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#11
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Ihr seit SPITZE!
Das hätte ich nie allein rausbekommen, danke schön. Victoria |
#12
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Hallo.
Stimme auch Karla Haris "Entkräftung" zu. LG Marina |
#13
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Supi, danke, aber nun stehe ich vor dem nächsten Problem.
Christoph muß ja mit 68 Jahren nochmal Vater geworden sein, wenn der weitere Eintrag unter "Adlerauge die Zweite" stimmt und seine Tochter 1779 mit 2 Jahren gestorben. Soweit so gut, aber seine Frau war schon tot zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und selbst wenn wäre sie 62 Jahre gewesen. unwahrscheinlich, daß sie die Mutter war. Eine 2. Heirat oder Kinder konnte ich nicht finden. Irgendwas will nicht so richtig passen. Christoph hatte zwar einen Sohn namens Christoph, aber der wird nirgends als Kirchenvater bezeichnet, nur Mitnachbar oder Eigentümer. Mmh Liebe Grüße Victoria |
#14
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Zitat:
bei dem Tod des Kindes lebt dessen Vater mit ziemlicher Sicherheit noch, sonst hätte es in etwa heißen müssen: ... Christoph Kämmers gewesenen Kirchenvorstehers hinterlassenes Töchterchen ... Dies ist eindeutig nicht der Fall. Es kann also nur sein, dass ein anderer Christoph, also am ehesten der Sohn, der Vater des Mädchens ist. Vielleicht hat er erst nach dem Tode des Vaters das Amt in der Kirche übernommen. Ich will übrigens nicht ausschließen, dass Christina 12 statt 2 Jahre alt war, dies ändert allerdings nichts an der Argumentation, dass der ältere Christoph als Vater nicht in Frage kommt. Geändert von Jürgen Wermich (19.06.2016 um 13:17 Uhr) |
#15
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Hallo Jürgen,
da könntest Du recht haben. Ich suche gerade nochmals im Kirchenbuch nach, aber bisher finde ich keine Anhaltspunkte dafür, daß der Sohn Christoph das Amt seines Vaters übernommen hat, aber wer weiß, vielleicht kommt noch die Erleuchtung. Aber bei einigen anderen Einträgen hat der Pfarrer auch nicht dazugerschrieben, daß der Vater bereits verstorben war. Da wird mir wohl nur der Zufall helfen. Danke Victoria |
#16
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Hallo,
Entkräftung ergibt zweifelsohne Sinn, weil nachfolgend ja das Alter ("vor ? Alter") erwähnt wird. Ich kann aber zwischen dem r und dem ftung beim besten Willen kein ä erkennen. Vlt. hat der Schreiber aber auch hier einen Buchstaben einfach ausgelassen. LG Malu |
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