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  #1  
Alt 03.11.2020, 19:45
Benutzerbild von Bergkellner
Bergkellner Bergkellner ist offline
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Standard Kirchenstrafen im 16./17. Jahrhundert in Sachsen

Hallo,

habe heute in den Kirchenrechnungen den Eintrag gefunden, dass mein Vorfahr Martin Peschel 1594 zu 20 Groschen Kirchenstrafe verdonnert wurde. - Leider steht nichts dabei, wofür das war.

Der andere in der Aufzählung durfte 30 Groschen bezahlen, weil "er seine Braut im Krantz zur Unzeit in die Kirche bracht".

Gibt es ein Buch oder irgend eine Seite im Netz über Kirchenstrafen aus dieser Zeit in Sachsen, wofür sie verhängt wurden und wie hoch sie waren, damit ich mir wenigstens einen kleinen Endruck machen kann, was der Schlawiner angestellt hatte(nebenbei, er war Gastwirt, oder Kneiper, wie man bei uns sagt..)?

Lg, Claudia von den bergkellners
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Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)



Geändert von Bergkellner (03.11.2020 um 19:48 Uhr)
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  #2  
Alt 01.01.2021, 15:03
Claire Claire ist offline
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Standard

Ob es in Sachsen anders war als in anderen Ländern, weiß ich nicht, aber ich habe auch zwei "Schlawiner" unter meinen hessischen Vorfahren, die der Kirchenbuße unterworfen wurden!

Dazu habe ich bei Wikipedia etwas Erhellendes gefunden:
Von der älteren Lutherischen Kirche wurde zwar die römische Bußlehre verworfen, aber die alte Bußzucht beibehalten und besonders gegen fleischliche Verbrecher geübt. Ihr Vergehen wurde öffentlich beim Gottesdienst vom Geistlichen der Gemeinde verkündigt, während die Delinquenten am Altar knien und dann noch einmal selbst ein öffentliches Sündenbekenntnis ablegen mussten. Erst dann konnten sie die Absolution empfangen und nun mit den übrigen Kommunikanten, doch gewöhnlich zuletzt, am Abendmahl teilnehmen. Nach ihrer weitgehenden Abschaffung suchte die strengere kirchliche Partei ihre Wiedereinführung in Form der Kirchenzucht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbu%C3%9Fe

Einer meiner beiden Sünder musste sich genau dafür verantworten:
Hans Görge Opfermann konnte Anna Margareta Fricke erst nach erfolgter Kirchenbuße heiraten. Tochter Lucia war 1715 vorehelich geboren worden.

Ein anderer Fall liegt bei Henrich Henckelmann vor, bei ihm heißt es:
"Am 7.10.1681 tat er Kirchenbuße, nachdem er geflucht, er wolle, daß seinen (+) Vater der Donner in der Erde erschlüge."

Ob beide darüber hinaus noch mit einer Geldstrafe belegt wurden, geht aus den Kirchenbüchern nicht hervor.

Ein interessantes Thema! Ich bin gespannt auf weitere "Straftaten"!
Claire
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  #3  
Alt 01.01.2021, 17:12
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Bergkellner Bergkellner ist offline
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Ich habe hier einen schönen Eintrag von 1582:

15 groschen - Matthes Scharschmidt
von Streckewalde so den 4
Sontag ps TRIN communiciret,
zur Mittagspredigt nit zur
Kirchen kohmen, sondern zum
bier gegangen, sich geschlagen
und geflucht, ist gerichtlich vorge
nohmen und ihm diese Kirch:
enstraffe auferleget worden.


Lg, Claudia
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Geändert von Bergkellner (01.01.2021 um 18:50 Uhr)
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  #4  
Alt 01.01.2021, 18:34
gki gki ist offline
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Hallo Claudia,

das heißt vermutlich "nit zur Kirchen", oder?
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Gruß
gki
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  #5  
Alt 01.01.2021, 18:50
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Bergkellner Bergkellner ist offline
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Yep

Ich wechsel das aus.
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16. jahrhundert , 17. jahrhundert , kirchenstrafe , sachsen

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