Präfix "Gedinge", z. B. Gedingebauer, Gedingehäusler

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  • vonbiesnitz
    Benutzer
    • 16.01.2017
    • 28

    [ungelöst] Präfix "Gedinge", z. B. Gedingebauer, Gedingehäusler

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1700-1900
    Region, aus der der Begriff stammt: z.B. Nieder-Bielau, Niederschlesien


    Hallo liebe Gemeinde,

    oftmals ist in der Bezeichnung zum Stand/Beruf einer männlichen Person die Bezeichnung "Gedinge" torangesetzt:
    • Gedingebauer
    • Gedingegroßbauer
    • Gedingehäusler


    Auffällig ist, dass dieser Präfix bei älteren Personen zu Tage tritt. Einer der Foreneinträge übersetzt "Gedingebauer" mit "Kleinbauer". Dies ist sicher falsch, denn ich habe auch "Gedingegroßbauer" als Bezeichnung in Kirchenbücher gefunden.

    Wie muss Gedinge- im Zusammenhang mit einem Stand/Beruf richtig verstanden werden?
    Und was wäre dann ein Gedingehäusler?
    Suche in Niederschlesien:
    Nieder-Bielau, Kreis Görlitz: SCHMIDT, DIENER, NEICKE, GRÜNDER, HIRCHE, HANDE
    RITTER

    Penzig, Kreis Görlitz: SCHMIDT

    sowie in Oberschlesien, Josefsdorf/Kattowitz: Pikos, in Eckersdorf, Kreis Bunzlau: Littmann, in Waldau O/L: Altmann, Ober-Rudelsdorf, Kreis Lauban: Malt, in Casawe/Kasawe/Kassawe, Kreis Militsch: Bergander, in Wolfshain (b. Forst): Twarz
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1980

    #2
    Obligation Schuld, Verbindlichkeit, Schuldverhältnis, Forde¬
    rung, Forderungsrecht; — Schuldurkunde, Schuldschein,
    Handschrift, (Schuld)verschreibung, Schuldbrief, Handschein
    slippisch), Anleiheschein, Verpflichtungsurkunde. (Ä. W.)

    Gedinge. Obligation
    Aus der AMTSSPRACHE

    und

    http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WB...03565#XGG03565
    Zuletzt ge?ndert von Interrogator; 03.08.2018, 11:27. Grund: Ergänzung
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Da du von "älteren" Personen sprichst, halte ich folgendes für erwähnenswert:

      In manchen Regionen gibt es das Wort "Ausgedinge" für das, was wiederum anderswo "Altenteil" heißt. In gewissen Gegenden spricht man auch von "Austragsbauern" oder "Austraglern".
      Nun fehlt in deinen Beispielen zwar das "Aus-", aber vielleicht ...
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        So falsch scheint mein Gedanke nicht zu sein.
        Hier steht, dass in der Ober-Lausitz statt "Ausgedinge" nur "Gedinge" gebraucht wurde:



        Und dieses "Ausgedinge" oder "Gedinge" ist halt das, was ein Altenteiler erhielt.
        Somit wären - zumindest in der Oberlausitz - die "Gedingebauern", ob Groß- oder Klein- sämtlich Altenteiler - was auch das hohe Alter erklärt, das man in allen Fundstellen findet.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Hallo,
          der Bauer verspricht sein Hof/Erbe, und bekommt als Gegenleistung den Lebensunterhalt garantiert




          stammt von Wortbedeutung "gedingen" = das Zuversichtliche erwarten / darauf hoffen / ausharren


          Der Gedingebauer hat also seinen Hof an Jemanden vertraglich versprochen, und bekommt dafür von ihm den Lebensunterhalt.
          Viele Grüsse
          Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 03.08.2018, 23:56.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5525

            #6
            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
            Der Gedingebauer hat also seinen Hof an Jemanden vertraglich versprochen, und bekommt dafür von ihm den Lebensunterhalt.

            Das ist so nicht richtig. Der Gedingebauer hat seinen Hof nicht versprochen, sondern ihn bereits an den Nachfolger überschrieben. In der Praxis ein himmelweiter Unterschied!
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11784

              #7
              Hier geht's wieder mal nach dem Motto:

              Eigentlich ist alles gesagt - nur noch nicht von jedem.
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

              Kommentar

              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 15113

                #8
                Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                Das ist so nicht richtig. Der Gedingebauer hat seinen Hof nicht versprochen, sondern ihn bereits an den Nachfolger überschrieben. In der Praxis ein himmelweiter Unterschied!
                Danke für die Richtigstellung.

                Das Gedinge ist das was er dann als Gegenleistung erhielt.
                Das Gedinge = "das zu Erwartende" (die Gegenleistung die der Bauer zu erwarten hat)
                Viele Grüsse
                Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 04.08.2018, 13:39.
                Viele Grüße

                Kommentar

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