auch https://www.preussenchronik.de/ereig...ie_007590.html
          Zuletzt geändert von Andre_J; 23.09.2021, 18:01.
          Gruß,
          Andre

          Kommentar


          • #6
            Hallo,
            in der preußischen Provinz Posen hatten die Polen ab 1815 die preußische Staatsbürgerschaft, in Pommerellen ab 1772 preußische Staatsbürgerschaft, in Galizien ab 1772 die österreichische Staatsbürgerschaft, polnische Ostgebiete (Litauen, Belarus, Ukraine und Kurland) ab 1772, 1793 und 1795 russische Staatsbürgerschaft, in Kongresspolen bis 1831 polnische Staatsbürgerschaft, ab 1832 russische Staatsbürgerschaft. Vor der 1. Teilung im Jahr 1772 hatten alle die polnische Staatsbürgerschaft.

            Man darf die Ethnie nicht mit der Staatsangehörigkeit verwechseln. Denn die war in Polen ab dem Jahr 1772 sehr unterschiedlich.
            Zuletzt geändert von Gast; 23.09.2021, 18:25.

            Kommentar

            • Andre_J
              Erfahrener Benutzer
              • 20.06.2019
              • 1908

              #7
              Zitat von Balduin1297 Beitrag anzeigen
              Man darf die Ethnie nicht mit der Staatsangehörigkeit verwechseln. Denn die war in Polen ab dem Jahr 1772 sehr unterschiedlich.
              Zumal es ja neben Deutschen und Polen auch noch Kaschuben gab, die nie einen eigenen Staat hatten.
              Gruß,
              Andre

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              • MeineAhnen
                Benutzer
                • 21.09.2018
                • 67

                #8
                Danke Andre

                das macht Sinn.
                Mein Ururgrossvater war 1882 in Ostpreussen reborn.
                Die deutschen Archive gaben mir widersprüchliche Informationen zu seiner Staatsangehörigkeit.
                Eins meint er wäre russischer Staatsbürger und das andere , dass er polnischer Staatsbürger war.
                Nach deiner Logik, kann er ja auf gar keinen Fall die polnische Staatsbürgerschaft gehabt haben.

                Da kommt die Ethnie wohl mit rein Balduin.
                Vielleicht war er Pole mit russische Staatsbürgerschaft und die Archive verwechseln das miteinander.

                Macht das so Sinn? Oder seht ihr da andere Gedankenfehler?

                Gruss

                Anja

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                • Gastonian
                  Moderator
                  • 20.09.2021
                  • 3303

                  #9
                  Hallo Anja:

                  Hierzu ist, glaube ich, die Diskussion bei https://de.wikipedia.org/wiki/Polnis...h%C3%B6rigkeit relevant. Die polnische Staatsangehörigkeit war ein Novum in 1919/20. So wurden alle Einwohner des neuen Polen, die in den russischen Einwohnerbüchern der vormals russischen Gebiete eingetragen waren, im Januar 1920 zu polnischen Staatsangehörigen erklärt. Falls dein Vorfahre (der sich ja im Kreis Johannisburg hart an der preußisch-russischen Grenze bewegte) in Russland angemeldet war und dann im Januar 1920 tatsächlich im neuen Polen seinen Aufenthalt hatte, würde er dadurch die polnische Staatsangehörigkeit erlangt haben, egal was seine Vorfahren waren.


                  Grüße

                  --Carl-Henry
                  Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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                  • #10
                    Hallo,
                    genauso ist es richtig. Das hatte ich ja von Anfang an gesagt, dass seine Eltern sehr wahrscheinlich aus Masowien, welches zu Russisch-Polen (ehemals Königreich Polen) gehörte, nach Ostpreußen ausgewandert sind. Seine Eltern waren also Polen mit russischer Staatsangehörigkeit.

                    Und das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber da er in Ostpreußen geboren ist, welches erst ab 1945 zu Polen und Russland gehörte, halte ich diese Möglichkeit für unwahrscheinlich. Denn dies wäre nur möglich gewesen, wenn er selbst in Russisch-Polen geboren wäre.
                    Zuletzt geändert von Gast; 23.09.2021, 18:53.

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                    • MeineAhnen
                      Benutzer
                      • 21.09.2018
                      • 67

                      #11
                      Danke Carl-Henry und Balduin

                      Das hört sich plausibel an.
                      Doch jetzt frage ich mich, wie sich das auf Ehefrau und Kinder auswirkte.
                      Als mein Ururgrossvater 1901 in Adlig Kessel, Kreis Johannisburg heirate, musste seine Ostpreussische Ehefrau da seine russische Staatsbürgerschaft annehmen?
                      Laut den Archiven wurde nur mein Ururgrossvater eingebürgert. Vom Rest der Familie ( Frau und 5 Kinder) wurde nichts erwähnt.

                      Gruss

                      Anja

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                      • #12
                        Hallo,
                        das ist seltsam, da normalerweise die Ehefrau immer nach der Heirat die Staatsbürgerschaft des Ehemannes und die Kinder die Staatsbürgerschaft der Eltern erhalten.

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                        • MeineAhnen
                          Benutzer
                          • 21.09.2018
                          • 67

                          #13
                          Ich denke, ich muss von den Archiven mehr dazu erfragen.

                          Gruss

                          Anja

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                          • MeineAhnen
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                            • 21.09.2018
                            • 67

                            #14
                            Nochmal zum Beitrag von Carl-Henry

                            Mein Ururgrossvater flüchtete mit seiner Familie 1914 oder 1915 vor dem Einfall der Russen nach Preußisch Holland und tauchte dann 1919 in Banteln, Raum Hannover wieder auf.
                            Danach hat er Deutdchland bis zu seinem Tod nicht wieder verlassen.
                            Damit dürfte er dann wohl eher nicht die polnische Staatsbürgerschaft angeboten bekommen haben.

                            Gruss

                            Anja

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                            • MeineAhnen
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                              • 21.09.2018
                              • 67

                              #15
                              Hallo noch einmal an alle Mitlesenden

                              Ich habe beim niedersächsischen Landesarchiv noch einmal angefragt und tatsächlich haben sie dort nur den Namen meines Ururgrossvaters Alexander Szymanczik und die Bestätigung, dass er 1921 eingebürgert wurde.
                              Der Name seiner Ehefrau und Namen der Kinder sind dort nicht erfasst.

                              Ist es denn möglich, dass nur er eingebürgert wurde?
                              Oder wurde immer die ganze Familie mit einbezogen ohne weitere Dokumente?
                              Kennt sich hier jemand damit besser aus oder könnte ich mich da an andere Stellen wenden?
                              Ich wüsste wirklich nicht, wen ich sonst fragen könnte.

                              Liebe Grüße

                              Anja

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