Ich habe im Jahr 1848 eine Heirat zu der der Vater des Bräutigams die Zustimmung gibt, für die Braut erfolgt die Zustimmung zur Heirat durch das obervormundschaftliche Gericht. Die Mutter der Braut lebte 1848 aber noch und zwar im Ort der Trauung.
Welchen Grund kann es für die gerichtliche Zustimmung geben?
Viele Grüße,
Karen
Welchen Grund kann es für die gerichtliche Zustimmung geben?
Viele Grüße,
Karen
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