Hallo,
vorhin erfuhr ich endlich wo die zweite Ehefrau meines Urgroßonkels bestattet wurde und das Sterbedatum wurde mir auch von der Friedhofsverwaltung mitgeteilt.
Für mich stellt sich jetzt die Frage ob der entsprechende Sterbeeintrag ab dem 29. Mai schon dem Archivrecht unterliegt oder erst ab dem 1.1.2020?
Nachvollziehbarer Weise wäre mir ersteres lieber, aber ich habe in dunkler Erinnerung das es offiziell immer zum Jahreswechsel wäre.
Weis das zufällig jemand genau?
Vielen Dank,
Jürgen
vorhin erfuhr ich endlich wo die zweite Ehefrau meines Urgroßonkels bestattet wurde und das Sterbedatum wurde mir auch von der Friedhofsverwaltung mitgeteilt.
Für mich stellt sich jetzt die Frage ob der entsprechende Sterbeeintrag ab dem 29. Mai schon dem Archivrecht unterliegt oder erst ab dem 1.1.2020?
Nachvollziehbarer Weise wäre mir ersteres lieber, aber ich habe in dunkler Erinnerung das es offiziell immer zum Jahreswechsel wäre.
Weis das zufällig jemand genau?
Vielen Dank,
Jürgen
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