Ein Wort im Sterberegister

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  • Freakingcat
    Erfahrener Benutzer
    • 07.07.2016
    • 258

    [gelöst] Ein Wort im Sterberegister

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbebuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1686
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wallnstorf bei Gunskirchen
    Namen um die es sich handeln sollte: ohne Namen


    http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/oberoesterreich/gunskirchen/301%252F01/?pg=31

    Ich bitte um Mithilfe bei der Entzifferung des Eintrages auf Seite 59 ganz unten vom 31.3. Ein Wort kann ich nicht entziffern

    Am 31. ist dem Adam Hackher zu Wallnstorf ein XXXXXXXXXXXX begraben worden.

    Danke!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Freakingcat; 25.06.2018, 11:29.
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Unschuldiges Kind

    Kommentar

    • Freakingcat
      Erfahrener Benutzer
      • 07.07.2016
      • 258

      #3
      Wow das ging schnell, danke.

      Was hat dieses Wort "unschuldig" im Kontext des Sterbebuches zu bedeuten?

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Hallo,

        ich meine gelesen zu haben, ein Kind aus dem Mutterleib, kann aber die Stelle nicht mehr finden.

        Das wäre dann ein ungetauftes, unter oder kurz nach der Geburt gestorbenes Kind.

        Vielleicht findet jemand die Erklärung.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Man denke an das Wort "Engelmacherin".
          Da wurden ungewollt geborene Kinder absichtlich zu Tode gebracht. Neugeborene, die keine Gelegenheit hatten zu "sündigen", wurden - theologisch betrachtet - unmittelbar zu "Engeln".
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Freakingcat
            Erfahrener Benutzer
            • 07.07.2016
            • 258

            #6
            .
            Zuletzt geändert von Freakingcat; 25.06.2018, 16:23.

            Kommentar

            • Freakingcat
              Erfahrener Benutzer
              • 07.07.2016
              • 258

              #7
              Das ist interessant. Kann man diesen Eintrag dann so deuten dass der Pfarrer angenommen hat das dieses Kind abgetrieben wurde? Die Mutter hatte dann noch 3 weitere Kinder in den nächsten drei Jahren, welche alle unmittelbar bei der Geburt gestorben sind. Dort fehlt allerdings der Zusatz "unschuldiges Kind".
              Zuletzt geändert von Freakingcat; 25.06.2018, 16:31.

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Zitat von Freakingcat Beitrag anzeigen
                Das ist interessant. Kann man diesen Eintrag dann so deuten dass der Pfarrer angenommen hat das dieses Kind abgetrieben wurde? Die Mutter hatte dann noch 3 weitere Kinder in den nächsten drei Jahren, welche alle unmittelbar bei der Geburt gestorben sind. Dort fehlt allerdings der Zusatz "unschuldiges Kind".
                Warum sollte dieses Kind abgetrieben worden sein? Es kam doch aus einer Ehe und wie du schreibst, folgten noch weitere Kinder.

                Ich nehme an, kurz nach der Geburt gestorben, vielleicht hat es noch geatmet. Aber es war so knapp, dass es nicht mehr die Nottaufe erhalten konnte. Oder vielleicht doch? Hast du dazu einen Eintrag?

                Immer unterstellt, es ist mit „unschuldigem Kind“ das Kind aus dem Mutterleib gemeint.

                Steht bei den anderen Kindern Totgeburt?
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Ich habe die Stelle noch nicht gefunden,
                  hier ist sowas ähnliches.
                  Verordnung S. 206

                  Kinder die nicht die Taufe erhalten haben, wurden auf dem sogenannten „unschuldigen“ Gottesacker beerdigt:

                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • Freakingcat
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.07.2016
                    • 258

                    #10
                    Bei den ersten 4 Kindern 1686, 1687, 1688 und 1689 gestorben existieren keine Taufeinträge. Erst bei dem überlebenden Kind 1690.

                    Interessant ist für mich herauszufinden, warum bei dem ersten Kind es als "unschuldiges Kind" und die andern einfach als "Kind" eingetragen wurden obwohl alle vom selben Pfarrer Laurentius Redlhamer 1683 - 1696 aufgezeichnet wurden.

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #12
                      Es ist denkbar, dass der Pfarrer nur so gefällig formuliert hat um den Eltern wegen dem ersten Kind ein wenig Trost zu geben. Bei den anderen war es dann, ich will nicht sagen Routine, aber Erfahrung im Umgang mit den Todesfällen.

                      Vielleicht steckt gar kein tieferer Sinn dahinter, und wir interpretieren jetzt da was rein.

                      Ich sehe gerade die Einträge. Hat sich mit meiner Antwort überschnitten. Das erste Kind ist ohne Namen, also ungetauft. Dann wohl doch ein "unschuldiges Kind".
                      Zuletzt geändert von Verano; 25.06.2018, 18:40.
                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                      Kommentar

                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #13
                        Ich wollte doch in gar keiner Weise andeuten, dass das verstorbene Kind abgetrieben oder absichtlich zu Tode gebracht wurde.
                        Aber "unschuldig" bedeutet eben, dass dieses Neugeborene "sündenfrei" war (weil es noch gar nicht "sündigen" konnte) - somit kommen sie in den Himmel, als "Engel", und das ist dasselbe wie bei den Opfern der "Engelmacherinnen"
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • Gerald27
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.02.2011
                          • 356

                          #14
                          Hallo,


                          laut Taufregister sollte das zweite Kind Simon heißen, was lest ihr bitte?


                          LG
                          Es gibt nur eine falsche Sicht: Die Überzeugung, meine Sicht ist die einzig Richtige.

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                          • Horst von Linie 1
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.09.2017
                            • 19752

                            #15
                            Zitat von Gerald27 Beitrag anzeigen
                            Hallo,


                            laut Taufregister sollte das zweite Kind Simon heißen, was lest ihr bitte?


                            LG

                            Hallo Gerald,
                            wie das Kind zwei Einträge zuvor: Adam.
                            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                            Und zum Schluss:
                            Freundliche Grüße.

                            Kommentar

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