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Eine Frage zu sogenannten Mischehen
Guten Morgen,
wurde in katholischen Traubüchern darauf hingewiesen, wenn die Braut oder der Bräutigam evangelisch waren, oder wurde diese Tatsache eher verschwiegen? Wie sind eure Erfahrungen? Mein katholischer Großvater heiratete 1914 eine evangelische Frau. Im katholischen Traubuch von Ottmachau/Schlesien wird das nicht erwähnt. Jo Geändert von Raschdorf (12.11.2019 um 09:43 Uhr) |
#2
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Moin Jo,
bei einer Heirat steht es nicht dabei, da wird es bei der Taufe eines der Kinder erwähnt. Bei der anderen steht es dabei. Ich denke, dass hat jeder Pfarrer halt so gehandhabt, wie er wollte. |
#3
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Hallo
Nun, im 17. - 19 Jahrhundert hat der Pfarrer in hiesiger kath. Pfarrei immer den Zusatz lutheranus (a) verwendet. Wenn der Ehepartner konvertierte, steht da "Konversus, (a)". Die katholische Kirche drängte bei solchen Fällen auf einen Vertrag, der die Religion der Kinder regelte. Davon sind ein paar im Pfarrarchiv erhalten geblieben. Meistens war es aber so, dass die Kinder einer Kirche angehörten. Die Kirchenordnung des großen Kurfürsten (von Brandenburg) von 1662 bestimmte, das wenn jemand "Rechtgläubig" war und sich mit einem "Papisten" verehelichte, das diese Person zuerst beim Pastor und dem Consitorium aufzuschlagen hat und dann in eine Kirchenstrafe von evtl. 2 Talern getan werden soll. Zumeist konvertierte der Ehepartner zu dem Glauben, der am Wohnorte vorherschend war. Falls das nicht der Fall war, habe ich bei einem Fall 1779 nur gesehen, dass diese Person beerdigt wurde, ohne das auf die Konfession des Ehepartners eingegangen wurde. Man sah das eben nicht gerne. Im Jahre 1803 bestimmte der preußische König, dass die Religion der Kinder aus den "Mischehen" die Religion des Vaters haben sollten. Nach 1815 häuften sich aber diese Ehen von port. Beamten mit kath. Frauen aus dem Rheinland oder Westfalen. Das Ganze endete damit, dass der Erzbischof von Köln 1837 - 1839 in Minden inhaftiert wurde. 1840 verzichtete der König auf alle Rechte des Staates in der Frage. Heute steht das ebenfalls in den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinden. Viel Spaß damit Schlumpf |
#4
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In den 1930er Jahren heiratete meine evangelische Oma einen Katholiken. Was der Pfarrer dazu sagte (geheiratet wurde in einer evangelischen Kirche), weiß ich nicht, aber meine Uroma nahm dem Mann das Versprechen ab, dass die Kinder aus dieser Ehe evangelisch werden. Er versprach es, ärgerte sich aber so über diese Einmischung, dass er dafür sorgte, dass die Ehe kinderlos blieb. Sie hielt dann auch nicht sehr lange. Und das ist gut so, denn wenn meine Oma nicht Mutter geworden wäre, hätte sie auch nicht meine Oma werden können.
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#5
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. In meiner Jugend wurden im katholischen Religionsunterricht "Mischehen" noch als etwas ganz Schlimmes dargestellt. Deshalb hätte ich eigentlich erwartet, dass es eine Vorschrift gab, im Traubuch darauf hinzuweisen, wenn eine solche Ehe geschlossen wurde. Das war offenbar nicht der Fall, oder die Vorschrift wurde manchmal umgangen. Wenn in einem katholischen Traubuch die Konfession der Eheleute nicht genannt wird, kann man sich als Ahnenforscher also nicht darauf verlassen, dass beide Ehepartner katholisch waren. Jo |
#6
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Ich kann das nur aus „evangelischer Sicht“ beantworten. In meinem Fachgebiet gab es im 19. Jahrhundert extra eine Spalte bei den Heiratseinträgen, wo die entsprechende Religion angegeben werden mußte. Dies wurde ganz banal bei jeder Eheschließung festgehalten, ohne weitere Zusätze. Sogenannte Mischehen waren nichts besonderes und kamen öfter vor.
Im 18. Jahrhundert fehlt die Angabe der Religion, aber in der Regel sind die Einträge per se wertlos, wie beispielsweise „Hans Meier heiratet Johanna Schmidt“. Im 17. Jahrhundert waren sie wieder ausführlich; aber auch ohne Angabe der Religion. Ich finde es bemerkenswert, daß ausgerechnet bei katholischen KB ein expliziter Vermerk in dem Kontext fehlt. Alles Gute Marcus |
#7
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Bei den Aufgeboten um 1870 gab es die Angabe von Sponsus -Bräutigam und Sponsa- Braut mit dem Zusatz evangelisch oder katholisch.
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#8
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Oh, oh das gab es länger als man vielleicht denkt. Mich wollte der katholiche Pfarrer 1958 noch nicht mal deshalb taufen, so wurde ich evangelisch....
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#9
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nun, ich denke, die Pfarrer in den 1950er Jahren waren so verbohrt. Da kenne ich auch einen
Fall. Ich habe bei solchen Ehen vorher und nachher nie irgendetwas dergleichen gelesen. Dabei hat man mir zwar gesagt, ich solle mich nicht in der mehrheitlich protestantischen Nach- barschaft nach den Damen umsehen, man nehme dort den "Sinn des Lebens" zu ernst. Darufhin habe ich mich bei uns umgesehen und eine Frau geheiratet, die durch und durch protestantisch ist. Bei der Heirat hat uns keiner irgendeinen Ärger gemacht. Die Taufen der Kinder (mal da, mal da) war auch problemlos. Wie das so ist, die Konfession ist kein Thema und die Ehe hält seit über 30 Jahren. Aber: Meine Tochter meinte mal, die evangelische Verwandtschaft sei viel strenger als die katholische Verwandtschaft.... Viel Spaß damit Schlumpf |
#10
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Beim eigentlichen Thema kann ich leider nicht helfen, da ich (bis auf eine) nie Mischehen in der Familie hatte und es mir beim Durchstöbern der Kirchenbücher auch noch nie aufgefallen ist.
Auf die Heiratsurkunde mit meinem Konvertierten Urgroßvater warte ich noch. Ich bin gespannt ob da etwas vermerkt ist. In meiner Familie kam es zur ersten und einzigen Mischehe 1959. Da die Braut hochschwanger war, hat man damals wohl eine Ausnahme gemacht. Bzw. haben die Brautleute nicht in Bayern sondern in Hamburg geheiratet. Beide Brautmütter waren damit natürlich nicht einverstanden. Als ich Anfang der 90ger eine Firmpatin auswählen sollte, durfte die auch nur katholisch sein und laut Hörensagen gilt das für Taufpaten teilweise sogar noch heute. |
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