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  #1  
Alt 12.11.2019, 09:41
Raschdorf Raschdorf ist offline männlich
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Standard Eine Frage zu sogenannten Mischehen

Guten Morgen,

wurde in katholischen Traubüchern darauf hingewiesen, wenn die Braut oder der Bräutigam evangelisch waren, oder wurde diese Tatsache eher verschwiegen?

Wie sind eure Erfahrungen?

Mein katholischer Großvater heiratete 1914 eine evangelische Frau. Im katholischen Traubuch von Ottmachau/Schlesien wird das nicht erwähnt.

Jo

Geändert von Raschdorf (12.11.2019 um 09:43 Uhr)
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  #2  
Alt 12.11.2019, 09:55
Benutzerbild von Geufke
Geufke Geufke ist offline weiblich
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Moin Jo,
bei einer Heirat steht es nicht dabei, da wird es bei der Taufe eines der Kinder erwähnt. Bei der anderen steht es dabei. Ich denke, dass hat jeder Pfarrer halt so gehandhabt, wie er wollte.
__________________
Viele Grüße, Anja

Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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  #3  
Alt 12.11.2019, 19:24
Benutzerbild von Schlumpf
Schlumpf Schlumpf ist offline
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Hallo

Nun, im 17. - 19 Jahrhundert hat der Pfarrer in hiesiger kath. Pfarrei immer den Zusatz
lutheranus (a) verwendet. Wenn der Ehepartner konvertierte, steht da "Konversus, (a)".

Die katholische Kirche drängte bei solchen Fällen auf einen Vertrag, der die Religion der
Kinder regelte. Davon sind ein paar im Pfarrarchiv erhalten geblieben. Meistens war es aber
so, dass die Kinder einer Kirche angehörten.
Die Kirchenordnung des großen Kurfürsten (von Brandenburg) von 1662 bestimmte, das
wenn jemand "Rechtgläubig" war und sich mit einem "Papisten" verehelichte, das diese
Person zuerst beim Pastor und dem Consitorium aufzuschlagen hat und dann in eine
Kirchenstrafe von evtl. 2 Talern getan werden soll.
Zumeist konvertierte der Ehepartner zu dem Glauben, der am Wohnorte vorherschend
war. Falls das nicht der Fall war, habe ich bei einem Fall 1779 nur gesehen, dass diese
Person beerdigt wurde, ohne das auf die Konfession des Ehepartners eingegangen wurde.

Man sah das eben nicht gerne. Im Jahre 1803 bestimmte der preußische König, dass die
Religion der Kinder aus den "Mischehen" die Religion des Vaters haben sollten. Nach 1815
häuften sich aber diese Ehen von port. Beamten mit kath. Frauen aus dem Rheinland
oder Westfalen. Das Ganze endete damit, dass der Erzbischof von Köln 1837 - 1839 in
Minden inhaftiert wurde. 1840 verzichtete der König auf alle Rechte des Staates in der
Frage.

Heute steht das ebenfalls in den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinden.

Viel Spaß damit
Schlumpf
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Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.
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  #4  
Alt 12.11.2019, 23:38
Asphaltblume Asphaltblume ist offline
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In den 1930er Jahren heiratete meine evangelische Oma einen Katholiken. Was der Pfarrer dazu sagte (geheiratet wurde in einer evangelischen Kirche), weiß ich nicht, aber meine Uroma nahm dem Mann das Versprechen ab, dass die Kinder aus dieser Ehe evangelisch werden. Er versprach es, ärgerte sich aber so über diese Einmischung, dass er dafür sorgte, dass die Ehe kinderlos blieb. Sie hielt dann auch nicht sehr lange. Und das ist gut so, denn wenn meine Oma nicht Mutter geworden wäre, hätte sie auch nicht meine Oma werden können.
__________________
Gruß Asphaltblume
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  #5  
Alt 13.11.2019, 14:04
Raschdorf Raschdorf ist offline männlich
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
In meiner Jugend wurden im katholischen Religionsunterricht "Mischehen" noch als etwas ganz Schlimmes dargestellt. Deshalb hätte ich eigentlich erwartet, dass es eine Vorschrift gab, im Traubuch darauf hinzuweisen, wenn eine solche Ehe geschlossen wurde. Das war offenbar nicht der Fall, oder die Vorschrift wurde manchmal umgangen.

Wenn in einem katholischen Traubuch die Konfession der Eheleute nicht genannt wird, kann man sich als Ahnenforscher also nicht darauf verlassen, dass beide Ehepartner katholisch waren.

Jo
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  #6  
Alt 13.11.2019, 16:54
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Mr. Black Mr. Black ist offline
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Ich kann das nur aus „evangelischer Sicht“ beantworten. In meinem Fachgebiet gab es im 19. Jahrhundert extra eine Spalte bei den Heiratseinträgen, wo die entsprechende Religion angegeben werden mußte. Dies wurde ganz banal bei jeder Eheschließung festgehalten, ohne weitere Zusätze. Sogenannte Mischehen waren nichts besonderes und kamen öfter vor.

Im 18. Jahrhundert fehlt die Angabe der Religion, aber in der Regel sind die Einträge per se wertlos, wie beispielsweise „Hans Meier heiratet Johanna Schmidt“. Im 17. Jahrhundert waren sie wieder ausführlich; aber auch ohne Angabe der Religion.

Ich finde es bemerkenswert, daß ausgerechnet bei katholischen KB ein expliziter Vermerk in dem Kontext fehlt.

Alles Gute

Marcus
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  #7  
Alt 13.11.2019, 19:50
sRtz sRtz ist offline
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Bei den Aufgeboten um 1870 gab es die Angabe von Sponsus -Bräutigam und Sponsa- Braut mit dem Zusatz evangelisch oder katholisch.
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  #8  
Alt 14.11.2019, 14:48
fajo fajo ist offline weiblich
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Oh, oh das gab es länger als man vielleicht denkt. Mich wollte der katholiche Pfarrer 1958 noch nicht mal deshalb taufen, so wurde ich evangelisch....
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  #9  
Alt 14.11.2019, 18:19
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Schlumpf Schlumpf ist offline
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nun, ich denke, die Pfarrer in den 1950er Jahren waren so verbohrt. Da kenne ich auch einen
Fall.

Ich habe bei solchen Ehen vorher und nachher nie irgendetwas dergleichen gelesen. Dabei
hat man mir zwar gesagt, ich solle mich nicht in der mehrheitlich protestantischen Nach-
barschaft nach den Damen umsehen, man nehme dort den "Sinn des Lebens" zu ernst.

Darufhin habe ich mich bei uns umgesehen und eine Frau geheiratet, die durch und durch
protestantisch ist. Bei der Heirat hat uns keiner irgendeinen Ärger gemacht. Die Taufen der
Kinder (mal da, mal da) war auch problemlos. Wie das so ist, die Konfession ist kein
Thema und die Ehe hält seit über 30 Jahren.

Aber: Meine Tochter meinte mal, die evangelische Verwandtschaft sei viel strenger als die
katholische Verwandtschaft....

Viel Spaß damit
Schlumpf
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  #10  
Alt 15.11.2019, 18:13
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Araminta Araminta ist offline weiblich
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Beim eigentlichen Thema kann ich leider nicht helfen, da ich (bis auf eine) nie Mischehen in der Familie hatte und es mir beim Durchstöbern der Kirchenbücher auch noch nie aufgefallen ist.
Auf die Heiratsurkunde mit meinem Konvertierten Urgroßvater warte ich noch. Ich bin gespannt ob da etwas vermerkt ist.

In meiner Familie kam es zur ersten und einzigen Mischehe 1959. Da die Braut hochschwanger war, hat man damals wohl eine Ausnahme gemacht. Bzw. haben die Brautleute nicht in Bayern sondern in Hamburg geheiratet.
Beide Brautmütter waren damit natürlich nicht einverstanden.

Als ich Anfang der 90ger eine Firmpatin auswählen sollte, durfte die auch nur katholisch sein und laut Hörensagen gilt das für Taufpaten teilweise sogar noch heute.
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